Elektronischer Geschäftsverkehr

Handelsregister bald online verfügbar

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Handelsregistereinträge sollen künftig online veröffentlicht werden können. Zudem will der Bund den elektronischen Geschäftsverkehr fördern.

Der Bund plant gleich zwei elektronische Neuerungen für Unternehmen. Erstens will er ein elektronisches Handelsregister aufbauen und zweitens will er den elektronischen Geschäftsverkehr fördern.

Handelsregister online

Geführt werden soll das zukünftige elektronische Handelsregister weiterhin von den Kantonen. Damit könnten Handelsregistereinträge künftig direkt im Internet veröffentlicht werden, schreiben der Bundesrat und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in einer gemeinsamen Medienmitteilung.

Die Vorschriften über das Handelsregister im Obligationenrecht seien seit 1937 nicht mehr umfassend revidiert worden, heisst es weiter. Daher sei eine Modernisierung notwendig. Die Vernehmlassung zur Änderung des Obligationenrechts und des Revisionsaufsichtsrechts dauere bis am 31. März 2013.

Elektronischen Geschäftsverkehr fördern

Was den elektronischen Geschäftsverkehr betrifft, will der Bund diesen fördern, wie es in einer Mitteilung heisst. Dazu gehört beispielsweise die  elektronische Signatur, die für juristische Personen und Behörden vereinfacht werden soll. Zudem wolle der Bundesrat mit einer Reihe von Rechtsetzungsprojekten sichere und verlässliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr schaffen. Er habe insbesondere dem EJPD eine Reihe von Aufträgen erteilt, die es bis Mitte 2014 in Zusammenarbeit mit anderen Departementen erfüllen solle.

Das EJPD wiederum werde eine Vernehmlassungsvorlage zur Anpassung des schweizerischen Rechts an die neue Verordnung der EU über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt vorbereiten. Zudem werde das Departement ein Konzept und einen Entwurf für die rechtliche Ausgestaltung eines international anerkannten elektronischen staatlichen Identifikationsmittels (eID) vorlegen und werde eine Vernehmlassungsvorlage zur Regelung der Zustellung im privaten und behördlichen Bereich ausarbeiten, heisst es weiter.