Von Swico und Usic

Stellungnahmen zur Revision des BöB/VöB

Uhr | Aktualisiert
von David Klier

Der Bund hat das Ergebnis der Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen präsentiert. Nicht alle sind damit zufrieden.

Der Branchenverband Swico und die Schweizerische Vereinigung Beratender Ingenieurunternehmungen, Usic, haben sich zur Revision des BöB/VöB geäussert. Die Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen soll Änderungen am Abkommen mit der Welthandelsorganisation, dem GPA-WTO, umsetzen und das Beschaffungsrecht zwischen Bund und Kantonen harmonisieren.

Für die Ingenieursvereinigung Usic geht die Revision nicht weit genug. Es würde weiterhin zu stark der Preis gewichtet. Das verhindere alternative Vergabemethoden bei intellektuellen Dienstleistungen, schreibt Usic.

"Einsichtsrecht fördert Behördenwillkür"

Zudem widerspreche das neue Einsichtsrecht mit Preisüberprüfung und Rückerstattungsverfügung (Artikel 18 VE-BöB, Artikel 13 VE-VöB) "elementaren Rechtsgrundsätzen". Fehlende objektive Kriterien darüber, was als zu hoher Preis gelte, würden Behördenwillkür und Rechtsunsicherheit fördern.

Der Swico sieht das ähnlich. Der Verband nennt das Einsichtsrecht der Auftraggeber in die Preiskalkulation "einen schwerwiegenden Eingriff in die Vertragsfreiheit". Der Verband könne die Änderung des Einsichtsrechts so nicht akzeptieren.

Das revidierte Einsichtsrecht sieht vor, dass bei einem Auftrag, der 1 Million Franken übersteigt und ohne Wettbewerb vergeben wird, der Auftraggeber die Preiskalkulation sowie die anrechenbaren Kosten einsehen respektive überprüfen darf.

Kriterien der Preisüberprüfung nicht geregelt

Ergibt die Überprüfung einen zu hohen Preis, darf der Auftraggeber eine Rückerstattung sowie eine Preisreduktion für die Zukunft verfügen - sofern der Vertrag keine entsprechenden Regelungen enthält.

Der Swico moniert, dass die Kriterien dieser Preisüberprüfung nicht vertraglich geregelt seien. Ausserdem stelle das gesamte Vergabeverfahren an sich in der Regel sicher, dass kein fehlender Wettbewerb vorliege. Im Falle eines nicht vorhandenen Wettbewerbs bestünde immer noch genügend Schutz vor Missbrauch durch das Wettbewerbsrecht.

Der Verband begrüsst die Revision als Ganzes dennoch. Die beabsichtige Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen von Bund und Kantonen im öffentlichen Beschaffungswesen entspreche einer langjährigen Forderung der Wirtschaft. Die vollständige Stellungnahme des Swico findet sich auf der Website des Verbandes.

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