URG-Revision

Franz Grüter: "Die Selbstregulierung hat sich bewährt"

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von Christoph Grau

Das neue Urheberrecht soll Rechteinhaber besser schützen. Franz Grüter, Verwaltungsratspräsident von Green.ch, erklärt im Gespräch mit der Redaktion, warum er die geplante Revision nicht gut findet.

(Quelle: SVP Kanton Luzern)
(Quelle: SVP Kanton Luzern)

Herr Grüter, der Bundesrat will das Urheberrecht modernisieren. Geht die Novelle des Gesetzes für Sie in die richtige Richtung?

Die meisten Schweizer Hoster haben sich seit Januar 2013 freiwillig dem Code of Conduct der simsa (Swiss Internet Industry Association) angeschlossen, der das Vorgehen bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten in ausreichender und praktikabler Art regelt. Diese freiwillige Selbstregulierung hat sich zwischenzeitlich bewährt. Sie greift überdies nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen, sondern auch bei allen übrigen strafrechtlich relevanten Belangen. Die Reform des Urheberrechtsgesetzes in Bezug auf die Internetpiratrie ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel, stattdessen sollte der Code of Conduct in wenigen Punkten angepasst werden und weiterhin in Kraft bleiben.

Was stört sie an der Reform?

Sie ist auf die Partikularinteressen der Musik- und Filmindustrie sowie der Rechteinhaber ausgerichtet. Um ihre Interessen durchzusetzen, werden den Hostern umfangreiche Kontroll- und Sperrpflichten auferlegt, anstatt gegen die Seitenbetreiber rechtlich vorzugehen. Die Schweizer Hoster werden dadurch zu einer Art „Content-Zensurstelle“ - und dies mit einem beträchtlichen Mehraufwand.

Was muss verbessert werden, um den Anliegen von Rechteinhabern und Konsumenten gerecht zu werden?

Es wird wohl immer einige wenige Hoster geben, die sich nicht an den freiwilligen Verhaltenskodex halten und keine entsprechenden Prozesse implementieren. Es könnte daher sinnvoll sein, die Sperrmöglichkeiten der Access-Provider auf in der Schweiz gehostete Inhalte auszudehnen. Allerdings müssen solche Massnahmen mit Vorsicht und Zurückhaltung angewandt werden. Das Internet darf nicht zum zensurierten Medium verkommen. Und Rechtsmittel müssen vorhanden sein.

Welche Befürchtungen haben Sie, wenn die bisherige Vorlage so umgesetzt wird?

Würde die vorgeschlagene Reform unverändert umgesetzt, müssten die Schweizer Hoster bereits bei einer Meldung zu einem missbräuchlichen Seiteninhalt aktiv werden und die Seite ohne vorgängige Prüfung sperren. Das könnte Dritte geradezu zum Missbrauch einladen. Unter dem bisher angewandten Verhaltenskodex prüft der Hoster in seinem Ermessen, ob eine komplette Sperrung tatsächlich angezeigt ist oder viel eher zuerst eine Aufforderung zur Bereinigung an den Hostingkunden gesandt wird. In der Praxis ist dieser Fall auch viel häufiger anzutreffen, denn illegale Download-Sites befinden sich zumeist auf ausländischen Servern.

Können Sie die Argumente der Rechteinhaber nach einem stärkeren Schutz des eigenen geistigen Eigentums nicht nachvollziehen?

Ich kann durchaus nachvollziehen, dass das Internet das Geschäftsmodell der Inhalte-Anbieter grundlegend verändert hat und auch teilweise deren Existenz bedroht. Die Schweizer Hoster haben keinerlei Interesse daran, dass ihre Leistungen für rechtswidrige Zwecke missbraucht werden. Es kann aber auch nicht ihre Aufgabe sein, in umfangreichem Masse Websites zu prüfen und zu zensurieren.

Erwarten Sie negative Auswirkungen für die Wirtschaft durch das Gesetz, insbesondere für die Hoster?

Für die Hoster hätte die Reform natürlich auch finanzielle Auswirkungen. Die Anbieter werden vermehrt zu staatlichen Vollstreckungsgehilfen, die Kosten für Technik und Personal werden aber nicht entschädigt. Nach der Revision des BüPF ist das Urheberrechtsgesetz ein weiteres Beispiel für behördlich angeordnete Massnahmen. Diese müssen aber gegenüber den Hostern auch angemessen entschädigt werden.

Was wird im Code of Conduct besser geregelt?

Der Verhaltenskodex sieht vor, nach einer Missbrauchsmeldung Seiten erst zu prüfen und nicht in jedem Fall sofort zu sperren. Die Revision des URG verlangt dagegen eine Sperrung ohne vorgängige Prüfung und verpflichtet die Anbieter zu einer aktiven Überwachung und Sperrung von Seiten. Zudem könnten die Hoster bei Missachtung von Massnahmen zur Piraterie-Bekämpfung auch haftbar gemacht werden.

Wie wollen Sie sich persönlich engagieren, um Ihre Ideen in der Gesetzesreform durchzusetzen?

Ich engagiere mich auf zwei Ebenen gegen die geplante Revision: Zum einen gemeinsam mit den Schweizer Hostern in der Vernehmlassung, zum anderen im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit in Bern.

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