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Simap-Meldungen Woche 28: Ausschreibungen

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Ausschreibungen der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

Anwendungs- und Datenbanklösung für Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

Ausschreibung 920813: Erhebungsplattform. Publiziert am 6.7.2016. Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Die FINMA sucht im Rahmen des Projekts «EHP» einen Gesamtanbieter für die Detailspezifikation, Realisierung, Test, Integration und Einführung einer Anwendungs- und Datenbanklösung für eine neue Erhebungsplattform. Im Projekt sind ebenfalls die entsprechenden Datenmigrationen zu unterstützen. Für die IT-Betriebsphase sind Basisleistungen, Support, Wartung und Weiterentwicklung sicherzustellen. Die FINMA will eine auf moderner Technologie basierende, modular und flexibel ausbaubare sowie leistungsfähige Anwendungs- und Datenbanklösung erwerben und/oder entwickeln lassen, welche die Geschäftsabwicklung im Bereich Erhebung, Meldewesen, Reporting und weitere im Kontext stehenden Tätigkeiten der Aufsicht mit den diesbezüglichen Interaktionen zwischen der FINMA und ihren teils auch internationalen externen Anwendergruppen unterstützt. Im Vordergrund steht die Abwicklung von verschiedenen Erhe-bungen bei Beaufsichtigten und/oder Prüfgesellschaften, welche von der FINMA aufbereitet, beauftragt und übergreifend gesteuert werden. Die Erhebung schliesst die jeweilig zur Erhebung definierte Prüfung, Freigabe und Übergabe zur Weiterverarbeitung der qualitativen und quantitativen Daten und Informationen mit ein.
Kontakt: Frist für Fragen: 28.7.2016. Fragen im Zusammenhang mit den Präqualifikationsunterlagen sind ausschliesslich im SIMAP-Forum zu stellen. Die Fragen werden laufend beantwortet. Letzter Eingabetermin für Fragen ist der 28.07.2016. Diese Fragen werden bis am 02.08.2016 beantwortet. Abgabetermin: 8.8.2016. a) Einreichung des Antrags auf Teilnahme auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). b) Bei Übergabe des Antrags auf Teilnahme an eine diplomati-sche oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Teilnehmer können ihren Antrag auf Teilnahme bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung eines Empfangsbeleges einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. In diesem Fall ist umgehend eine Kopie des Empfangsbelegs und des Begleitschreibens zum Antrag auf Teilnahme per Telefax an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 zu senden. c) Abgabe am Empfang der Auftraggeberin bis zum oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten (08.00 bis 18.00 Uhr). Zu spät eingereichte Anträge auf Teilnahme können nicht berücksichtigt werden und werden dem Teilnehmer zurückgesandt. Der Teilnehmer hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Einreichung des Antrags auf Teilnahme zu erbringen. Einreichungsort: FINMA Beschaffungs- und Vertragsmanagement BVM, zu Hdn. von Vertrags- und Beschaffungsmanagement, „Erhebungsplattform“, Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Schweiz, Telefon: 031 327 91 00, Fax: 031 327 91 01, E-Mail: contracts@finma.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Selektives Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: nicht zugelassen. Subunternehmer: nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“ des Bundes. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Generelle Teilnahmebedingungen: Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei Einreichung des Antrages auf Teilnahme nicht wirtschaftlich oder organisatorisch unter der Kontrolle eines beaufsichtigten Unternehmens der FINMA zu stehen. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die FINMA lässt für Leistungen in der Schweiz nur Teilnehmer zu, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gewährleisten. Massgebend sind die Bestimmungen am Ort der Leistung. Der Teilnehmer hat dies, mit dem den Präqualifikationsunterlagen beigelegten Formular F5 „Selbstdeklaration“ zu bestätigen. Zahlungsbedingungen: keine.

 

App für Universität Zürich

Ausschreibung 923139: UZH-App. Publiziert am 8.7.2016. Universität Zürich. Ziel ist es, eine App für alle Studierenden, Mitarbeitenden und Besucher der UZH zur Verfügung zu stellen. Diese soll Plattform für weitere Entwicklungen und Anbindungen sein und laufend ausgebaut werden. Als Inhalt werden in der ersten Version folgende Informationen zur Verfügung stehen: Persönlicher Stundenplan der gebuchten Vorlesungen. Persönlich gewählte öffentliche Vorlesungen und weitere Veranstaltungen (UZH-Agenda). News der UZH, personalisierbar nach Fachgebieten (UZH News). T Telefonverzeichnis. Pläne. Mensa-Menüs. Ortsabhängige Service-Nummern/Informationen. Die geplante UZH-App soll folgende Kriterien erfüllen: Ein modularer Inhaltsaufbau, d.h. neue, weitere Angebote können einfach in die UZH-App integriert werden. So kann relativ rasch eine erste Version der UZH-App erstellt werden, die später durch zusätzliche Module erweitert werden kann. Veröffentlichung auf Google Play und im Apple App Store. Entwicklung mit den offiziellen Werkzeugen von Google und Apple, nicht mit Tools von dritten, sogenannten Cross Plattform Toolkits. Die App setzt wo immer möglich auf bestehende Services der UZH auf. Einzelne Schnittstellen müssen dazu von Grund auf neu entwickelt werden. Die App entspricht den Corporate Design-Richtlinien der UZH. Die App zeichnet sich durch intuitive Benutzerführung aus. Die App stärkt mit zeitgemässem Design und guter Usability intern und extern das Image der UZH als moderne Bildungsinstitution. Folgende Grund-Funktionalitäten müssen zwingend umgesetzt werden: Anbindung an die UZH-Authentifizierungs-Infrastruktur (LDAP), so dass sich UZH-Angehörige mit ihrem UZH-Shortname authentisieren können. Schnittstelle zum SAP Campus-Management zur Abfrage der persönlichen Stundenplandaten für die Studierenden. Alle Benutzer können ein persönliches Profil anlegen. Selektive Push-Benachrichtigung je nach Benutzerprofil (z.B. für News, interne Kommunikation, bei Ausfall von Vorlesungen, Notfällen etc.).
Kontakt: Frist für Fragen: keine. Abgabetermin: 22.8.2016 12:00. Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel). Einreichungsort: Universität Zürich, Infrastruktur, Bedarfsmanagement Infrastruktur, zu Hdn. von Andrea Hussong, Stampfenbachstrasse 73, 8006 Zürich, Schweiz, Telefon: +41 (0)44 635 41 05, E-Mail: andrea.hussong@infra.uzh.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Selektives Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Varianten sind zugelassen. Varianten nur in Angebotsphase zulässig, nicht bei der Präqualifikation. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Keine Nachverhandlungen.

 

Aufrechterhalten der Anlage für Armasuisse

Ausschreibung 921693: Unterhalt Anlage FU. Publiziert am 8.7.2016. armasuisse. Aufrechterhalten eines störungsfreien Betriebes der FU Anlage in allen Belangen. Administration, Wartung und Sicherstellung. Technische Beratung in der Verbesserung der Anlage zur Reduktion von betrieblichen Störfällen und zur Reduktion der Betriebs- und Unterhaltsleistungen. Selbständiges führen des Lizenzmanagements aller Anlage Soft- und Hardware Komponenten, Verhandeln neuer Maintenance Verträge mit den Sublieferanten zwecks Anpassung des Mengengerüsts. Einholen der jährlichen Offerten für die Maintenance Verträge und die Beauftragung der Maintenance Leistungen im Auftrag des Kunden.
Kontakt: Frist für Fragen: 8.8.2016. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben. Abgabetermin: 19.8.2016 16:00. Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2. a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse. Bei Abgabe an der Loge des Verwaltungsgebäudes armasuisse, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, z. H. CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten: - Öffnungszeiten der Loge: durchgehend von 07:00 - 17:00 Uhr. (ausserhalb dieser Zeiten können keine Anträge/Angebote abgegeben werden). - Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16.00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen. - Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und der Antrag/das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei der Übergabe des Antrags/des Angebots an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte an den Fax der Auftraggeberin zu melden. Einreichungsort: armasuisse, Einkauf und Kooperationen, CC WTO, zu Hdn. von Ro110: Projekt "Unterhalt Anlage FU", Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, Schweiz.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: zugelassen. Subunternehmer: zugelassen. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto nach erfolgter Abnahme in CHF. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, sonst wird nicht auf die Offerte eingegangen. E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums). E2 Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Grösse, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung. Diese Dokumentation muss ebenfalls für allfällige Unterlieferanten gemäss Ziffer 1.2 der Lieferantenselbstdeklaration (Beilage 1.1) erstellt werden. Die 8 Kernkonventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), die Mindestlöhne, sofern gesetzlich geregelt, sowie die am Leistungsort geltenden Arbeits- und Arbeitsschutzbestimmungen sind für Leistungen, die im Ausland erbracht werden, zwingend einzuhalten. E3 Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact) für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen. E4 Nachweis des Anbieters, über mindestens 1 vergleichbare Referenz (Umfang, Leistungsinhalt, Kompetenzen), nicht älter als 5 Jahre, zu verfügen. E5 Für Leistungen in der Schweiz müssen Anbieter und deren Subunternehmer erster Stufe mit mehr als 50 Mitarbeitenden nachweisen, dass die Lohngleichheit von Frau und Mann eingehalten wird oder bestätigen, dass sie 50 oder weniger Mitarbeitende beschäftigen. E6 Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass die Anbieterin bzw. der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen. E7 Bestätigung des Anbieters, dass die im Projekt eingesetzten Profile zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebotes an die Anbietenden vertraglich unmittelbar (Arbeitsverhältnis) oder mittelbar gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzliche Auflagen erfüllen. E8 Bestätigung des Anbieters, nur Profile einzusetzen die Schweizer Bürger sind oder während mindestens den letzten fünf Jahren in der Schweiz gemeldet und wohnhaft waren. Der aufenthaltsrechtliche Status muss auch für die Dauer des ganzen Projekts gewährleistet werden. E9 Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Dienstleistungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Die Art der Aufgaben verlangt eine Erweiterte Personensicherheitsprüfung nach Art. 10 des PSPV. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. Bei negativem Ergebnis einer Personensicherheitsprüfung stellt der Anbieter andere, fachlich gleichwertige Projektmitarbeiter zur Verfügung oder verzichtet gänzlich auf den Auftrag. E10 Bestätigung des Anbieters zur Verpflichtung, sich hinsichtlich Informations- und Datenschutz, sämtliche Projektdokumente des Auftraggebers auf der firmeneigenen Produktionsinfrastruktur zu schützen, so dass ausschliesslich Mitarbeitende des Anbieters (festes Anstellungsverhältnis) darauf Zugriff haben. Der Auftraggeber behält sich vor, im Datenverkehr (E-Mail etc.) weitergehende Sicherheitsmassnahmen anzuordnen. E11 Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz, auf Einladung des Auftraggebers den Beweis der Eignung (Kompetenz) im Rahmen einer Referenz Arbeit zu erbringen. Die Durchführung der Referenz Arbeit erfolgt in den Kompetenzfeldern Windows und Linux Administration für die zugewiesenen Mitarbeiter. Die Erbringung der Referenz Arbeit muss für den Auftraggeber kostenneutral erfolgen. Konversationssprache Deutsch, Dauer max. 3 Stunden. E12 Bestätigung des Anbieters, über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Systemadministration zu besitzen. E13 Bestätigung des Anbieters, über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Projektmanagement zu verfügen. E14 Bestätigung des Anbieters, - mind. 1 Projekt Manager, - je 1 Senior Systemadministratoren/in Windows - je 1 Senior Systemadministratoren/in Linux - je 1 Junior Systemadministratoren/in Windows / Linux. während der Vertragslaufzeit bei Bedarf als fest zugewiesene Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Diese sind in den Angebotsunterlagen speziell zu kennzeichnen und aufzuführen. E15 Bestätigung des Anbieters, über eine Niederlassung in der Schweiz zu verfügen. E16 Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der beiliegenden Rahmenbedingungen unter Beilage 4.0. E17 Bestätigung des Anbieters zur Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB des Bundes für Dienstleistungsaufträge.

 

Dokumentenlenkungssystem für Paul Scherrer Institut

Ausschreibung 924299: Dokumentenlenkungssystem mit integriertem Vertragsmanagement. Publiziert am 14.7.2016. Paul Scherrer Institut. Das Dokumentenlenkungssystem mit integriertem Vertragsmanagement (DLSVM) soll für die Lenkung und Archivierung von Dokumenten und Verträge eingesetzt werden. Details siehe Pflichtenheft.
Kontakt: Frist für Fragen: 7.8.2016. Abgabetermin: 26.8.2016 16:00. Einreichungsort: Paul Scherrer Institut, zu Hdn. von Kurt Braun, Einkauf, 5232 Villigen PSI, Schweiz, Telefon: +41 56 310 26 52, Fax: +41 56 310 29 14, E-Mail: kurt.braun@psi.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: (Zugelassen, sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin). Varianten sind zugelassen. ja, gemäss Pflichtenheft, Kapitel 5. Min. Gültigkeit des Angebots: 4 Monate. Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich der Eidg. Technischen Hochschulen (AGB ETH-Bereich) vom 1. Januar 1998, inkl. Ergänzung vom 16. April 2013. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. INTEGRITÄTSKLAUSEL. Die Anbieterin und die Auftraggeberin verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden. Bei Missachtung der Integritätsklausel hat die Anbieterin der Auftraggeberin eine Konventionalstrafe zu bezahlen. Diese beträgt 10 % der Vertragssumme, mindestens CHF 3'000.- pro Verstoss. Die Anbieterin nimmt zur Kenntnis, dass ein Verstoss gegen die Integritätsklausel in der Regel zur Aufhebung des Zuschlags sowie zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen durch die Auftraggeberin führt. Zahlungsbedingungen: Gemäss den allgemeinen Einkaufsbedingungen (AGB ETH-Bereich). Die Preisbasis ist DAP-PSI oder DDP-PSI, Villigen (Incoterms 2010) anzugeben und die folgenden Positionen sind separat aufzuführen:

 

E-Voting-System für Kanton Basel-Stadt

Ausschreibung 920393: E-Voting Kanton Basel-Stadt, E-Voting-System. Publiziert am 2.7.2016. Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt, Staatskanzlei, Wahlen und Abstimmungen. Betrieb eines Systems zur Abgabe der elektronischen Stimmen bei Volksabstimmungen und Wahlen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton (siehe Punkt 2.4). Generieren von Stimmrechtsausweisnummern und individuellen Antwort-Prüfcodes aufgrund des vom Kanton gelieferten Stimmregisters. Abwicklung von elektronisch eingehenden Stimmen des Kantons Basel-Stadt für sämtliche Urnengangs-Arten: Volksabstimmungen mit Sachvorlagen (einfache Vorlagen und Variantenvorlagen) sowie Majorz- und Proporzwahlen (u.U. mit Bedingungen, z.B. Präsidialwahl). Systemanforderungen und Sicherheit - Mandantenfähige Administration: Aufteilung nach Gemeinden mit Berechtigungsvergabe der entsprechenden Administratoren. - Individuelle Verifizierbarkeit: Die Stimmenden müssen die Möglichkeit haben zu erkennen, ob ihre Stimme auf der Benutzerplattform oder auf dem Übertragungsweg manipuliert oder abgefangen worden ist. - Sicherheit der Datenübermittlung. - Stimmkartenerfassungsprogramm zum Abgleich der Stimmberechtigung bei brieflich oder persönlich eingegangenen Stimmabgaben mit den elektronisch eingegangen Stimmabgaben. - Parallelbetrieb einer Kontroll- und einer Testurne. - Mitwirkung in einer Krisenzelle. - Lieferung des verschlüsselten Inhaltes der elektronischen Urne an den Kanton bzw. Ver- und Entschlüsselung der elektronischen Urne unter Aufsicht einer kantonalen Behörde. - Einbindung in das E-Government Portal des Kantons möglich. – Schnittstellenstandards. - Barrierefreiheit: Der Zugang zur elektronischen Stimmabgabe soll auch für Menschen mit einer Behinderung bestmöglich gewährleistet sein und in diesem Sinne laufend weiterentwickelt werden. - Sprache: eidgenössische Wahl- und Abstimmungsvorlagen in deutscher, französischer, italienischer und rätoromanischer Sprache; kantonale und kommunale Vorlagen in deutscher Sprache; FAQ in deutscher Sprache. - Inhalte der auszutauschenden Dateien; Formate gemäss Schnittstellen-Standards. - Quellcode: Bezüglich des Quellcodes der E-Voting-Software soll grösstmögliche Transparenz herrschen.
Kontakt: Frist für Fragen: 15.7.2016. Schriftliche Fragen sind bis am 15.07.2016 per Mail an herrat.schedler@bs.ch zu richten. Eine Zusammenstellung der rechtzeitig eingegangenen Fragen mit den entsprechenden Antworten wird bis am 29.07.2016 allen Anbietenden zugestellt. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Abgabetermin: 17.8.2016 14:00. Die Angebote sind vollständig ausgefüllt im verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift "Angebot: E-Voting Kanton Basel-Stadt" einzureichen und müssen spätestens zur angegebenen Einreichungsfrist (Datum/Uhrzeit) bei der Kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen vorliegen. Alle Dokumente sind in Papierform und auf einem mobilen Datenträger (CD/DVD, USB-Stick etc.) abzugeben. Die Angebote können per Post an die Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen geschickt (Datum des Poststempels nicht massgebend) oder werktags von 8.00-12.15 Uhr und 13.15-17.00 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr) im Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartementes im Erdgeschoss abgegeben werden. Anbietende sind berechtigt, bei der Öffnung der Angebote direkt nach Ablauf der Einreichungsfrist im Sitzungszimmer 13 im Erdgeschoss anwesend zu sein. Einreichungsort: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel, Schweiz.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. gemäss Kapitel 3.8. Preis Entwicklungsstand und-pläne Projektorganisation und -management Wartung und Support Anwenderfreundlichkeit. 20% 30% 30% 10% 10%. PreisEntwicklungsstand und-pläneProjektorganisation und -managementWartung und SupportAnwenderfreundlichkeit. Zuschlagskriterien: 20% Preis. 30% Entwicklungsstand und-pläne. 30% Projektorganisation und –management. 10% Wartung und Support. 10% Anwenderfreundlichkeit. Bietergemeinschaft: nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Generelle Teilnahmebedingungen: ATB 1: Einhaltung der Arbeitsbedingungen gem. §5 sowie Nachweis und Kontrolle gem. §6 des Gesetzes über öffentliche Beschaffungen des Kantons Basel-Stadt. ATB 2: Informationen über den Anbieter.

 

Ersatzinfrastruktur für Kantonspolizei Thurgau

Ausschreibung 923909: Ersatz IT-Infrastruktur IT-Forensik. Publiziert am 15.7.2016. Kantonspolizei Thurgau. Mit dieser Ausschreibung soll ein Generalunternehmer evaluiert werden, der in der Lage ist, die Systeme (Storage, Backup, virtuelle Serverinfrastruktur, physischer Server) für die neue IT-Infrastruktur der IT-Forensik zu liefern und in Betrieb zu setzen. Sämtliche für die Ausführung notwendigen Dienstleistungen sind ebenfalls Teil des Auftrags.
Kontakt: Frist für Fragen: 3.8.2016. Abgabetermin: 24.8.2016 11:00. Das Angebot muss in zwei Papierexemplaren und in zwei elektronischen Exemplaren auf einem geeigneten Datenträger (USB-Stick, CD-ROM, DVD-ROM) eingereicht werden. Vermerk auf Couvert: "Angebotsunterlagen IT-Forensik TG - darf nicht geöffnet werden". Einreichungsort: Kantonspolizei Thurgau, Kriminalpolizei, Zürcherstrasse 325, 8501 Frauenfeld, Schweiz.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Subunternehmer: Der Beizug von Subunternehmern ist erlaubt. Subunternehmer müssen offen gelegt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Die Haftung bleibt in jedem Fall beim Anbieter. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage.

 

Erweiterung Kauf auf Rechnung für SBB

Ausschreibung 923143: Kauf auf Rechnung. Publiziert am 11.7.2016. Schweizerische Bundesbahnen SBB. Kunden der SBB können heute im SBB Ticketshop und in der Mobile App Tickets und Abonnemente fast ausschliesslich mit Kredit- oder teilweise Debitkarten kaufen. Folgekäufe von SwissPass GA und Halbtax können mit Rechnung beglichen werden und auch den grösseren Business-Kunden wird dieses Zahlungsmittel im B2B-Shop angeboten. Mit dem Vorhaben „Kauf auf Rechnung“ (KaufRG) will die SBB in Zukunft die Zahlmöglichkeiten um die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ in ihren beiden E-Kanälen (Web Shop und Mobile App) erweitern. Sinn und Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist: Auswahl eines Dienstleistungspartners zur Erbringung der Dienstleistung „Kauf auf Rechnung“. Detailkonzeption zur Integration der Lösung in die SBB. Dienstleistungen zur Implementierung der Lösung im Umfeld der SBB inklusive Konzeption des Testumfeldes. Unterstützung des Kernteams bei Problemen in der Nutzung der Lösung (Application Maintenance). Dazu wird ein Dienstleistungspartner evaluiert, um die betreffenden Prozesse an einen geeigneten Dienstleister auszulagern.
Kontakt: Frist für Fragen: 25.7.2016. Fragen im Zusammenhang mit den vorliegenden Angebotsunterlagen können bis am Montag, 25. Juli 2016 um 11.00 Uhr, unter Verwendung des Anhangs "Fragen zu AGU+RV" an die E-Mail it.sdl@sbb.ch mit dem Betreff «Fragen Kauf auf Rechnung» gestellt werden. Das Formular ist als Word-Dokument zu übermitteln. Abgabetermin: 30.8.2016 16:00. Für die Eingabe des Angebots gelten folgenden Termine; siehe dazu Ausführungen im Kap. ‚1.5 Richtoffertanfrage‘ der AGU: Anbieter mit Vorbefassung (Anbieter m. V.): Die Eingabe des Angebots muss spätestens bis am 23. August 2016, bis 16.00 Uhr (Datum und Zeit des Poststempels) per A-Post oder per Abgabe an obengenannte Adresse erfolgen. Anbieter ohne Vorbefassung (Anbieter o. V.): Die Eingabe des Angebots muss spätestens bis am 30. August 2016, bis 16.00 Uhr (Datum und Zeit des Poststempels) per A-Post oder per Abgabe an obengenannte Adresse erfolgen. Einreichungsort: Bedarfsstelle/Vergabestelle : Schweizerische Bundesbahnen SBB. Beschaffungsstelle/Organisator : SBB Informatik. <>, zu Hdn. von Herrn Daniel Angehrn, Lindenhofstrasse 1, Worblaufen, 3000 Bern 65, Schweiz.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Subunternehmer sind bereits bei der Teilnahme als Subunternehmer zu deklarieren und werden von der SBB geprüft und wahlweise genehmigt. Falls der Subcontractor innerhalb der Vertragsdauer geändert wird, muss dies der SBB schriftlich mitgeteilt werden. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die SBB vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

 

Evaluation neue Endgeräte für Kanton Bern

Ausschreibung 913075: Evaluation neue Endgeräte Workplace und Staging. Publiziert am 13.7.2016. Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern. Das KAIO als Dienstleister für die ICT-Grundversorgung der Bernischen Kantonsverwaltung, bewirtschaftet das Endgeräte-Portfolio. Der bestehende Vertrag für die Beschaffung der KWP-Endgeräte wird im Jahr 2016 seine 5-jährige Laufzeit erreichen. Um zukünftig auch im Bereich des Staging Synergien nutzen zu können, wird mit der vorliegenden Ausschreibung dieses ebenfalls ausgeschrieben. Um den Endbenutzern ein modernes Arbeitsumfeld zu bieten, sollen zu den bisherigen KWP-Endgeräten (PCs und Notebooks) inklusive Peripheriegeräte und Zubehör auch Convertible-Notebooks evaluiert werden. Des Weiteren sollen zusätzlich Education-Endgeräte evaluiert werden, damit auch die Bedürfnisse der Schulen abgedeckt werden. Der Auftraggeber sucht eine Anbieterin, welche in erster Linie die Lieferung, Rücknahme und Entsorgung von Endgeräten gewährleistet und das Staging für die Mehrheit dieser Geräte vornimmt. Weitere, ergänzende Dienstleistungen werden ebenfalls von dieser Ausschreibung umfasst. Der Auftrag betrifft hauptsächlich Leistungen für die zentrale Kantonsverwaltung. Der Auftraggeber kann jedoch während der Laufzeit des Rahmenvertrags weitere Träger öffentlicher Aufgaben des Kantons Bern zum Bezug der ausgeschriebenen Leistungen zulassen.
Kontakt: Frist für Fragen: 22.7.2016. Allfällige Fragen zur Ausschreibung müssen anonymisiert und in deutscher Sprache via SIMAP bis zum vorgegebenen Termin gestellt werden. Später eingereichte Fragen werden nicht mehr beantwortet. Für jede Frage ist ein separater Eintrag zu erfassen. Direkte Kontakte zwischen dem Anbieter und den zuständigen Personen beim Auftraggeber sind nicht zulässig. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf SIMAP publiziert sind. Abgabetermin: 22.8.2016. Das vollständige Angebot muss in Papierform (einfach) bis spätestens am Montag, 22. August 2016 bis 24:00 Uhr der schweizerischen Post übergeben oder bis spätestens am Dienstag, 23. August 2016, 12:00 Uhr verschlossen an der oben genannten Adresse eingegangen sein. Über der Adresse muss der Vermerk „Beschaffung Endgeräte: NICHT ÖFFNEN!" angebracht werden. Angebote können von 08.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 15.30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung an der Adresse des Auftraggebers abgegeben werden. Einreichungsort: Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern, zu Hdn. von Beschaffung ZBS ICT, Wildhainweg 9, 3001 Bern, Schweiz, E-Mail: beschaffung.kaio@fin.be.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Subunternehmer: Der Anbieter muss gegenüber dem Anbieter als Generalunternehmer auftreten, der Beizug von Subunternehmern ist erlaubt. Subunternehmer müssen im Angebot offengelegt und dürfen nicht ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers gewechselt werden. Subunternehmer müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Beschaffungsverfahren gemäss Art. 24 ÖBV erfüllen. Der Generalunternehmer legt die entsprechenden Nachweise seiner Subunternehmer dem Angebot bei. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Pflichten bleibt gegenüber dem Auftraggeber der Anbieter verantwortlich. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweiz. Informatikkonferenz (SIK) Ausgabe Januar 2015 und AGB des Kantons Bern über die Informatiksicherheit und den Datenschutz (ISDS) bei der Erbringung von Informatikdienst-leistungen V3.0 (AGB ISDS) vom 24.03.2015. Generelle Teilnahmebedingungen: Die Anbieter müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Beschaffungsverfahren gemäss Art. 24 ÖBV erfüllen. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Es gelten die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVÖB), das kantonale Gesetz (ÖBG) und die kantonale Verordnung (ÖBV) über das öffentliche Beschaffungswesen. Zahlungsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsbedingungen und den darin enthaltenen Vertragsentwürfen. Die Erstellung des Angebots wird nicht vergütet. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und inkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis inkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.

 

Filenet-Spezialist für Bundesamt für Informatik und Telekommunikation

Ausschreibung 922185: FileNet Dienstleistungen für die Jahre 2017-2021 *. Publiziert am 5.7.2016. * Originaltitel: (16130) 609 FileNet Dienstleistungen für die Jahre 2017-2021. Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT. Bei der Abwicklung von Anfragen, Offerterstellungen, Aufträgen und Projekten benötigt das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) für die Technologie FileNet in den Jahren 2017 bis 2021 Unterstützung. Die bevorstehenden Arbeiten können grob wie folgt umrissen werden: Unterstützung der Kunden bei der Erarbeitung von Anforderungen für Informatikvorhaben durch profunde FileNet-Kenntnisse. Durchführung von systematischen Erhebungen und Spezifikationen von Anforderungen zur Weiterentwicklung der Produkte oder Systeme. Sicherstellung, dass durch Qualität, Vollständigkeit und Konsistenz der Spezifikationen Realisierungsprojekte effizient und kostengünstig umgesetzt werden können. Integrieren von Standardlösungen, resp. Umsetzen von Realisierungsprojekten bei den Kunden des BIT. Migrieren von Daten und Dokumenten aus und in FileNet Umgebungen beim BIT sowie Kunden des BIT. Wartungsleistungen 1 bis 4 (gem. Kapitel 3.2.3 des Pflichtenhefts) beim BIT sowie Kunden des BIT. Unterstützung des Betriebs beim BIT sowie Kunden des BIT. Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die jeweils abgeschlossenen Einzelverträge und die entsprechende Haftung. Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen. Beschaffungszeitraum: 1. Quartal 2017 bis 4. Quartal 2021. Anzahl Zuschläge: 4. Da im Zuschlagszeitpunkt nicht absehbar ist, welcher Zuschlagsempfänger schlussendlich für die einzelne Leistung berücksichtigt wird, mit jedem der maximal vier Zuschlagsempfänger in einem Rahmenvertrag ein Maximalvolumen von CHF 60‘000‘000.00 (exkl. MWST) vereinbart.
Kontakt: Frist für Fragen: 22.7.2016. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Abgabetermin: 16.8.2016. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Einreichungsort: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16130) 609 FileNet Dienstleistungen für die Jahre 2017-2021, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: Informatikdienstleistungen (Ausgabe 20. Oktober 2010). Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe 20. Oktober 2010). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: Die Bedingungen werden im Einzelvertrag (Dienstleistung) definiert. Abweichende bzw. ergänzende Vereinbarung vorbehalten, gilt: a) Bei Leistungen nach Aufwand mit Kostendach: Die Firma stellt monatlich Rechnung. Sie legt der Rechnung die jeweiligen genehmigten Rapporte bei. Das BIT leistet die Zahlung, sofern es die Leistungsrapporte genehmigt hat. b ) Bei Leistungen zu einem vereinbarten Festpreis: die Firma stellt nach Genehmigung sämtlicher Rapporte / des Schlussrapports / des Schlussberichts Rechnung / nach erfolgter Abnahme oder Teilabnahme der Arbeiten. c) Bei Leistungen zu einem Festpreis mit Zahlungsplan: Die Firma stellt Rechnung für Teilzahlungen gemäss im Einzelvertrag definierten Zahlungsplan zu den vereinbarten Bedingungen. Zahlungen für Teilleistungen werden nur zur Zahlung fällig, sofern die dafür geltenden Voraussetzungen gemäss Einzelvertrag erfüllt sind, wie z. B.: das BIT hat die Leistungen über die erbrachte Teilleistung genehmigt; die Leistungen können vereinbarungsgemäss abgenommen werden; keine Vorbehalte betreffend Inhalt und Umfang der Vergütung. 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK 01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK 02: Ansprechpartner. Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK 03: Personelle Ressourcen. Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK 04: Spesen. Akzeptieren, dass grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. EK 05: Personensicherheitsüberprüfung. Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK 06: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen. Sind Sie bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die fliessend in einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch oder Italienisch) mündlich und schriftlich kommunizieren und die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache erstellen und abliefern können. Zudem müssen die Schlüsselpersonen Englisch (Stufe B1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP, Muttersprache oder äquivalent) sprechen. EK 07: Ersatz von Mitarbeitenden. Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK 08: Subunternehmen. Setzen Sie Subunternehmen ein, sind die Firmennamen der Subunternehmen deutlich sichtbar zu nennen. Im Angebot ist klar auszuweisen, dass die Subunternehmer alle Eignungskriterien vollumfänglich erfüllen. Fehlende Deklarationen führen zum sofortigen Ausschluss. Hinweis: Die Erfüllung dieses Eignungskriterium ist nur dann nachzuweisen, sofern Subunternehmer beigezogen werden. EK 09: Extern erbrachte Leistungen. Der Anbieter bestätigt, dass er für die jeweils vom Verantwortlichen BIT Manager genehmigten "externen" Aufgaben, über die notwendigen und entsprechenden Räumlichkeiten in der Schweiz verfügt (gem. Pflichtenheft Kapitel 3.2.6). EK 10: Rapportierung. Sind Sie bereit, während der Dauer des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers (BIT oder Kunden) bezüglich Rapportierung zu akzeptieren. EK 11: Erfahrung IBM/FileNet Produktumfeld. Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von einem Referenzprojekt mit einem Projektvolumen > 1 Mio. CHF in den letzten 3 Jahren und mit Gesamtverantwortung, im IBM/FileNet Produktumfeld erfolgreich durchgeführt hat. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK 12: Partnerstatus IBM/FileNet. Nachweis, dass die Anbieterin zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung offizieller IBM Business Partner (Member, Advanced oder Premium) ist. EK 13: Zertifizierung. Der Anbieter verfügt über mindestens drei von den unten angegebenen Zertifizierungen von jeweils drei unterschiedlichen Mitarbeiter (mit eigenem (internen) Personal zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung): - IBM Certified Specialist - FileNet Business Process Manager V5.1 (oder höher) - IBM Certified Specialist - FileNet Content Manager V5.2 - IBM Certified Solution Designer - Case Manager V5.2 - IBM Certified Solution Designer - Content Collector V4.0 (Microsoft Exchange) - Oracle Certified Professional Java Programmer oder höher. EK 14: Innovation. Sind Sie bereit, Ihre eigenen im Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden bezüglich den neusten Produktinnovationen regelmässig, nachweisbar und ohne Kostenfolgen für den Auftraggeber zu schulen? EK 15: Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 04 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK 16: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB). - Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, und der - Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010. EK 17: Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

 

Integrationsplattform für Zentrale Ausgleichsstelle

Ausschreibung 923653: Beschaffung einer Integrationsplattform von Anwendungen *. Publiziert am 8.7.2016. * Originaltitel: (16054) 602 Beschaffung einer Integrationsplattform von Anwendungen. Zentrale Ausgleichstelle ZAS. Der Zweck dieses Beschaffungsgegenstands ist eine Grundleistung (ETL) und Optionen (ESB, MDM) zu erbringen. Die Grundleistung besteht aus: Eine ETL-Lösung einschließlich aller folgenden Akquisitionen und Informatikdienstleistungen zu erbringen: - die Lösung und die Gewährung von Nutzungsrechten für 3 Umgebungen (Entwicklung, Qualifikation und Produktion) für 5 Benutzer; - jeder mögliche Drittanbieterlizenzen ; - die Umsetzung über die Installation und die in situ-Einstellung der Lösung; - die Migration der bestehenden ETL Aufgabe; - die Gruppentraining für Entwickler und Administratoren; - die Wartung und die Unterstützung der Lösung für 3 ETL-Umgebungen für einen Zeitraum von 5 Jahren, darunter die korrektive, adaptative und verbessernde Wartung und Bereitstellung neuer Versionen und Patches, technische Unterstützung in 10*5 von Montag bis Freitag, Updates und Patches und falls erforderlich die Aktualisierung der Lizenzschlüssel; - In situ-Expertise von 10 Tagen (8 Stunden / Tag) entsprechend einer Unterstützung für Aufbauversionen der Lösung sowie der Diagnose der Installation. Die folgende Optionen sind auf Anfrage zu erbringen: Option 1: ESB-Lösung. Option 2: MDM-Lösung.
Kontakt: Frist für Fragen: 26.7.2016. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Abgabetermin: 31.8.2016. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Einreichungsort: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16054) 602 Beschaffung einer Integrationsplattform von Anwendungen, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Dienstleistungen können in ihrer Gesamtheit durch den Halter oder durch einen Dritten vertraglich an den Inhaber gebunden zur Verfügung gestellt werden. Im Fall der Verwaltung aller oder eines Teils der Leistung von einem Drittanbieter, sollte der Besitzer erklären : - die genaue Organisation der Dienstleistung; - die Zuständigkeiten der einzelnen, Halter und Dritte; - gemeinsame Referenzen für solche Dienstleistungen. In jedem Fall wird eine Erklärung der Zulieferung hergestellt werden. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010). - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Im Falle von Open-Source-Lösung: - modifizierte Informatik allgemeinen Geschäfsbedingungen [Anhang 8]. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK1: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK2: Erfahrung. Der Anbieter soll eine ausgereifte Lösung und ausreichende Erfahrung erbringen. Er bescheinigt , dass die Erfahrungen , indem sie für jede Lösung (ETL , ESB , MDM ), zwei Referenzen der letzten fünf Jahre. Referenzen sollten von den Kunden erhebliche Größe (über 500 Personen) erhalten werden. Es müssen zwei Referenzen für die Anteil ETL, zwei Verweise auf die Anteil BSE, zwei Verweise auf die Partei MDM eingereicht werden. Sechs Referenzen werden insgesamt erwartet. Es ist zulässig, in die Referenzen eines Kundes anzuzeigen, die eine solche ETL und einen ESB und MDM (ETL = eine Referenz und einen Verweis BSE) erworben hat. Informationen über die vom Anbieter im Auftrag des Bundes durchgeführten Projekte werden nur dann, wenn die Schiedsrichter ihre schriftliche Zustimmung zur Offenlegung dieser Informationen gegeben haben, erlaubt. EK3: Personelle Ressourcen. Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. Der Anbieter verpflichtet sich für die Bereitstellung von qualifiziertem Personal, die während die fünf letzten Jahren eine Erfahrung in ETL, ESB und MDM Implementierung zuweisen können. Der Anbieter verfügt über genügende Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. EK4: Ansprechpartner. Der Anbieter verfügt über einen Ansprechspartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Diese Person muss in französischer Sprache kommunizieren (Mindestens Niveau B2). EK5: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen. Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen (Ausbilder, Berater), die in französischer Sprache (mündlich und schriftlich, mindestens Niveau B2) kommunizieren und die Ausbildungen und Dokumentationen in Französisch erstellen und abliefern können, mit hohem Standard Qualität (klar gegliedert und lesbar). Zum Beispiel muss der Bericht über die Installation von der Lösung in französischer Sprache geliefert sein. EK6: Personensicherheitsüberprüfung. Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK7: Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK8: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für: - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010 [Anhang 3]; -Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, [Anhang 4]; - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010 [Anhang 5]; Alle Dokumente können heruntergeladen werden unter: https://www.bkb.admin.ch/bkb/fr/home/hilfsmittel/agb.html. Im Falle von Open-Source-Lösung: - modifizierte Informatik allgemeinen Geschäfsbedingungen [Anhang 8]. EK9: Akzeptanz des Vertragsentwurfs: Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage 2 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK10: Falls der Anbieter nicht der Herausgeber der Lösung oder Lösungen ist. Wenn der Anbieter nicht Software-Unternehmen ist, muss es eine partnerschaftliche Beziehung mit dem Verleger als Integrator seine vorgeschlagene Lösung zertifiziert haben und den Nachweis erbringen müssen.

 

Klinik-Informationssystem für Spital Oberengadin

Ausschreibung 923971: Ausschreibung KIS. Publiziert am 12.7.2016. Spital Oberengadin. Entwicklung und Einführung eines integrierten Klinik-Informationssystems gemäss Ausschreibungsunterlagen.
Kontakt: Frist für Fragen: 5.8.2016. Abgabetermin: 29.8.2016 16:00. Die Offerten sind mit der Post aufzugeben. Angebote ohne Stempel einer schweizerischen Poststelle oder mit unvollständig ausgefüllten oder abgeänderten Formularen sowie Eingaben ohne die verlangten Beilagen oder ohne den verlangten Vermerk (Ziff. 2.2 Projekttitel der Beschaffung) auf dem Eingabekuvert sind ungültig. Einreichungsort: Bedarfsstelle/Vergabestelle : Spital Oberengadin, Beschaffungsstelle/Organisator : Spital Oberengadin, Direktion, zu Hdn. von Lucian Schucan, Via Nouva 3, 7503 Samedan, Schweiz, URL www.spital-oberengadin.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: gemäss Ausschreibungsunterlagen. Subunternehmer: gemäss Ausschreibungsunterlagen. Varianten sind zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 9 Monate. Generelle Teilnahmebedingungen: gemäss Ausschreibungsunterlagen. Nachverhandlungen: Sind unzulässig (Art. 19 SubG). Verfahrensgrundsätze: Gemäss SubG. gemäss Ausschreibungsunterlagen. Zahlungsbedingungen: gemäss Ausschreibungsunterlagen. gemäss Ausschreibungsunterlagen.

 

Managed Service für Armasuisse

Ausschreibung 919093: Managed Service SCA. Publiziert am 7.7.2016. armasuisse. Ausgangslage. Als zentrale Dienstleisterin für die Truppe stellt die Logistikbasis der Armee (LBA) die logistische Leistung über alle Lagen sicher. Die Führungsunterstützungsbasis (FUB) als zentrale Informatik-Leistungserbringerin für den Bereich Verteidigung und im speziellen für die LBA betreibt unter dem Begriff Supply Chain Automation (SCA) die dafür notwendige IT-Infrastruktur. Diese wird durch verschiedenste Prozesse und Aktivitäten in der zentralen Lagerverwaltung verwendet. Basis bildet dabei eine zentrale SAP Infrastruktur inklusive Datenaufbereitung und die für die dezentrale Datenerfassung an unterschiedlichen Standorten in der Schweiz eingesetzten Mobile Devices. Folgende Prozesse sind zentral: Lagermanagement. Das Lagermanagement stellt die gesamte Lagerbewirtschaftung in allen Armeelogistikcentern (ALCs) und Vorortlagern (VOL) sicher. Der Einsatz der Mobile Devices findet heute in verschiedenen Lagertypen statt. Diese stellen jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Mobile Devices und ihre Bedienbarkeit. Instandhaltung (Instandhaltungsprozess). Die Instandhaltung hat zum Ziel, den definierten Sollbauzustand von Fahrzeugen und Material zu erhalten und die Funktionsfähigkeit über den gesamten Lifecycle zu gewährleisten. Der Instandhaltungsprozess nutzt die heutige Mobile Device-Infrastruktur primär im Fahrzeugumfeld bei der Wiedererstellung der Einsatzbereitschaft des Materials im Ausbildungsdienst (WEMA). Bereitstellung und Betrieb (B+B) Immobilien. Die Prozessgruppe B+B nutzt die heutigen Mobile Devices zur Leistungs-/Zeiterfassung der Mitarbeiter und weist die Einzel- und Serien-Aufträge den jeweiligen Mitarbeitern zu. Dies kann auch ausserhalb der Lagerstandorte ohne Funkabdeckung (und somit offline) stattfinden. Zurück an den Basisstandorten (z.B. bei Arbeitsende) werden die erfassten Aufträge und Leistungen synchronisiert. Für das Lagermanagement und die Instandhaltung kann der Mobile Device-Scanner nur eingesetzt werden, wenn auch eine Netzwerkverbindung zum zentralen SAP-System besteht. Die Verbindung muss permanent online sein. Da viele Prozesse im zentralen SAP-System aneinander gebunden sind, muss der Abschluss des Vorgängerprozesses an SAP zurückgemeldet sein. Aktuell sind die Mobile Devices und Teile der notwendigen Infrastruktur im Eigentum der schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Funkabdeckung und der zugehörige Service für Wartung und Support wird mit einer GSM-Lösung durch den aktuellen Lieferanten erbracht. Die zentrale Infrastruktur mit dem SAP und der Datenaufbereitung für die dezentrale Datenerfassung wird durch die FUB betrieben. Im Rahmen des Lifecycle-Managements müssen die Datenerfassungsgeräte, inklusive Teile der dazu notwendigen Sicherheits- und Übertragungstechnologien abgelöst werden. Die aktuell eingesetzte Funktechnologie ist ebenfalls am Ende ihres Lifecycles und muss in absehbarer Zeit durch eine neue ersetzt werden. Mit dieser Ausschreibung sucht die FUB einen leistungsfähigen Partner, der als umfassende Serviceleistung im Sinne eines Managed Service für die nächsten 7 bis 13 Jahre -die Mobile Devices bereitstellt und betreibt sowie -die Funkabdeckung an den Standorten, inkl. Anbindung an die zentrale Infrastruktur FUB, erschliesst und betreibt.
Kontakt: Frist für Fragen: 15.8.2016. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum gegeben. Abgabetermin: 22.8.2016. Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2. a) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der armasuisse zu erfolgen. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr im CC WTO abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen). b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Fax an die Auftraggeberin zu melden. Einreichungsort: armasuisse, Einkauf und Kooperationen, CC WTO, zu Hdn. von Ro110: Projekt Managed Service SCA, Kasernenstrasse 19, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 464 61 37, E-Mail: wto@armasuisse.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Selektives Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: zugelassen. Subunternehmer: zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto in CHF. Im nachfolgenden Anforderungskatalog sind die Eignungskriterien wie folgt definiert: M= Musskriterien. Die Musskriterien (M) müssen vom Anbieter erfüllt und bestätigt werden. Die Art und Weise der Erfüllung ist wo gefordert kurz zu beschreiben und/oder nachzuweisen. Wird ein Musskriterium nicht erfüllt, kann das Angebot für die Evaluation nicht berücksichtigt werden. Nr.Eignungskriterium. E1Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug. Beilage Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslandes (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums). E2aLieferantenselbstdeklaration. Beilage der vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterzeichneten Lieferantenselbstdeklaration. Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Grösse, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung. Diese Dokumentation muss ebenfalls für Unterlieferanten gemäss Ziffer 1.4 der Lieferantenselbstdeklaration erstellt werden. E2bNachweis des Anbieters für die Einhaltung der Lohngleichheit von Mann und Frau. Für Leistungen in der Schweiz müssen Anbieter und deren Subunternehmer erster Stufe mit mehr als 50 Mitarbeitern nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde oder bestätigen, dass sie 50 oder weniger Mitarbeiter haben. E3Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt. Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen. Wird im Rahmen einer Bietergemeinschaft angeboten, ist zwischen den Mitgliedern ein Konsortialvertrag abzuschliessen und dem Antrag beizulegen. E4SPOC Der Anbieter bestätigt, dass er im Auftragsfall für alle Geschäftsprozesse wie Bestellun¬gen, Zahlungsverkehr, Serviceleistungen eine einzige Kontaktadresse (single point of contact) zur Verfügung stellt. E5Ansprechpartner Eskalation. a.Der Anbieter ist bereit und in der Lage, eine für den Auftrag verantwortliche Person zu bezeichnen, welche im Unternehmen über die notwendige Kompetenz verfügt, um im Eskalationsfall vertragsrelevante Entscheidungen zu treffen. Diese Person ist der ständige Ansprechpartner für die FUB während der Vertragsdauer b.Auf Anfrage kann diese Person innerhalb von 4 Stunden, während den üblichen Büro und Geschäftszeiten, reagieren. c.Sofern die namentlich erwähnte Person aus zwingenden Gründen (Ferien, Krankheit etc.) nicht verfügbar ist, wird sie durch eine mit gleichen Kompetenzen ausgestattete Person vertreten. E6Ausschreibungssprache Deutsch. Der Anbieter bestätigt, jegliche Korrespondenz, Verhandlung und Dokumentation in deutscher Sprache zu führen. E7Projektsprache Deutsch. Der Anbieter bestätigt, dass die Projektsprache Deutsch ist. E8Sprache Feldtechniker D/F/I. Der Anbieter bestätigt, dass die eingesetzten Feldtechniker für Vor-Ort-Support je nach Einsatzort in Deutsch, Französisch oder Italienisch mündlich und schriftlich sachgerecht kommunizieren können. E9Sprache Service Desk D/F/I. Der Anbieter bestätigt, dass sein Servicedesk und Servicepersonal Anfragen und Tickets auf Deutsch, Französisch und Italienisch mündlich und schriftlich aufnehmen und beantworten kann. E10Geheimschutzverfahren. Der Anbieter bestätigt, dass er und seine hier eingesetzten Mitarbeiter aus der Schweiz stammen oder aus einem der Länder, mit denen die Schweiz ein Informationsschutzabkommen vereinbart hat (siehe Beilage 1.3). E11Betriebssicherheitserklärung (BSE). Der Anbieter bestätigt, eine gültige Betriebssicherheits-erklärung zu besitzen oder einzuwilligen, eine Betriebs-sicherheitsprüfung ab Einreichung des Teilnahmean¬trags bei Bedarf umgehend durchführen zu lassen. Die Überprüfung wird bei Bedarf durch armasuisse ein-geleitet. Der Anbieter bestätigt, dass dies auch für seine beteiligten Sublieferanten und/oder Partnerfirmen gilt. E12Personensicherheitsprüfung. Die eingesetzten Personen müssen eine gültige Personensicherheitsprüfung besitzen oder einwilligen, eine solche bei Bedarf ab Einreichung des Angebots durchführen zu lassen. Die Überprüfung wird bei Bedarf durch armasuisse eingeleitet. Nachweis: Der Anbieter bestätigt das Vorliegen der gültigen Personensicherheitsprüfungen für die hier eingesetzten Mitarbeiter oder dass jeder beteiligte Mitarbeiter, auch von den beteiligten Sublieferanten und/oder Partnerfirmen bereit ist, eine Personensicherheitsprüfung bei Bedarf ab Einreichung des Angebots umgehend durchzuführen. E13Vertraulichkeitsvereinbarung. Der Anbieter bestätigt, dass er für den Fall der Teilnahme an Stufe 2 die Informationsschutzvereinbarung gemäss Beilage 2.1 akzeptiert und mit armasuisse abschliesst. E14Akzeptanz des Rahmenvertrages. Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz des beiliegenden Entwurfs des Rahmenvertrages gemäss Beilage 2.0 (für Stufe 1 nur Grundvertrag). E15Akzeptanz der AGB des Bundes. Der Anbieter bestätigt die Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen vom 20.10.2010, abrufbar unter: http://www.ar.admin.ch/internet/armasuisse/de/home/themen/beschaffung/lieferant/agb.htm. E16Akzeptanz Vorgaben Preisberechnung. Der Anbieter erklärt sich einverstanden mit den Vorgaben zur Verrechnung der Serviceleistungen gemäss Ziffer 3.6 Pflichtenheft 1. E17Schweizer Recht und Gerichtsstand. Der Anbieter akzeptiert, dass alle Verträge mit der Vergabestelle die Rechtswahl Schweizer Recht und den Gerichtsstand Bern vorsehen. Er bestätigt zudem, dass er in allen für die Leistungserbringung relevanten Verträgen mit Subunternehmern die Rechtswahl Schweizer Recht und einen Schweizer Gerichtsstand vorsehen wird. Der Anbieter legt die vorgesehenen Subunternehmer und auf Verlangen die entsprechenden Vertragsabschnitte in den zugehörigen Verträgen offen. Ein Wechsel bei den Subunternehmern ist nur mit vorgängiger Genehmigung der Vergabestelle zulässig. E18Innovation und Weiterentwicklung. Der Anbieter verpflichtet sich, die Systeme, die zu den Managed IT Services gehören, während der gesamten Vertragslaufzeit weiterzuentwickeln. Sowohl Systeme, Netzinfrastruktur, als auch Mobile Device sollen den aktuell gängigen Technologien entsprechen. Releasepläne werden während der Vertragslaufzeit jährlich mit dem Auftraggeber abgestimmt. E19Kapazität Serviceerbringung. Der Anbieter bestätigt, dass er das notwendige technische Fachwissen in ausreichender Kapazität besitzt, die gemäss Pflichtenheft geforderte Anzahl Standorte und Handgeräte auszurüsten und den Service über die Vertragslaufzeit zu gewährleisten. E20Kapazität zur Durchführung der Einführungsphase. Der Anbieter bestätigt, dass er das notwendige Know-how in ausreichender Kapazität besitzt, um nach der Vertragsunterzeichnung die Services im definierten Zeitraum von Phase II (Ablösung der Altsysteme) und Phase III (Erweiterungen) ausrollen zu können. E21Kapazität zur Durchführung eines Proof of Concept. Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist und die personellen und technischen Kapazitäten und Fähigkeiten besitzt, um im Rahmen des Beschaffungsverfahrens in Stufe 2 an einem Proof of Concept teilzunehmen (siehe dazu auch Pflichtenheft Ziffer 2 und Beilage 0.0). E22Kapazität Lieferung und Bereitstellung Mobile Device. Der Anbieter bestätigt, dass er in der Lage ist, die geforderten Geräte, rechtzeitig für den PoC zu liefern. E23Referenzangaben Funkabdeckung Standort. Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend aktuelle sowie nachweisbare Erfahrung und Fähigkeiten in der Bereitstellung und dem Betrieb von Funkabdeckungen inkl. der folgenden Leistungen verfügt: -Erschliessung von Aussen- und Gebäudeflächen mit Funkabdeckung inkl. der notwendigen Durchführung von Installationsarbeiten -Gewährleistung der Funkabdeckung als Managed Service: Betrieb und Wartung der Hardware und Netzwerkinstallationen. Lifecycle Management. Als Nachweis gibt der Anbieter dazu mindestens zwei erfolgreiche Referenzen aus den letzten 5 Jahren an, die diese Erfahrung und Fähigkeiten nachvollziehbar aufzeigen. E24Referenzangaben Management von mobilen IT Endgeräten. Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend aktuelle sowie nachweisbare Erfahrung und Fähigkeiten in der Bereitstellung und dem Management von mobilen IT Endgeräten inkl. der folgenden Leistungen verfügt: -Beschaffung von Endgeräten und Zubehör (pro Referenzprojekt > 100 Geräte) -Gewährleistung des Gerätemanagement: Aufsetzen und Auslieferung (inkl. sichere Konfiguration). Betrieb, Monitoring und 2nd Level Support. Softwareverteilung over the Air. Entsorgung. Lifecycle Management. Als Nachweis gibt der Anbieter dazu mindestens zwei erfolgreiche Referenzen aus den letzten 6 Jahren an, die diese Erfahrung und Fähigkeiten nachvollziehbar aufzeigen. E25Referenzangaben sicherere Anbindung und Datentransport. Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend aktuelle sowie nachweisbare Erfahrung und Fähigkeiten in der Bereitstellung und dem Betrieb eines gesicherten Wide Area Networks mit Anbindung an ein Fremdnetz verfügt. Als Nachweis gibt der Anbieter dazu mindestens zwei erfolgreiche Referenzen aus den letzten 3 Jahren an, die diese Erfahrung und Fähigkeiten nachvollziehbar aufzeigen. E26Referenzangaben Service- und Supportorganisation. Der Anbieter bestätigt, dass er über ausreichend aktuelle sowie nachweisbare Erfahrung und Fähigkeiten in der Organisation und dem Betrieb u.a. für einen schweizweiten Support vor Ort gewährleisten zu können. Als Nachweis gibt der Anbieter dazu mindestens zwei erfolgreiche Referenzen aus den letzten 6 Jahren an, die diese Erfahrung und Fähigkeiten nachvollziehbar aufzeigen. E27Vor-Ort Leistung im Störungsfall. Der Anbieter ist in der Lage, im Störungsfall rechtzeitig einen geeigneten Vor-Ort Support in der gesamten Schweiz sicherzustellen, um die Störung innerhalb der max. Ausfallzeit des Services "Mobile Device Net" von 6 Stunden zu beheben. E28Regelwerk des Bundes zum Informations- und Datenschutz. Der Anbieter bestätigt, dass er sich in Bezug auf die genutzten Systeme und Daten dem Regelwerk des Bundes zum Datenschutz und zur Informatiksicherheit unterstellt. Er hält die Vorgaben des Grundschutzes der Bundesverwaltung ein, sowie der spezifischen Vorgaben des VBS. Er bestätigt, dass er sowohl die aktuellen Vorgaben, wie auch die künftigen Vorgaben einhalten wird. E29Härtung der Systeme. Der Anbieter garantiert, dass alle für die angebotenen Services genutzten Systeme mindestens nach Herstellervorgaben gehärtet sind, bzw. sein werden. Er kann nachvollziehbar belegen (z.B. anhand von Mitarbeiterlisten und Zertifikaten / Referenzen), dass er über entsprechend ausgebildetes und erfahrenes Personal im Bereich Security Engineering verfügt. E30Bearbeitung von Daten beim Anbieter. Die Daten im Rahmen des Managed Service bleiben zu jeder Zeit in der vollständigen Verantwortung von Mitarbeitenden des Anbieters. Der Anbieter darf die Arbeiten im Zusammenhang mit der Systembetreuung und –betrieb nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers durch andere Personen vornehmen lassen, ausgenommen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. E31Datenhaltung in der Schweiz. Der Anbieter stellt sicher, dass die Datenbearbeitung ausschliesslich in der Schweiz erfolgt. Jeglicher Zugriff vom Ausland auf die im Rahmen der Services übermittelten oder daraus abgeleiteten Daten ist zu verhindern. Unter Datenbearbeitung ist jeder Umgang mit Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten gemeint. Diese Klausel betrifft alle Daten, welche der Anbieter im Rahmen der Leistungserfüllung bearbeitet, insbesondere auch Daten aus Zwischenspeicherung oder Randdaten. E32Datenlöschung. Der Anbieter ist fähig und bereit, bei Kündigung des Managed IT Service jeweils sämtliche Daten inklusive Sicherheitskopien innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist unwiderruflich zu löschen. Die Vernichtung der Daten muss protokolliert und schriftlich bestätigt werden. E33Kontrollen zur Einhaltung der Schutzvorkehrungen. Der Auftraggeber ist nach Absprache mit dem Anbieter berechtigt, kostenlose Kontrollen zur Einhaltung der Schutzvorkehrungen beim Anbieter durchzuführen oder von einer beauftragte Firma durchführen zu lassen (Sicherheitsaudit). E34Auditrecht „Mobile Device Integrationsumgebung“. Der Anbieter bestätigt, dass die Beschaffungsstelle sowie die von ihr bezeichneten Stellen (inkl. externe Dienstleister) das Recht besitzen, auf Voranmeldung alle relevanten Standorte des Anbieters bzw. dessen involvierten Subunternehmer und die für die Integration genutzte IT-Umgebung zu auditieren. Die Auditoren werden allenfalls notwendige NDAs unterzeichnen. E35Auditrecht „Netzwerk-Betrieb“. Der Anbieter bestätigt, dass die Beschaffungsstelle sowie die von ihr bezeichneten Stellen (inkl. externe Dienstleister) das Recht besitzen, auf Voranmeldung alle relevanten Standorte des Anbieters bzw. dessen involvierter Subunternehmer und die für den Netzwerkbetrieb notwendige Betriebsinfrastruktur zu auditieren. E36Integration der Mobile Device nur in der Schweiz. Der Anbieter bestätigt die Einhaltung der folgend aufgeführten Regelung. Die Integration der bereitgestellten Software auf die Endgeräte darf nur in der Schweiz erfolgen. E37Serviceerbringung nur in der Schweiz. Der Anbieter bestätigt die Einhaltung der folgend aufgeführten Regelung zur Serviceerbringung. Alle für den Service relevanten datenübermittelnden und datenverarbeitenden Anteile des Systems sind komplett in der Schweiz zu betreiben, dazu gehören insbesondere die Netzwerk-Komponenten zur sicheren Ende-zu-Ende-Übertragung zwischen Endgerät und Service-Access-Punkt des Auftraggebers, Managementsysteme für Endgeräte, Verwaltung der sicheren Ende-zu-Ende-Verbindung und die gesamte Geräteintegrationsumgebung und deren Management. Nicht zwingend in der Schweiz sind zu erbringen: Abrechnungsfunktionen, ERP-Systeme, Übertragung von gemäss Vorgaben sicher verschlüsselten Daten, Planungssysteme, Personaleinsatz-Systeme. E38Technische Detailkonzepte nur in der Schweiz. Der Anbieter bestätigt die Einhaltung die folgend aufgeführte Regelung zur Aufbewahrung technischer Detailkonzepte. Während die Grobkonzeptionierung der genutzten Systeme keiner Klassifizierung unterliegt, sind die Detailkonzepte im Bereich Geräteintegration und Netzwerkanbindung analog den Klassifizierungsvorgaben des Bundes zu behandeln (INTERN, VERTRAULICH) und entsprechend nur in der Schweiz in den dafür vorgesehenen Behältnissen aufzubewahren. E39Temporäre Erhöhung der Servicezeit 7x24. Der Anbieter bestätigt, dass er in der Lage ist, die Servicezeit mit einem Vorlauf von 2 Tagen temporär auf 7x24 zu erhöhen (für maximal 14 Tage). E40Weitergabe von Daten. Der Anbieter verpflichtet sich, Daten einzig im Rahmen der abgeschlossenen Service-Verträge zu speichern und zu sichern. Er gibt die Daten oder Teile davon weder an andere Personen oder Institutionen weiter noch macht er sie diesen zugänglich. E41Nachhaltigkeit. Der Anbieter bestätigt, dass er und seine beteiligten Unterlieferanten gemäss Ziffer 1.2 der Lieferantenselbstdeklaration die nationalen Gesetzgebungen für alle Bereiche des Umweltschutzes (Luft, Wasser, etc.), Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) etc. bei allen Prozessschritten einhalten. E42Erfahrungsstufen. Der Anbieter akzeptiert für die Anforderung von Mitarbeitern folgende Festlegung bezüglich der Erfahrungsstufen gemäss "Berufe der ICT", vdf/2013: -Professional (3 oder mehr Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet). -Senior (5 oder mehr Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet). -Expert (8 oder mehr Jahre Berufserfahrung im Fachgebiet). Weiter akzeptiert der Anbieter, dass die Einordnung des Mitarbeiters auf Grundlage seines Lebenslaufes und ggf. im Gespräch durch den Auftraggeber erfolgt. E43Bankgarantie. Der Anbieter bestätigt, dass er sich bei einem allfälligen Zuschlag verpflichtet, dem Auftraggeber bei Vertragsschluss eine Bankgarantie vorzulegen. Die Bankgarantie stammt von einer Schweizer Bank oder von einer in der Schweiz niedergelassenen ausländischen Bank. Eignungskriterien mit Bewertung. Mit nachfolgenden Kriterien werden die Anbieter bewertet. Die angegebenen Werte und Referenzen sind nachvollziehbar zu belegen und unten rechtsgültig zu unterzeichnen. Es können insgesamt maximal 1000 Punkte erreicht werden. E100 Referenzangaben Funkabdeckung Standort. Ergänzend zu Eignungskriterium E23 weist der Anbieter mittels zusätzlichen Referenzen weitere Erfahrungen in den ausgeschriebenen Tätigkeitsfeldern bezüglich Funkabdeckung Standort nach. Der Anbieter muss dazu für jede weitere Referenz ein separates Blatt der Beilage 1.2.1 ausfüllen. E101 Referenzangaben Management von mobilen IT Endgeräten. Ergänzend zu Eignungskriterium E24 weist der Anbieter mittels zusätzlichen Referenzen weitere Erfahrungen in den ausgeschriebenen Tätigkeitsfeldern bezüglich Management von mobilen IT Endgeräten nach. Der Anbieter muss dazu für jede weitere Referenz ein separates Blatt der Beilage 1.2.2 ausfüllen. E102 Referenzangaben Sicherere Anbindung und Datentransport. Ergänzend zu Eignungskriterium E25 weist der Anbieter mittels zusätzlichen Referenzen weitere Erfahrungen in den ausgeschriebenen Tätigkeitsfeldern bezüglich „Sichere Anbindung und Datentransport“ nach. Der Anbieter muss dazu für jede weitere Referenz ein separates Blatt der Beilage 1.2.3 ausfüllen. E103 Referenzangaben Service- und Supportorganisation. Ergänzend zu Eignungskriterium E26 weist der Anbieter mittels zusätzlichen Referenzen weitere Erfahrungen in den ausgeschriebenen Tätigkeitsfeldern nach. Der Anbieter muss dazu für jede weitere Referenz ein separates Blatt der Beilage 1.2.4 ausfüllen. Jede Referenz mit ausgewiesenen Fähigkeiten bezüglich IT Service- und Supportorganisation in der Logistikbranche wird doppelt gezählt. Das bedeutet, diese Referenz wird wie zwei Referenzen gewertet. E103 Kombination aus Referenzen/Fähigkeiten. Wenn der Anbieter/dieselbe Bieterkonstellation die in E23 – E26 geforderten Erfahrungen und Fähigkeiten in einer Referenz, d.h. im selben Projekt abdeckt, dann wird diese übergreifende Erfahrung als folgend bezeichnete Kombinationsreferenz höher bewertet. Der Anbieter muss dazu für jede Referenz ein separates Blatt der Beilagen 1.2.1-1.2.4 ausfüllen, eindeutig und nachvollziehbar als Kombinationsreferenz bezeichnen und die Kombinationsreferenzen in unten stehender Tabelle deklarieren. E104 Standards der IT-Sicherheit. Der Anbieter erbringt den Nachweis, dass der Bereich, der die Integration der Endgeräte vornehmen soll über etablierte Standards der IT-Sicherheit gemäss ISO 27000 oder gleichwertig verfügt. Als Nachweis ist eine Kopie des Zertifikats oder der entsprechenden Handbücher und Dokumentationen beizulegen. Daraus muss hervorgehen, dass die eventuelle Alternative mindestens gleichwertige Anforderungen zu ISO 27000 erfüllt. E105 IT Service Management. Der Anbieter erbringt den Nachweis, dass die Bereiche, die den Support für die Services sicherstellen sollen, über etablierte Prozesse für das IT Service Management gemäss ISO 20000 und/oder ITIL oder gleichwertig verfügt. Als Nachweis ist eine Kopie des Zertifikats oder der entsprechenden Handbücher und Dokumentationen beizulegen. Daraus muss hervorgehen, dass die eventuelle Alternative mindestens gleichwertige Anforderungen zu ISO 27000/ITIL erfüllt.

 

PCs für Kanton Schwyz

Ausschreibung 922085: PC-Submission 2016. Publiziert am 8.7.2016. Kanton Schwyz, vertreten durch das Finanzdepartement. Lieferung von mind. 280, maximal 350 baugleichen Personalcomputern neuester Generation.
Kontakt: Frist für Fragen: keine. Abgabetermin: 11.8.2016 17:00. Verschlossen, versehen mit dem Vermerk "Ausschreibung Personal-Computer". Einreichungsort: Amt für Informatik, "Ausschreibung Personalcomputer", Postfach 1235, 6431 Schwyz, Schweiz.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Bietergemeinschaft: Arbeits- und Bietergemeinschaften sind nicht erlaubt. Min. Gültigkeit des Angebots: 8 Monate. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130). Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.

 

Softwarelösung für Stadt Zürich Immobilien

Ausschreibung 919681: Submission Software Schlüsselbestellungs- und Schlüsselverwaltungssys-tem, Stadt Zürich, Immobilien. Publiziert am 8.7.2016. Stadt Zürich Immobilien. Die Stadt Zürich beabsichtigt, ihre Verwaltungsprozesse im Bereich der physischen Sicherheit, im spezifischen im Bereich der Schlüsselverwaltung mit Hilfe einer Softwarelösung zu optimieren. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Werkvertrages sowie eines allfälligen Softwarewartungsvertrages für die Beschaffung und den Betrieb einer Individualsoftwarelösung für die Verwaltung von Schliessanlagen und die Bestellungsabwicklung von Schlüsseln.
Kontakt: Frist für Fragen: 29.7.2016. Schriftliche Fragen sind per Mail an die in den Ausschreibungsunterlagen angegebene Adresse zu senden bis am 29.Juli 2016, 12.00 Uhr. Abgabetermin: 18.8.2016 16:00. (Datum des Poststempels ist nicht massgebend!), mit der Aufschrift „Submission Softwarelösung Schlüsselbestellungen - Schlüsselverwaltung“. Einreichungsort: Abgabe vor Ort: Stadt Zürich, Immobilien, Büro 115, Empfang Immobilien, Lindenhofstrasse 21, 8001 Zürich. Paketpostadresse: Stadt Zürich, Immobilien, Lindenhofstrasse 21, 8001 Zürich. Briefpostadresse: Stadt Zürich, Immobilien. Postfach.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Min. Gültigkeit des Angebots: 9 Monate. Keine Nachverhandlungen.

 

Supportleistungen für Vollzugsstelle für den Zivildienst

Ausschreibung 923109: Supportleistungen E-ZIVI *. Publiziert am 7.7.2016. * Originaltitel: (16119) 735 Supportleistungen E-ZIVI. Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI. Im Rahmen der Ausschreibung E-ZIVI-Supportleistungen soll ein geeigneter Anbieter evaluiert werden, der die Fachanwendung E-ZIVI in den nächsten 5 - 10 Jahren betreibt und supportet und ev. Auch notwendige Anpassungen vornimmt.
Kontakt: Frist für Fragen: 21.7.2016. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Abgabetermin: 16.8.2016. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Einreichungsort: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16119) 735 Supportleistungen E-ZIVI, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen vom 20.10.2010. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK 01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK 02: Erfahrung in der Zusammenarbeit mit externem Betreiber. Der Anbieter hat Erfahrung in der Zusammenarbeit mit einem externen Betreiber für eine Anwendung, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar ist. Die Referenz darf nicht älter als 10 Jahre alt sein und die Zusammenarbeit muss mindestens 2 Jahre umfassen. EK 03: Ansprechpartner. Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK 04: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen. Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen (SPOC und PL) einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. EK 05: Personensicherheitsüberprüfung. Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK 06: Ersatz von Mitarbeitenden. Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK 07: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK 08: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). EK 09: Entwicklungsumgebung. Der Anbieter bestätigt, die für die Support- und Pflegeleistungen erforderliche Entwicklungsplattform und Tools sowie die Entwicklerarbeitsplätze bei sich in den eigenen Räumen zur Verfügung zu stellen und bestätigt, dass die Kosten im Angebot enthalten sind. EK 10: Qualitätsmanagementsystem. Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügt. EK 11: Spesen. Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen. EK 12: Gesamtverantwortung. Der Anbieter bestätigt die Bereitschaft, die Gesamtverantwortung für die zu erbringende Leistung im Sinne eines Generalunternehmens zu übernehmen. D.h. insbesondere, dass er als Zuschlagsempfänger der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin ist. EK 13: Ressourcen. Der Anbieter bestätigt, dass er für die Arbeiten genügend geeignete Ressourcen zur Verfügung stellen und bei Ausfällen gleichwertigen Ersatz sicherstellen wird. EK 14: Projektführungsmethode. Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft und belegt die Fähigkeit, Entwicklungs- und Wartungsprojekte nach der Projektführungsmethode HERMES und Einsatz von agilen Methoden wie Scrum unter Einhaltung der vorgesehenen Termine abzuwickeln. EK 15: Sicherheitsbestimmungen. Der Anbieter bestätigt die Einhaltung der in den Weisungen über die Informatiksicherheit in der Bundesverwaltung WIsB enthaltenen Bestimmungen. EK 16: Erfahrungsnachweis WARTUNGS Aufgaben. Der Anbieter kann einen Wartungs- und Supportauftrag während der letzten 3 Jahren aufzeigen. Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Der Anbieter kann über die gesamte Vertragslaufzeit professionelle und qualitativ hochwertige Support- und Wartungsleistungen erbringen und verfügt über eine professionelle Incident-, Problem-, Change- und Releasemanagement-Organisation. Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 3 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK 17: Standort des Anbieters. Der Anreiseweg vom Standort des Anbieters bis zur Zentralstelle ZIVI in Thun und umgekehrt beträgt mit dem öffentlichen Verkehr max. 120 Min. EK 18: Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage Anhang 7 des Pflichtenhefts zu akzeptieren.

 

Telefoniebetrieb für Kanton Basel-Stadt

Ausschreibung 920571: Telefonie - Betrieb, Übernahme des Betriebs der bestehenden Telefonieanlagen der ZID. Publiziert am 2.7.2016. Finanzdepartement des Kantons Basel-Stadt, Zentrale Informatikdienste. Mit vorliegender Ausschreibung wird ein kompetenter Telefoniebetreiber gesucht, der als Wartungs- und Betriebs-Partner die im Zuständigkeitsbereich der ZID eingesetzte Telefonieinfrastruktur mit den Systemen und Komponenten (Hard- und Software) von der Telefonvermittlungsanlage bis zu den Telefonapparaten (Endgeräte) ab 1.10.2017 professionell unterhält. Der zukünftige Wartungs- und Betriebs-Partner soll die Leistungen/Aufgaben des bestehenden Wartungsvertrags nahtlos und ohne Qualitätseinbussen vom bestehenden Leistungserbringer übernehmen und sicherstellen, dass die bestehende Hybridlösung für die Überführung in ein zukünftiges umfassendes Servicemodell vorbereitet wird. Der zukünftige Wartungs- und Betriebs-Partner soll darüber hinaus die ZID auf Wunsch und nach Bedarf auch in betriebsnahen Telefonieprojekten und weiteren Aufgaben im Umfeld der Telefonie unterstützen.
Kontakt: Frist für Fragen: keine. Abgabetermin: 3.8.2016 11:00. Der Teilnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt im verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift "Teilnahmeantrag: Telefonie-Betrieb" einzureichen und muss spätestens zur angegebenen Einreichungsfrist (Datum/Uhrzeit) bei der Kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen vorliegen. Alle Dokumente sind in Papierform und auf einem mobilen Datenträger (CD/DVD, USB-Stick etc.) abzugeben. Der Teilnahmeantrag kann per Post an die Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen geschickt (Datum des Poststempels nicht massgebend) oder werktags von 8.00-12.15 Uhr und 13.15-17.00 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr) im Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartementes im Erdgeschoss abgegeben werden. Die Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt direkt nach Ablauf der Eingabefrist und ist nicht öffentlich. Einreichungsort: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach, 4001 Basel, Schweiz.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Selektives Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. gemäss Kapitel 3.8. Bietergemeinschaft: nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Der Leistungserbringer kann mindestens drei Referenzen für Wartung und Support von Openscape 4000 in Verbindung mit den weiteren Produkten von AA-19 (siehe Ausschreibungsunterlagen) nachweisen: Dabei muss jedes weitere Produkt mindestens einmal vertreten sein.

 

Testpartner für Bundesamt für Informatik und Telekommunikation

Ausschreibung 921841: Test-Partnerschaft für die Jahre 2016 - 2020 *. Publiziert am 8.7.2016. * Originaltitel: (16088) 609 Test-Partnerschaft für die Jahre 2016 – 2020. Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT. Das BIT ist ein Dienstleistungserbringer innerhalb der Verwaltung. Testaufträge und -projekte werden durch ihre Kunden definiert und terminiert. Die Aufträge können wie folgt unterteilt werden: Manuelles Testen. Testmanagement. Testautomation. Last- und Performance-Tests. Security Tests. Übernahme von ganzen Tes-ting-Projekten. Erstellen von Testkonzepten und Drehbüchern. Definieren von Testfällen. Um diese Leistungen weiterhin erbrin-gen zu können, ist der Zuzug von externen Dienstleistungen nötig. Daher wird eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt, mit welcher die Leistungen und Aufgaben im Zusammenhang mit aktuellen und künftigen Kundenprojekten im Bereich ETR-TCE optimal abgedeckt werden sollen. Mit den 5 Zuschlagsempfängern wird jeweils ein Rahmenvertrag abgeschlos-sen, in welchem die Grundlagen für die Beschaffung formuliert sind. Im Rahmenvertrag werden die folgenden zentralen Punkte geregelt: Die grundsätzlichen Elemente der Zusammenarbeit. Der Prozess der Leistungsver-einbarung. Die Qualitätssicherung. Die Qualifikation der eingesetz-ten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Maximalstundenansätze für die definierten Rollen pro Seniorität, auf denen die Berechnungen für die Ange-bote der einzelnen Abrufe basieren. Massnahmen zur Beendigung des Rahmenvertragsverhältnisses. Auf Basis des abgeschlossenen Rahmenvertrages erfolgt der Abruf der konkreten Leistung durch definierte Einzelabrufe (Abrufverfahren) in Form von Aufträgen und/oder Werken. Basis für die Abrufe sind jeweils konkrete Leistungsbeschreibungen (Projektauftrag oder Konzept). Angebote als Personalverleih sind somit von dieser Ausschreibung ausgeschlossen. Beschaffungszeitraum: 4. Quartal 2016 - Ende: 4. Quartal 2020. Anzahl Zuschläge: 5. Da im Zuschlagszeitpunkt nicht absehbar ist, welcher Zuschlagsempfänger schlussendlich für die einzelne Leistung berücksichtigt wird, mit jedem der maximal fünf Zuschlagsempfänger in einem Rahmenvertrag ein Maximalvolumen von CHF 38‘000‘000.00 (exkl. MWST) vereinbart.
Kontakt: Frist für Fragen: 18.7.2016. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Abgabetermin: 17.8.2016. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. Einreichungsort: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16088) 609 Test-Partnerschaft für die Jahre 2016 - 2020, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK 01. Wirtschaftl./finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK 02. Ansprechpartner. Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK 03. Personensicherheitsüberprüfung. Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK 04. Sprachkenntnisse der eingesetzen Mitarbeiter. Sind Sie bereit und in der Lage, Mitarbeiter einzusetzen, die fliessend in einer der Amtssprachen (Deutsch, Französisch oder Italienisch) mündlich und schriftlich kommunizieren und die Arbeitsergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache erstellen und abliefern können. Zudem müssen die Mitarbeiter Englisch (minimum Stufe B1 gemäss Europäischem Sprachenportfolio ESP oder äquivalent) sprechen. EK 05. Ersatz von Mitarbeitenden. Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK 06. Extern erbrachte Leistungen. Der Anbieter bestätigt, dass er für die jeweils vom Verantwortlichen TCE Manager genehmigten "externen" Aufgaben, über die notwendigen und entsprechenden Räumlichkeiten in der Schweiz verfügt und dass die genehmigten extern erbrachten Aufgaben an diesem Standort erbracht werden (gem. Pflichtenheft Kapitel 3.2.2). EK 07. Rapportierung. Sind Sie bereit, während der Dauer des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers (BIT oder Kunden) bezüglich Rapportierung zu akzeptieren (gem. Anhang 06). EK 08. Testing Erfahrung. Der Anbieter kann nachweisen, dass der Bereich Testing der Unternehmungszweck oder eine Kernkompetentz der Anbieterin ist. EK 09. ISTQB® Zertifizierung. Verfügt Ihre Unternehmung über mindestens 5 Mitarbeiter auf Stufe "Foundation Level" (ISTQB® Certifications). EK 10. Innovation. Sind Sie bereit, Ihre eigenen im Auftrag eingesetzten Mitarbeitenden bezüglich den neusten Produktinnovationen regelmässig und nachweisbar zu schulen. EK 11. Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gem. Anhang 04 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK 12. Akzeptanz der - Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010, und der - Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware. EK 13. Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen, Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Nachweise: a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 03). b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib, Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behördern oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eingungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).

 

Web Forward Proxies für Stadt Zürich

Ausschreibung 921853: Web Forward Proxy 2016. Publiziert am 8.7.2016. Stadt Zürich, Organisation und Informatik. Mit dieser Ausschreibung wird der künftige Partner für Lieferung und Wartung von Web Forward Proxies für die Stadt Zürich definiert. Die Gewinnerin unterstützt die OIZ zudem bei der Implementierung und leistet, bei Bedarf, Supportunterstützung. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Hardware-Appliances. Web Forward Proxies als Hardware-Appliances. Weitere Services als Hardware-Appliance, Software-Appliance oder Software. Weitere Proxies (Mehrwert des Angebotes). Die Stadt Zürich strebt mittel- bis langfristig die Realisierung mittels Software-Appliances an. Die gewünschte Leistungsfähigkeit kann heute gemäss aktuellem Kenntnisstand von OIZ nur mit einem überdimensionalen betrieblichen Aufwand erreicht werden, weshalb aus heutiger Sicht in einem ersten Schritt die Umsetzung mittels Hardware-Appliances angestrebt wird. Die Anbieter sind frei, bei den Losen 1 und 2 für ein oder beide Lose ein Angebot einzureichen; Lösungen aus einer Hand werden bevorzugt. Los 2: Software-Appliances. Web Forward Proxies als Software-Appliances oder Software. Weitere Services als Hardware-Appliance, Software-Appliance oder Software. Weitere Proxies (Mehrwert des Angebotes). Die Stadt Zürich strebt mittel- bis langfristig die Realisierung mittels Software-Appliances an. Die gewünschte Leistungsfähigkeit kann heute gemäss aktuellem Kenntnisstand von OIZ nur mit einem überdimensionalen betrieblichen Aufwand erreicht werden, weshalb aus heutiger Sicht in einem ersten Schritt die Umsetzung mittels Hardware-Appliances angestrebt wird. Die Anbieter sind frei, bei den Losen 1 und 2 für ein oder beide Lose ein Angebot einzureichen; Lösungen aus einer Hand werden bevorzugt.
Kontakt: Frist für Fragen: 21.7.2016. Rückfragen müssen bis spätestens 21.07.2016, 12:00 Uhr, mittels Email und dem vorgegebenen Formular "T3-01 Fragen zur Ausschreibung Web Forward Proxy 2016.xlsx" zuhanden: Email: oiz-einkauf@zuerich.ch eingehen. Abgabetermin: 18.8.2016 12:00. Das Angebot ist in 3-facher Ausführung ausgedruckt mit Ort/Datum versehen sowie rechtsgültig unterschrieben und zusätzlich in elektronischer Form (Memory Stick), in deutscher Sprache einzureichen. Das Angebot ist aufreisssicher und zweckmässig zu verpacken (Umschlag oder Paket). Das Angebot muss mit folgendem Vermerk versehen sein: Ausschreibung "Web Forward Proxy 2016“ nicht vor dem 19.08.2016 öffnen! Einreichungsort: Bedarfsstelle/Vergabestelle : Stadt Zürich, Organisation und Informatik, Beschaffungsstelle/Organisator : Stadt Zürich, Organisation und Informatik, zu Hdn. von Patrick Steiner, Albisriederstrasse 201, Postfach, 8022 Zürich, Schweiz, Telefon: 044 412 91 11, E-Mail: oiz-einkauf@zuerich.ch, URL http://www.stadt-zuerich.ch/oiz.
Eignung, Zuschlag, Bedingungen: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Subunternehmer: Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate. Generelle Teilnahmebedingungen: Als Anbietende werden nur juristische Personen mit genügend Kapazität (im Sinne des Anforderungskataloges) zugelassen. Die zu offerierende Lösung setzt sich aus der Lieferung von Produkten sowie aus Dienstleistungen des Anbietenden zusammen. Gemäss Vertrag und Anforderungen in der vorliegenden Ausschreibung trägt der Anbietende gegenüber der OIZ die volle Verantwortung für die Erfüllung der Leistungen (GU). Verfahrensgrundsätze: Es wird darauf hingewiesen, dass für nachfolgende, gleichartige Aufträge gemäss § 10 Abs. 1 lit. g SubmV das freihändige Verfahren angewendet wird. Zahlungsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

 

Webcode
9159