Auch für juristische Personen und Behörden

Bundesrat will elektronische Signatur vereinfachen

Uhr | Aktualisiert

Um die elektronische Signatur "massengeschäftstauglich" zu machen, will der Bundesrat das entsprechende Bundesgesetz revidieren.

Der Bundesrat will die Anwendung der elektronischen Signatur auch für juristische Personen und Behörden vereinfachen. Wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt, will er damit die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Verwaltung nach einer zeitgemässen Regelung befriedigen. Er habe daher gestern Mittwoch die Vernehmlassung zur entsprechenden Revision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur eröffnet.

Dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) sei schon beim Erlass im Jahr 2003 vorgeworfen worden, die Latte für die Anerkennung elektronischer Signaturen bzw. deren Gleichstellung mit der eigenhändigen Unterschrift zu hoch anzusetzen und daher nicht "massengeschäftstauglich" zu sein.