eGov-Fokus in Bern

eGov-Fokus: BYOD in der Verwaltung

Uhr | Aktualisiert

Mobile Geräte in der Verwaltung und Unternehmen war letzten Freitag das Thema am eGov-Fokus in Bern. Referenten wie Reinhard Riedl von der Berner Fachhoschule sprachen von ihren Erfahrungen.

Reinhard Riedl, Leiter der Forschung und Dienstleistungen des Fachbereichs Wirtschaft an der Berner Fachhochschule.
Reinhard Riedl, Leiter der Forschung und Dienstleistungen des Fachbereichs Wirtschaft an der Berner Fachhochschule.

Worauf muss eine Verwaltungsstelle beim Einsatz mobiler Geräte achten? Diese und andere Fragen waren das Kernthema am eGov-Fokus vom vergangenen Freitag in Bern. Interessierte, Verwaltungsvertreter und Unternehmensvertreter trafen sich an der von der Berner Fachhochschule organisierten Veranstaltung.

Unter dem Motto "Mobile Government – Strategien für den Einsatz mobiler Technologien" referierte unter anderem Reinhard Riedl, Leiter der Forschung und Dienstleistungen des Fachbereichs Wirtschaft an der Berner Fachhochschule. Er konzentrierte sich in seinem Beitrag auf das Thema BYOD ("Bring your own device") im Zusammenhang mit M-Government (Mobile Government) und die damit verbundenen Schwierigkeiten beim technischen Support. Zuhause habe er seinen persönlichen Berater, so Riedl, sein Neffe beispielsweise höre ihm zu und erkläre ihm, wie er sein Handy am besten anwenden könne.

Fehlende Zeit und Geduld

Am Arbeitsplatz hingegen sei die Situation anders. Der Administrator, der wahrscheinlich mit vielen Problemen gleichzeitig zu kämpfen hat und im Dauerstress steckt, bringe ihm gegenüber nicht das gleiche Mass an Geduld wie sein Neffe auf. "Wenn ich beispielsweise ein Problem mit meiner Mailbox habe und eine Vermutung hege, wo das Problem liegen könnte, teile ich dies dem Administrator mit".

Dieser höre ihm jedoch nicht richtig zu und glaube nicht an ein technisches Problem. "Wenn er nett ist, gibt er zwei Tage später zu, dass tatsächlich ein technisches Problem besteht", fährt Riedl fort. Später stelle sich dann möglicherweise heraus, dass sein Problem dem entspreche, "was ich ihm schon von Anfang an mit meinem Nicht-Fachwissen zu erklären versucht habe".

Hinzu komme, dass der Administrator ein breit gefächertes Fachwissen ausweise, Riedls Neffe hingegen viel spezifisches Wissen in Bezug auf ein Handy mitbringe. "Muss ich nun in Zukunft die eigenen Kinder an den Arbeitsplatz mitbringen, damit mir geholfen werden kann?" fragt sich Riedl abschliessend. Oder wie sonst könnten die Schwierigkeiten, die sich rund um mobile Geräte ergeben, gelöst werden?

Denn dass sie gelöst werden können, ist eine wichtige Grundvoraussetzung für den Einsatz mobiler Geräte in der Verwaltung. Grundsätzlich wolle man ja die Komplexität in der Verwaltung reduzieren, das sei eine Aufgabe von E-Government. M-Government bzw. BYOD innerhalb der Verwaltung biete die Basis für die Bereitstellung von Daten auf mobilen Geräten, was in der persönlichen Nutzung wiederum der Bevölkerung zugute komme.

Bundesverwaltung mit neuer UCC-Strategie

Im Anschluss an Riedl sprach Dieter Klemme vom Informatiksteuerungsorgan des Bundes. Er wies darauf hin, dass sich die Bundesverwaltung für mobiles und flexibles Arbeiten einsetze, damit die Mitarbeiter beispielsweise von zuhause aus arbeiten können. Dies spreche für M-Government. Hinzu komme, dass die Bundesverwaltung derzeit eine neue UCC-Strategie umsetze, um ihre derzeitige Kommunikationsstruktur durch eine neue Technologie abzulösen. Bis 2015 soll die Umstellung abgeschlossen sein, laut Klemme "ein ehrgeiziges Ziel".

Bei der Suche nach einer neuen Lösung habe man sich für den breiten Einsatz von Smartphones entschieden. Dies wiederum erforderte die Ausarbeitung einer Smartphone-Strategie innerhalb der Bundesverwaltung, um beispielsweise den Datenschutz sicher stellen zu können. "Wir können nicht einfach im Media-Markt einen Device kaufen und ihn sofort einsetzen", gab Klemme zu bedenken.

Spannungsfeld zwischen Nutzern und Sicherheitsanforderungen

So ergebe sich beim Einsatz mobiler Geräten in der Bundesverwaltung ein Spannungsfeld zwischen den Benutzeranforderungen und den Sicherheitsanforderungen sowie finanziellen Fragen. Smartphones seien nun erlaubt, sofern es sich dabei nicht um private Geräte handle, sondern um solche, die von der Bundesverwaltung aufgesetzt, betrieben und zur Verfügung gestellt worden seien.

Derzeit seien in der Bundesverwaltung 15'000 SIM-Karten im Einsatz sowie zusätzliche 3'000 SIM-Karten für den Datenverkehr auf PCs. Zudem prüfe man derzeit zusätzliche Optionen wie chiffrierte Telefonie oder mehrstufige Anmeldeverfahren, um die geltenden Bestimmungen bezüglich mobilen Geräte anpassen und so dem allgemeinen Bedürfnis nach mehr Mobilität entsprechen zu können.

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