Umsetzung des Rechts auf Vergessen

EU sauer auf Google

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Die EU ist erzürnt über Googles Umsetzung des Rechts auf Vergessen. Zwar lassen sich Suchergebnisse via Antragsformular löschen, aber nur auf den europäischen Domains der Website.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied im Mai, dass Europäer "ein Recht auf Vergessen" haben. (Quelle: Flickr / Cédric Puisney / CC BY-ND 2.0)
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied im Mai, dass Europäer "ein Recht auf Vergessen" haben. (Quelle: Flickr / Cédric Puisney / CC BY-ND 2.0)

Gross war die Aufregung, als der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai entschied, dass Menschen im Internet ein "Recht auf Vergessen" haben. Google reagierte ohne grosse Begeisterung, dafür relativ schnell, auf den Entscheid der Richter und lässt Nutzer nun Anfragen zur Löschung unliebsamer Suchergebnisse stellen.

Doch nun bahnt sich ein erneuter Konflikt zwischen Google und der EU an. Das Unternehmen setzt das sogenannte Recht auf Vergessen nämlich nur in Europa um. Dies bedeutet, dass ein Suchresultat nach einem Antrag zwar von Google.fr oder Google.ch verschwindet, nicht aber von der amerikanischen Variante Google.com. Somit ist es auch für Europäer ohne grosse Probleme weiterhin abrufbar, das Urteil bleibt de facto wirkungslos.

Bis Mitte September will die EU daher genaue Richtlinien erstellen, die Google zwingen, die entsprechenden Resultate in Europa komplett verschwinden zu lassen. Die berichtet Reuters. Von den bisher 90'000 eingegangen Löschanträgen stammten übrigens 1645 aus der Schweiz. Insgesamt bewilligte der Suchmaschinenkonzern bisher zwei Drittel der Anfragen. Lehnt er eine ab, können Datenschützer immer noch auf dem Gerichtsweg versuchen gegen Googles Entscheid zu klagen.

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