Kein Verstoss gegen Kartellgesetze

Sammelklage gegen Apple gescheitert

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von David Klier

Apple muss keine 350 Millionen US-Dollar Entschädigung zahlen. Die Geschworenen im Fall "Fairplay" entschieden gestern nach weniger als vier Stunden Beratung zugunsten Apples.

(Quelle: Dennis Skley/Flickr (CC BY-ND 2.0) )
(Quelle: Dennis Skley/Flickr (CC BY-ND 2.0) )

Apple verstösst mit seiner digitalen Rechteverwaltung Fairplay nicht gegen US-Wettbewerbsgesetze. Das entschied die Jury des Besirksgerichts in Oakland gestern nach weniger als vier Stunden Beratung, wie Zdnet berichtet.

Das Technikunternehmen hatte Fairplay 2003 zum Start des iTunes-Stores eingeführt. 2005 reichten Privatpersonen und Unternehmen eine Sammelklage ein. Sie verlangten 350 Millionen US-Dollar Entschädigung.

Die Kläger warfen Apple vor, dass Fairplay iPods automatisch von Songs "befreite", die bei Drittanbietern erworben wurden. Unter den Klägern befand sich auch das Unternehmen Realnetworks, ebenfalls ein Anbieter digitaler Musik.

Updates für iTunes waren rechtens

Die Geschworenen mussten auch prüfen, ob es sich bei den im Jahr 2006 veröffentlichten Updates für iTunes 7 um echte Produktverbesserungen handelte oder ob Apple damit die Konkurrenz schädigen wollte. Das Kartellgesetz Sherman Antitrust Act bezeichnet erstere als legal, auch wenn sie die Kompatibilität von Produkten einschränken.

Die Geschworenen kamen zu dem Schluss, dass die Updates iTunes tatsächlich verbesserten. Die Frage ob Apple eine Monopolstellung im Markt für digitale Musik hatte, mussten sie hingegen nicht klären. Die vorsitzende Richterin Gonzalez Rogers hatte die Entscheidung in mehrere Teile aufgeteilt.

Klägeranwalt rechnet mit Berufung

Für Apple sei die Entscheidung der Jury eine grosse Erleichterung. Ebenso für ähnliche Firmen. Denn es bedeute, dass sie innovative Ökosysteme aufbauen und abschotten können, wenn sie das für das Beste halten, zitiert Zdnet den Kartellrechtsexperten David Olson. Firmen wie Apple seien nicht verpflichtet, mit Konkurrenten zu verhandeln, wenn sie das nicht wollten. Der Entscheid gebe ihnen also eine gewisse Freiheit.

Patrick Coughlin, einer der Anwälte der Klägerschaft, rechnet indes damit, dass seine Mandanten Berufung einlegen werden. Apple wiederum dankte den Geschworenen. "Wir haben den iPod und iTunes geschaffen, um unseren Kunden die beste Möglichkeit zu bieten, Musik zu hören. Wann immer wir diese Produkte – und jedes andere Apple-Produkt – im Lauf der Jahre aktualisierten, dann taten wir das, um das Nutzererlebnis noch besser zu machen", heisst es in einer Stellungnahme von Apple.

Aktuelle Produkte des Unternehmens aus Cupertino sind vom Ausgang des Verfahrens nicht betroffen. Seit 2009 bietet Apple nur noch DRM-freie Musik im iTunes-Store an.