Bundesratsentscheid

Einheitlicher Ladestecker für alle Handys

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Der Bundesrat macht Schluss mit dem Stecker-Wirrwarr. Ab Sommer 2017 sollen alle Schweizer Mobiltelefone mit dem gleichen Ladegerät kompatibel sein.

Ab 2017 sollen alle Handys den gleichen Ladestecker haben. (Quelle: Pixabay / CCO Public Domain)
Ab 2017 sollen alle Handys den gleichen Ladestecker haben. (Quelle: Pixabay / CCO Public Domain)

Der Bundesrat hat zwei Verordnungen über Fernmeldeanlagen und elektrische Geräte revidiert. Diese haben praktische Konsequenzen: Ab Sommer 2017 müssen alle auf dem Schweizer Markt vertriebenen Mobiltelefone über einen einheitlichen Ladestecker verfügen. So sollen die Anforderungen der Schweiz an diejenigen der EU angepasst werden.

Gemäss Mitteilung des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) betreffen die Vereinheitlichungsbemühungen nicht nur Mobiltelefone, sondern auch andere mobile Geräte wie etwa Tablets. Ziel sei es, weniger Elektroschrott zu produzieren. Das EU-Parlament hatte den entsprechenden Entscheid bereits im Frühling des letzten Jahres gefällt.

"Keine Insellösung"

Welcher Ladestecker vom Bundesrat bevorzugt wird, ist noch unklar. Gegenüber der NZZ sagte Lucio Cocciantelli, Sektionschef beim Bundesamt für Kommunikation, dass das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen entscheiden werde, welche Lösung eingesetzt werde. Die Schweiz werde den Standard anschliessend übernehmen. "Wir wollen sicher keine Insellösung", stellte Cocciantelli klar.

Auswahl gibt es genug: Apple iPhones laden über sogenannte Lightning-Stecker, Samsung setzt auf USB-Micro und Googles Nexus 5X kommt mit USB-C. Viele Modelle liessen sich zudem bereits kabellos via Induktion aufladen.

Pflichten konkretisiert

Ausserdem wurden durch die verabschiedeten Verordnungen auch die Zuständigkeiten klarer geregelt, wie es weiter heisst. So seien nun die Pflichten für Hersteller und Importeure klarer festgelegt und die Regeln zur Rückverfolgbarkeit der Produkte präzisiert. Ein zusätzlicher Vorteil für die Konsumenten: Neu müssen die Adressen, über die der Hersteller und der Importeur kontaktiert werden können, zwingend dem Produkt beigefügt werden.

Die genehmigte Verordnung über Fernmeldeanlagen (FAV; SR 784.101.2) wird am 13. Juni 2016 in Kraft treten, die Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV; SR 734.5) am 20. April. Die Daten entsprechen jenen, die für die Änderungen der EU-Gesetzgebung festgelegt worden sind.

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