Nachgefragt

"Das Ziel ist, staatlich anerkannte eID-Systeme möglichst breit einzusetzen"

Uhr | Aktualisiert
von danieleg

Der Bundesrat hat beschlossen, für elektronische Identitätssysteme auf Marktlösungen zu setzen. Der Bund soll in den kommenden Monaten Massnahmen für den Datenschutz festlegen.

Alexander Rechsteiner, Stv. Kommunikation und Medien, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD, 2016. (Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD, 2016.)
Alexander Rechsteiner, Stv. Kommunikation und Medien, Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD, 2016. (Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD, 2016.)

Der Bundesrat hat sich bei der Herausgabe von elektronischen Identitäten, auch eID genannt, für den Einsatz von Dienstleistern entschieden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) soll dafür bis Ende 2016 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.

Das EJPD rät dem Bund von einer eigenen Herausgabe von elektronischen Identitäten ab. Er sei der schnellen und dynamischen Entwicklung der Technologie und dem Verhalten der Nutzer nicht gewachsen. Stattdessen sollen Dienstleister elektronische Identitätssysteme entwickeln, testen und kontinuierlich erneuern. Der Staat soll nur die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für die vom Markt entwickelten Systeme festlegen. So wären die eID-Systeme staatlich anerkannt.

"Das Ziel ist, staatlich anerkannte eID-Systeme möglichst breit einzusetzen", erklärt Alexander Rechsteiner, stellvertretender Leiter Kommunikation und Medien, auf Anfrage. "Insbesondere E-Government-Anwendungen, die eine sichere Authentifizierung und Identifizierung auf ihren Onlineportalen verlangen, werden davon profitieren können." Zudem seien solche elektronischen Identifikationsmittel für die weitere Entwicklung von Onlinegeschäften wichtig. Der Bund sieht vor, die eID-Systeme rechtlich und technisch so zu gestalten, dass sie auch die EU anerkennen kann.

Die vorgesehene Standardisierung von eID-Systemen soll Kosteneinsparungen ermöglichen. Die Anwender müssten so keine eigenen Authentifizierungs- und Identifizierungslösungen mehr entwickeln und betreiben, sagt Rechsteiner. Stattdessen könnten sie sich auf einheitliche und vertrauenswürdige eID-Systeme stützen. Das geplante eID-Gesetz schaffe zudem die notwendige Rechtssicherheit für die Ausgestaltung und Weiterentwicklung von Onlinedienstleistungen.

Sicherstellung der Daten

Die Dienstleister sollen die Identitätsdaten über eine elektronische Schnittstelle beziehen können. Für die Sicherstellung der Daten will der Bund ein sogenanntes ISDS-Konzept erstellen. Das ISDS-Konzept bildet die Grundlage für die Festlegung der Massnahmen für die Informationssicherheit und den Datenschutz. Es soll die Restrisiken aufzeigen, die mit dem Betrieb des IT-Systems und der Organisation verbunden sind. Es beschreibt zudem das Notfallkonzept.

Die Hersteller müssten sich bei der Entwicklung ihrer eID-Systeme an bestimmte Kriterien halten. Diese würde der Bund im Rahmen des Rechtsetzungsprozesses, der dieses Jahr anlaufen soll, festlegen.

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