Powered by it-beschaffung.ch

Simap-Meldungen Woche 10: Ausschreibungen

Uhr | Aktualisiert
von Coen Kaat

Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Ausschreibungen der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

Drucker und Multifunktionsgeräte für die Stadt Biel

Ausschreibung 901787: BOOM-II (Biel/Bienne Optimized Output Management). Publiziert am 7.3.2016. Finanzdirektion, Abteilung Informatik und Logistik. Beschaffung und Betrieb von Druckern und Multifunktionsgeräten für die Verwaltung der Stadt Biel. Die Geräte sind während der vereinbarten Vertragsdauer von fünf Jahren zu betreiben. FRIST FÜR FRAGEN: 21.3.2016. Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist per e-Mail einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 28.03.2016 auf www.simap.ch und per e-Mail. ABGABETERMIN: 25.4.2016. Die Angebote sind innerhalb dieser Frist einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "BOOM-II" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. EINREICHUNGSORT:Finanzdirektion, Abteilung Informatik und Logistik, Herr Flavio Da Rold, Rüschlistrasse 14, 2501 Biel. Telefon: +41 32 326 13 76. Fax: +41 32 326 13 92. Email: flavio.darold@biel-bienne.ch. (Mail-Adresse codiert und gegen Spam geschützt). Web: www.biel-bienne.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Die Offerte des Anbieters muss vollständig sein, inkl. der geforderten elektronischen Dateien, Kapitel 30. Die Anbieter anerkennen die unter Kapitel 25 aufgeführten Vertragsbedingungen. Der Anbieter verfügt über nachweisbare, erfolgreiche und mehrjährige Erfahrung in Projekten mit analogen Leistungen in den letzten 2 Jahren. Einhaltung der funktionalen Minimalanforderungen (Muss-Kriterien). Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Subunternehmer: Subunternehmer sind nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 8 Monate. Geschäftsbedingungen: Es sind Netto-Offerten einzureichen. Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Verfahren ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welch die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien. Art. 20 ÖBV: - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen. detaillierter Betreibungsregisterauszug. Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern). Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV). Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge). Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU. Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben. Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau). Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind. Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

EDI-Plattform für die SBB

Ausschreibung 904477: IT-SCF-KELI (EDI-Plattform). Publiziert am 29.2.2016. Schweizerische Bundesbahnen SBB. Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer externen Standardlösung, die es der SBB erlaubt mit ihren Lieferanten Dokumente und Belege auszutauschen („EDI"). Dieser Austausch folgt gängigen Prozessen aus Einkauf, Logistik und Finanzen. Er wird SBB-seitig über die Standardschnittstellen von SAP ERP realisiert. Die Lösung soll nicht auf der IT-Infrastruktur der SBB, sondern auf derjenigen des Anbieters betrieben werden. Die SBB strebt eine strategische Partnerschaft auf Basis einer ASP/SaaS-Lösung an. Bevorzugt wird dabei eine Lösung in Form einer offenen EDI-Plattform (auch: „Marktplatz", „B2B Netzwerk"), welche als zentraler und neutraler Vermittler zwischen einer Vielzahl von Unternehmen agiert. Dies in der Erwartung, dass eine grössere Anzahl Lieferanten der SBB bereits an diese Plattform angebunden ist oder aufgrund von Skaleneffekten (Erreichbarkeit anderer Kunden) einer Anbindung offen gegenübersteht. Ziel ist es, einen schnellen und durch die Verwendung standardisierter Prozesse und Nachrichten kostengünstigen Rollout der elektronischen Systemanbindung auf die Mehrzahl der A- und B-Lieferanten der SBB durchzuführen. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein Rahmenvertrag geschlossen. Der Abruf der ASP-Leistungen sowie weiterer Leistungen, die zur Einführung oder späterer Erweiterungen der Lösung notwendig werden, werden in Einzelverträgen abgerufen. Das eingesetzte externe Personal ist bei der Leistungserbringung an die Weisungen der SBB gebunden. Darunter ist z.B. das Respektieren der Hausordnung, das Einhalten von Sicherheitsbestimmungen, die Nutzung des Internets etc. zu verstehen. Der Rahmenvertrag wird auf die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. FRIST FÜR FRAGEN: 14.3.2016. Fragen im Zusammenhang mit den vorliegenden Angebotsunterlagen können bis am 14.03.2016 um 11.00 Uhr, unter Verwendung des Anhangs „Fragen AGU+RV" an die E-Mail it.sdl@sbb.ch mit dem Betreff "Fragen IT-SCF-KELI" gestellt werden. Das Formular ist als Word-Dokument zu übermitteln. ABGABETERMIN: 11.4.2016 um 17:00 Uhr. Die Eingabe des Angebots muss spätestens bis am 11.04.2016, 17.00 Uhr (Poststempel) per A-Post oder bis 12.04.2016, 11.00 Uhr per Abgabe an obengenannte Adresse erfolgen. EINREICHUNGSORT: SBB Informatik, "Angebot IT-SCF-KELI", zu Hdn. von Herrn Dr. Horst Böttcher, Lindenhofstrasse 1, Worblaufen, 3000 Bern 65, Schweiz. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Subunternehmen sind bereits bei der Einreichung des Angebots als Subunternehmer zu deklarieren und werden durch die SBB nach entsprechender Prüfung zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die SBB vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

E-Gov-Portal für RAB

Ausschreibung 904279: RAB E-Government Portal *. Publiziert am 3.3.2016. * Originaltitel: (16077) RAB E-Government Portal. Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB. Anstoss zur Beschaffung: Die heute im Rahmen des Zulassungsverfahrens im Einsatz stehende Lösung (Extranet / Intranet / öffentliches Register) wurde 2007 beschafft. Aufgrund des Alters des Systems und des fortlaufend erfolgten Ausbaus ist ein reibungsloses Funktionieren über weitere Jahre nicht mehr sichergestellt. Sowohl die allgemeine Daten- und Dokumentablage als auch die bestehende Lösung für das Zulassungsverfahren sollen daher durch ein modernes und zukunftsorientiertes E-Government Portal abgelöst werden. Gewünscht wird eine umfassende Gesamtlösung, welche die folgenden vier Bereiche integral, transparent und medienbruchfrei bereitstellt: 1) E-Government Portal (Internet): Öffentlich zugängliches Portal der RAB mit zugrundeliegendem Content Management Systems (CMS) für die Verwaltung, Erstellung und Pflege der statischen Inhalte und Strukturen der Internetseite; 2) Öffentliches Register (Internet): In diesem Portalbereich sollen alle zugelassenen Personen und Revisionsunternehmen publiziert werden. Jede beliebige Person soll darin Suchabfragen nach zugelassenen Personen und Revisionsunternehmen tätigen können. Das öffentliche Register soll als Rubrik "Register" ins Portal integriert werden; 3) Kundenbereich (Extranet): Natürliche Personen und Revisionsunternehmen sollen in diesem geschützten Portalbereich Benutzerkonten erstellen, Zulassungen mit integriertem Zahlungsprozess elektronisch beantragen und ihre Stammdaten online pflegen können. Der Kundenbereich soll als Rubrik "Login" ins Portal integriert werden; 4) RAB-Administration (Intranet): Dieser geschützte Bereich soll nur im Netzwerk der RAB erreichbar sein. Er dient der Beurteilung der Gesuche und Mutationen im Zulassungsverfahren sowie der elektronischen rechtskonformen Daten- und Dokumentablage aller Sach- und Kundengeschäfte. Zulassungsrelevante Daten und Dokumente sollen automatisch und prozessorientiert ins Ordnungssystem einfliessen. Die übrigen Sach- und Kundendossiers sollen manuell erstellt und ins Ordnungssystem eingegliedert werden können. Zweck des Beschaffungsverfahrens: Sinn und Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl einer kompetenten, zuverlässigen und leistungsstarken Anbieterin, welche die benötigte Lösung bereitstellt, in enger Zusammenarbeit mit der RAB parametrisiert, erfolgreich die bestehenden Daten aus dem Altsystem migriert und die Lösung in den Regelbetrieb überführt. Nach erfolgreicher Produktivsetzung stellt die Anbieterin sowohl den 3rd-Level-Support als auch die Pflege über den gesamten Leistungszeitraum sicher und kann allfällig spezifische Weiterentwicklungen im Auftrag der RAB realisieren. Leistungsübersicht: Der Beschaffungsgegenstand wird in zwei Grundleistungen (GL) und zwei Optionen (OP) ausgeschrieben: Grundleistung GL01: Projektdurchführung Phase Realisierung; als Festpreis zu offerieren. Grundleistung GL02: Projektdurchführung Phase Einführung; als Festpreis zu offerieren. Option OP01: Beschaffung der Software-Lizenzen; als Festpreis zu offerieren, sowie Pflege- und Supportleistungen; als jährliche Pauschale zu offerieren. Option OP02: Weiterentwicklungsleistungen; Total 5'000 Stunden zu offerieren. Abgrenzung IT-Betrieb: Die RAB hat den Betrieb ihrer IT-Infrastruktur sowie ihre Büroautomation und Benutzersupport vollständig an die Scout24 Schweiz AG, CH-3175 Flamatt, ausgelagert; RAB-intern wird lediglich der 1st-Level Support sichergestellt. Scout24 Schweiz AG, welche auch die bestehende Lösung für das Zulassungsverfahren bereitgestellt hat, wird am vorliegenden Beschaffungsvorhaben nicht teilnehmen. Der Betrieb bzw. das Hosting der künftigen Lösung erfolgt auf der RAB-Serverinfrastruktur, welche nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist. Abgrenzung GEVER: Gemäss Artikel 3 Absatz 2 der GEVER-Verordnung vom 30. November 2012 (SR 172.010.441) und Artikel 2 Absatz 2 der GEVER-Weisung EJPD vom 17. Dezember 2014 fällt das Vorhaben nicht unter den Geltungsbereich der GEVER-Verordnung. FRIST FÜR FRAGEN: 14.3.2016. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Fragen bezüglich der vertraulichen Beilagen B4 bis B6 sind bis zum 14.03.2016 ausschliesslich per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch zu richten. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die nicht-vertraulichen Antworten werden anonymisiert auf www.simap.ch publiziert. Alle Anbieterinnen, werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Antworten zu vertraulichen Beilagen werden allen Anbieterinnen, welche die Vertraulichkeitserklärung unterzeichnet haben, anonymisiert per E-Mail zugestellt. ABGABETERMIN: 15.4.2016. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. EINREICHUNGSORT: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16077) RAB E-Government Portal, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010). Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010). Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften" ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Zollabgaben etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01. Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung der Auftraggeberin nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02. Personelle Ressourcen: Die Anbieterin verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. EK03. Ansprechpartner (SPOC): Die Anbieterin verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK04. Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen: Die Anbieterin ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können. EK05. Erfahrung in der Einführung von Enterprise Portalen: Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität mindestens vergleichbar sind. Sie weist diese Erfahrung anhand von genau 2 Referenzen nach, bei welchen sie innerhalb der letzten 4 Jahre ein vergleichbares Enterprise Portal erfolgreich und zur Zufriedenheit der jeweiligen Auftraggeberin parametriesiert und eingeführt hat. EK06. Erfahrung mit der Projektführungsmethode HERMES: Die Anbieterin verfügt über genügend operative Erfahrung mit Projekten, welche nach der Projektführungsmethode HERMES (oder einer vergleichbaren Projektmanagementmethode) durchgeführt wurden. Sie weist diese Erfahrung anhand von genau 2 Referenzen nach, die innerhalb der letzten 4 Jahre erfolgreich und zur Zufriedenheit der jeweiligen Auftraggeberin abgeschlossen wurden. EK07. Personensicherheitsüberprüfung: Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK08. Ersatz von Mitarbeitenden: Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: - Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Auftraggeberin beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Auftraggeberin ob die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt; Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Anbieterin gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK09. Arbeitsort: Die Anbieterin ist bereit, regelmässige Workshops und Meetings mit den Projektbeteiligten im Rahmen der Leistungserbringung im Umfang von durchschnittlich eines halben Tages pro Woche am Standort der Auftraggeberin in Bern zu erbringen. EK10. Einhaltung Datenschutz: Die Anbieterin garantiert im Rahmen der gesamten Leistungserbringung die Einhaltung des Datenschutzes gemäss: - Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG); Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG (VDSG). Die Anbieterin garantiert, dass sie die erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmassnahmen nach aktuellen Industriestandards ergreift und diese aktuell halten wird, um den unbefugten bzw. zufälligen Zugriff auf alle Arten von Daten, die den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen beeinträchtigen können, zu verhindern. Die Anbieterin garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden. EK11. a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Die Anbieterin bestätigt, dass sie selber sowie die von ihr beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieterinnen mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK12. Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB). für die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware, Ausgabe Oktober 2010; für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010; für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010. Für das vorliegende Geschäft gelten die vorstehend aufgelisteten AGB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Beilage [3a-c] des Pflichtenhefts. Anbieterinnen, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. EK13. Akzeptanz des Vertragsentwurfs: Die Anbieterin ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage [3] des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

Forensische Software für Kantonsspital SG

Ausschreibung 904741: Forensische Labordaten- und Fallverwaltungssoftware. Publiziert am 7.3.2016. Kantonsspital St. Gallen. Lieferung, Installation, kundenspezifische Anpassung und Einführung einer Forensische Labordaten- und Fallverwaltungssoftware (Software- und Datenbank-System) für ca. 50 Anwender, geeignet zur Abbildung und Unterstützung der Abläufe im Rechtsmedizinischen Institut. Dies umfasst im Wesentlichen: Erfassung und Verwaltung von Probanden, Auftraggeber, Personen und Adressen. Erfassung und Weiterleitung von Aufträgen für die unterschiedlichen forensischen Bereiche des Instituts für Rechtsmedizin (Medizin, Toxikologie, Genetik und Verkehrsmedizin); Dokumentation der Auftragsabwicklung. Verwaltung der Pendenzen und Termine. Anbindung von Laborgeräten über entsprechende Schnittstellen. Annahme und Verwaltung von Asservaten, Analysemethoden, Substanzen, Analyse-Ergebnissen. Möglichkeit zur auftragsgebundenen Integration anderer elektronischer Dokumente; Einbezug solcher Dokumente ins Berichtwesen. Integriertes Textverarbeitungssystem für die Erstellung, Versand und Verwaltung von Berichten und Gutachten. Elektronische Archivierung. Möglichkeit zur Codierung von Proben und Befunden. Suchabfragen in Datenbank und Berichten (Datenfelder, Volltextsuche); statistische Abfragen und Auswertungen. Integrierte Erfassung von allen Leistungen; Aufarbeitung von Leistungsdaten für Rechnungsstellung. Erstellung von Statistiken und Auswertungen. Übernahme sämtlicher relevanter Daten aus den bisherigen Systemen; Sicherstellung der Lesbarkeit und Verwendbarkeit dieser Daten. Benutzer- und Administrator-Schulung. Ausführliche Systemdokumentation. Wartungs- und Supportvertrag. FRIST FÜR FRAGEN: 25.3.2016. Allfällige Fragen zur Ausschreibung können schriftlich mittels Frageforum auf Simap.ch bis zum vorgegebenen Termin eingetragen werden. Später eingegangene Fragen werden nicht beantwortet. Die Fragen werden über das Frageforum auf Simap.ch Portal publiziert. ABGABETERMIN: 25.4.2016 um 16:00 Uhr. Es gilt das Eintreffen der Unterlagen vor Ort. Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. EINREICHUNGSORT:Kantonsspital St. Gallen, Joachim Näf, Rorschacherstrasse 95, 9007 St. Gallen. Telefon: 071 494 33 77. Email: ausschreibungen@kssg.ch. (Mail-Adresse codiert und gegen Spam geschützt). Web: www.kssg.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Der Anbieter verfügt über eine Mindestanzahl von vier Vollzeitstellen, die sich diesem Projekt annehmen können und für dessen Umsetzung verantwortlich zeigen. Keine Nachverhandlungen. Der Anbieter bietet eine Standard-Fachanwendung (Fall- und Laborsoftware) in einem Institut für Rechtsmedizin oder in einem Unternehmen mit analogen Prozessen und Daten an, welche im deutschsprachigen Raum seit mindestens einem Jahr produktiv und erfolgreich eingesetzt und für die Schweiz kompatibel ist.

Handelssystem für IWB

Ausschreibung 901087: IWB, Beratung Handelssystem. Publiziert am 27.2.2016. Industrielle Werke Basel (IWB), Einkauf, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel. Mit dieser Submission soll ein Anbieter evaluiert werden, der in der Lage ist, den Handelsbereich in der weiteren Entwicklung der Handelssysteme „Allegro" optimal zu unterstützen und die langfristige Optimierung der bestehenden Architektur sicherzustellen. Die Submission beinhaltet vier voneinander abhängige Teilbereiche: 1. Überarbeitung und Pflege der Handelsapplikations und -datenarchitektur: Nach Vertragsabschluss überarbeitet der Anbieter zusammen mit Handelsmitarbeitern der IWB die Übersicht der Handelsapplikations und –datenarchitektur. Hierbei wird ein zentrales Element die Datenhaltung und die Datenflüsse zwischen den Systemen sein. Ziel ist es u.a. führende Systeme festzulegen und, wo sinnvoll, Datenredundanzen zu reduzieren. Da sowohl von Marktseite als auch auf Basis der strategischen Geschäftsentwicklung des Handelsgeschäftes die Handelsaktivitäten einer kontinuierlichen Weiterentwicklung unterworfen sind, müssen die erstellten Architekturen im weiteren Vertragsverlauf regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. 2. Pflege einer Projektroadmap: Der Handel führt eine Roadmap notwendiger Projekte. Diese muss bei Änderungen an der Handelsapplikations und –datenarchitektur an eventuelle neue daraus resultierenden Anforderungen angepasst werden. Hierzu gehört u.a.: Die Identifikation von Anforderungen an neue Projekte. Die Gliederung der Anforderungen in Projekte und Teilprojekte. Eine grobe Aufwandschätzung der Projektarbeiten. Die Priorisierung der Projekte auf Basis einer Kosten-/Nutzenkalkulation und der Unterstützung der Handelsstrategie. Der Anbieter unterstützt hierbei den Handel aktiv in der Gestaltung und Pflege der Roadmap durch seine Erfahrungen mit den Handelsapplikationen und seiner Markterfahrung. 3. Erstellung von Fachkonzepten: Für die Umsetzung der in der Roadmap geplanten Projekte müssen entsprechende Fachkonzepte erstellt werden. Hier wird erwartet, dass der Anbieter auf Anforderung des Handels Fachkonzepte zu einzelnen Projekten, die als nächstes umgesetzt werden sollen, selbstständig erstellt. Die Mitarbeiter des Handelsbereichs unterstützen hierbei ausschliesslich sekundär. Die so generierten Fachkonzepte dienen als Basis für die Erstellung von technischen IT-Konzepten. Dies geschieht durch die ICT der IWB. Der Anbieter muss hierzu als Kontakt- und Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung stehen und damit sicherstellen, dass die Übersetzung der Fachkonzepte in entsprechende IT-Konzepte möglichst korrekt und den Zielen der Handelsroadmap entsprechend verläuft. 4. Begleitung von Implementierungsprojekten: Nach Auswahl eines Implementierungspartners und Implementierungsstart wird erwartet, dass der Anbieter den zuständigen fachlichen Projektleiter des Handels in der Projektleitung assistiert. Ein besonderer Fokus liegt hierbei in der Schnittstelle zwischen den definierten fachlichen Anforderungen des Projektes und der technischen Implementierung des Implementierungspartners. FRIST FÜR FRAGEN: 15.3.2016. Schriftliche Fragen sind bis am 15.03.2016 im Frageforum auf simap zu stellen. Eine Zusammenstellung der rechtzeitig eingegangenen Fragen mit den entsprechenden Antworten wird bis am 22.03.2016 auf simap publiziert. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. ABGABETERMIN: 7.4.2016 um 15:00 Uhr. Die Angebote sind vollständig ausgefüllt im verschlossenen Umschlag versehen mit der Aufschrift "Angebot: IWB, Beratung Handelssystem" einzureichen und müssen spätestens zur angegebenen Einreichungsfrist (Datum/Uhrzeit) bei der Kantonalen Fachstelle für öffentliche Beschaffungen vorliegen. Die Angebote können per Post an die Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen geschickt (Datum des Poststempels nicht massgebend) oder werktags von 8.00-12.15 Uhr und 13.15-17.00 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr) im Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartementes im Erdgeschoss abgegeben werden. Anbietende sind berechtigt, bei der Öffnung der Angebote direkt nach Ablauf der Einreichungsfrist im Sitzungszimmer 13 im Erdgeschoss anwesend zu sein. EINREICHUNGSORT: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, 4001 Basel, Schweiz. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. gemäss Kapitel 3.8. Angebotspreis Schlüsselpersonen Referenzen Anbieter. 40 % 40 % 20 %. AngebotspreisSchlüsselpersonenReferenzen Anbieter. Zuschlagskriterien: 40% Angebotspreis. 40% Schlüsselpersonen. 20% Referenzen Anbieter. Bietergemeinschaft: Sind nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate. Generelle Teilnahmebedingungen: - Einhaltung der orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen. Vorlage einer Haftpflichtversicherung. Akzeptanz der Geheimhaltungserklärung. Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurfs. Nachweis eines Qualitätssicherungssystems. Vorlage Betreibungsregisterauszug. Bestätigung der Steuerbehörden. Bestätigung der Ausgleichskassen. Bestätigung SUVA bzw. BU/NBU. Bestätigung Pensionskasse. Bestätigung Krankentaggeldversicherung. Bestätigung Sprachanforderung. Die detaillierten Vorgaben der Teilnahmebedingungen finden sich in den weiteren Ausschreibungsunterlagen. Schlüsselpersonen: -- Projektleiter/Projektleiterassistenz: Der Anbieter weist nach, dass er mindestens einen Projektleiter als auch einen Projektleitungsassistenten anbieten kann. Die angebotenen Schlüsselpersonen müssen in einer vergleichbaren Funktion und Aufgabenstellung tätig gewesen sein sowie über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Folgende Mindestanforderungen werden an die Schlüsselpersonen gestellt: - kaufmännische Ausbildung mit technischer Weiterbildung oder eine technische Ausbildung mit betriebswirtschaftlicher Weiterbildung oder eine vergleichbare Ausbildung. mindestens 2 Jahre Erfahrung im Bereich Projektassistenz / Projektkoordination im IT-Umfeld, die nicht länger als 4 Jahre zurückliegen. Dem Angebot ist eine Auswahl von Lebensläufen der Schlüsselpersonen beizulegen, die Sie für das Projekt verbindlich abstellen können. -- Business Engineer / Consultant: Der Anbieter weist nach, dass er mindestens einen Business Engineer als auch einen Consultant anbieten kann. Die angebotenen Schlüsselpersonen müssen in einer vergleichbaren Funktion und Aufgabenstellung tätig gewesen sein sowie über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Folgende Mindestanforderungen werden an die Schlüsselpersonen gestellt: - ein abgeschlossenes BWL- oder gleichwertiges Studium, Ingenieur ETH oder FH, NDS-Betriebswirtschaft oder eine vergleichbare Ausbildung. Mehrheit der von Ihnen angebotenen Personen mit mindestens 5 Jahre Erfahrung im Bereich Business Engineering, die nicht länger als 8 Jahre zurückliegen. Dem Angebot ist eine Auswahl von Lebensläufen der Schlüsselpersonen beizulegen, die Sie für das Projekt verbindlich abstellen können. -- IT Architekt: Der Anbieter weist nach, dass er mindestens einen IT Architekt anbieten kann. Der angebotene Schlüsselperson muss in einer vergleichbaren Funktion und Aufgabenstellung tätig gewesen sein sowie über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Folgende Mindestanforderungen werden an die Schlüsselperson gestellt: - ein abgeschlossenes Informatik- oder gleichwertiges Studium, Ingenieur ETH oder FH, NDS-Betriebswirtschaft oder eine vergleichbare Ausbildung. Mehrheit der von Ihnen angebotenen Personen über mindestens 5 Jahre Erfahrung im Bereich Applikations- und Datenarchitektur, die nicht länger als 8 Jahre zurückliegen. Dem Angebot ist eine Auswahl von Lebensläufen der Schlüsselpersonen beizulegen, die Sie für das Projekt verbindlich abstellen können. Mindestanzahl Berater: Der Anbieter weist nach, dass er eine leistungsfähige und zuverlässige Organisation anbieten kann. Der Anbieter muss über mindestens 5 festangestellte Berater mit je mindestens 80% Pensum verfügen. Referenzen des Unternehmens: Der Anbieter weist drei in den letzten fünf Jahren bereits realisierte und lauffähige Referenzaufträge nach, welche bezüglich Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Submission vergleichbar sind. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn in den Referenzprojekten. der Anbieter die Rolle des Planers und Projektleiters alleine und eigenständig durchgeführt hat, die Projekte im Handelsumfeld der Energiebranche durchgeführt worden sind, die Aufwände für Planung und Projektleitung mindestens 10% der Implementierungskosten betragen haben, und die Implementierungskosten der geplanten und realisierten Projekte mindestens CHF 50.000 (ohne Lizenzkosten) betragen haben.

IBM-iSeries-Support für Kanton ZG

Ausschreibung 902849: "Submission Wartung, Pflege und Support IBM iSeries-Infrastruktur". Publiziert am 4.3.2016. Kanton Zug, handelnd durch die Finanzdirektion des Kantons Zug, Baarerstrasse 53, 6301 Zug. Wartung der Hardware- und Pflege der Softwarekomponenten. der iSeries-Infrastruktur (IBM ServiceSuite Leistungen). Systempflege-Dienstleistungen. Servicedesk- und Support-Dienstleistungen. Die Details entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.¨. FRIST FÜR FRAGEN: 18.3.2016. Rückfragen zum Pflichtenheft und zu den Beilagen müssen unter Angabe von Dokument, Seitenzahl und Kapitel oder Anforderungsnummer aus der "Beilage-02: Zuschlagskriterien" bis spätestens Freitag, 18. März 2016, per E-Mail an die folgende Adresse gestellt werden: E-Mail: wartungsupport.iseries@zg.ch. Später eingegangene Fragen werden nicht mehr berücksichtigt. Die Antworten zu den Fragen werden am 25. März 2016 per E-Mail an alle Interessierten, welche das Pflichtenheft angefordert haben, zugestellt. ABGABETERMIN: 13.4.2016. um 11:00 Uhr. Die Offerte ist in zweifacher schriftlicher Ausführung (gebunden oder in Ordner) und in elektronischer Form auf CD oder USB-Stick (PDF-Format, ausgefüllte "Beilage 02: Zuschlagskriterien" und "Beilage-03: Preise" in Excel) auszufertigen. Die Offerte muss verschlossen bis spätestens Mittwoch, 13. April 2016 um 11.00 Uhr mit dem Vermerk "Angebotsunterlagen, bitte nicht öffnen!" bei obiger Adresse eintreffen oder abgegeben werden. Es können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Bei Zusendung mittels Post oder Kurier ist die Anbieterin resp. der Anbieter für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich; Poststempel sind nicht massgebend. Zu spät eingetroffene Angebote fallen bei der Evaluation und Vergabe ausser Betracht. EINREICHUNGSORT:Kanton Zug, handelnd durch die Finanzdirektion des Kantons Zug, Baarerstrasse 53, 6301 Zug, Markus Sibler, Aabachstrasse 1, 6300 Zug. Telefon: 041 728 51 00. Fax: 041 728 51 09. Email: wartungsupport.iseries@zg.ch. (Mail-Adresse codiert und gegen Spam geschützt). Web: www.zg.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaften nicht zugelassen. Subunternehmer: Für die Systempflege-, Servicedesk- und Supportdienstleistungen ist der Beizug von Subunternehmen nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: AGB der Schweizerischen Informatikkonferenz für IKT-Leistungen ohne Ziffer 1.3 (Ausgabe Januar 2015). Keine Nachverhandlungen.

Informatiklösung für die Stadt Bern

Ausschreibung 904311: Informatiklösung für die Erfassung/Redaktion, Publikation und Verwaltung von Rechtserlassen der Stadt Bern. Publiziert am 2.3.2016. Präsidialdirektion, Stadtkanzlei. Die Stadt Bern sucht eine neue benutzerfreundliche Informatiklösung zur Erfassung/Redaktion, Publikation und Verwaltung ihrer Rechtserlasse. FRIST FÜR FRAGEN: 11.3.2016. Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 18.03.2016 auf www.simap.ch. ABGABETERMIN: 25.3.2016. Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Ausschreibung SSSB" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. EINREICHUNGSORT: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern, Schweiz, Telefon: +41 31 321 73 43, Fax: +41 31 321 73 42, E-Mail: beschaffungswesen@bern.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. E1 Die Offerte der/des Anbieterin/Anbieters muss vollständig sein, inkl. der geforderten Beilagen. Vollständig bedeutet: Das Angebot entspricht dem in Kapitel 22 des Pflichtenheftes aufgeführten Aufbau und ist rechtsgültig unterzeichnet. Alle in den Kapiteln 8 und 10 des Pflichtenhefts geforderten Nachweise wurden mit dem Angebot eingereicht und die Beilagen Preisblatt und Kriterienkatalog sowie der Fragebogen IT-Systemanforderungen sind vollständig ausgefüllt und unterzeichnet. Alle vorstehend aufgeführten Unterlagen wurden in Papierform und elektronisch (auf CD oder USB-Stick) eingereicht. E2 Die/der Anbieterin/Anbieter erfüllt die unter Kapitel 10 des Pflichtenhefts aufgeführten generellen Teilnahmebedingungen. Unterschriebene Nachweise sind erbracht. E3 Sämtliche Muss-Anforderungen gemäss Kriterienkatalog sind erfüllt. Kriterienkatalog wurde vollständig ausgefüllt, Muss-Kriterien sind erfüllt. Siehe Beilage Kriterienkatalog. E4 Anerkennung der AGB der SIK (http://www.sik.ch/agb.html; Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen, Ausgabe Januar 2015). Die/der Anbieterin/Anbieter bestätigt schriftlich, dass sie/er die GU-Verantwortung trägt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen der SIK, Ausgabe Januar 2015, akzeptiert. E5 Die/der Anbieterin/Anbieter bestätigt, dass sie/er sämtliche Angaben der Beilage "Selbstdeklaration" komplett und wahrheitsgetreu ausgefüllt hat. Das Formular dient der Selbstdeklaration und dem Nachweis der Erfüllung von Bestimmungen, der Bezahlung von Abgaben und von weiteren formellen Anforderungen. Die Beilage zur Selbstdeklaration ist vollständig ausgefüllt und mit den verlangten Nachweisen vorhanden. E 6 Die/der Anbieterin/Anbieter verfügt nachweislich über Know-how und Erfahrung in ähnlichen Projekten mit ähnlichem Umfang. Es müssen zwei Projektreferenzen zu Projekten in ähnlichem Umfang und mit ähnlichen Anforderungen in dem dafür vorgesehenen Referenzblatt (siehe Beilagen) abgegeben werden. Das Referenzblatt ist vollständig ausgefüllt. Die Projekte wurden realisiert und die Lösungen sind in Betrieb. Die Referenzauskunft durch die erwähnte Referenzstelle muss grundsätzlich positiv sein. Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben. Subunternehmer: Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 20 ÖBV, zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Varianten sind zugelassen. Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen. Geschäftsbedingungen: Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien. Siehe Pflichtenheft Punkt 9. Mit der Offerteingabe sind 2 analoge Referenzaufträge in den letzten 5 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Art. 20 ÖBV: - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen. detaillierter Betreibungsregisterauszug. Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern). Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV). Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge). Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU. Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben. Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau). Bauhauptgewerbe und Gerüstbau: FAR-Bestätigung. Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind. Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen. Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Outsourcing der Server-Infrastruktur für Gemeinde Wallisellen

Ausschreibung 904833: Outsourcing der Server-Infrastruktur der Gemeinde Wallisellen. Publiziert am 4.3.2016. Gemeindeverwaltung. Outsourcing der Server-Infrastruktur der Gemeinde Wallisellen. Die Gemeinde Wallisellen mietet sich auf einer geteilten Infrastruktur ein. FRIST FÜR FRAGEN: 18.3.2016. ABGABETERMIN: 15.4.2016 um 11:00 Uhr. Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel). EINREICHUNGSORT: Gemeindeverwaltung, Catherine Thürig, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen. Telefon: 044 832 61 11. Fax: 044 830 20 40. Email: catherine.thuerig@wallisellen.ch. (Mail-Adresse codiert und gegen Spam geschützt). Web: www.wallisellen.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

Simulationssoftware für die SBB

Ausschreibung 904613: Testsimulation. Publiziert am 3.3.2016. Schweizerische Bundesbahnen SBB. Sinn und Zweck der vorliegenden Ausschreibung ist; Auswahl einer Software für die Simulation von Systemen, Applikationen und Testdaten. Detailkonzeption zur Integration der Lösung in die SBB. Dienstleistungen zur Implementierung des Produktes im Umfeld der SBB inklusive Konzeption des Testumfeldes und Schulung des Kernteams. Unterstützung des Kernteams bei Problemen in der Nutzung der gebauten Lösung (Application Maintenance). Das neue Werkzeug für die Simulation von Testsystemen, Schnittstellen und Testdaten wird benötigt, damit in Zukunft rascher auf die Kundenbedürfnisse eingegangen werden kann. Durch Simulierung der Systeme mittels der zu beschaffenden Software können zusätzliche Vorteile erzielt werden, was sowohl die Qualität der Applikationen als auch die Kosten der Testsysteme anbelangt. FRIST FÜR FRAGEN: 14.3.2016. Fragen im Zusammenhang mit den vorliegenden Angebotsunterlagen können bis am 14.03.2016 um 11.00 Uhr, unter Verwendung des Anhangs "Fragen AGU+RV" an die E-Mail it.sdl@sbb.ch mit dem Betreff "Fragen Testsimulation" gestellt werden. Das Formular ist als Word-Dokument zu übermitteln. ABGABETERMIN: 18.4.2016. um 16:00 Uhr. EINREICHUNGSORT: SBB Informatik, "Angebot Testsimulation", zu Hdn. von Herrn Kristian Jahaj, Lindenhofstrasse 1, Worblaufen, 3000 Bern 65, Schweiz. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die SBB vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Softwarelösung für das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement

Ausschreibung 901501: neue kantonale Softwarelösung für die Einwohnerkontrolle. Publiziert am 27.2.2016. Justiz-, Polizei- und Militärdepartement Verwaltungspolizei. Lieferung, Anpassung, Einführung und Schulung einer Softwarelösung (inkl. Schnittstellen zu Umsystemen) für die kantonale Einwohnerkontrolle. Migration der aktuellen Einwohnerdaten inkl. der historisierten Daten. Wartung und Pflege der Anwendung für mindestens 5 Jahre. FRIST FÜR FRAGEN: 11.3.2016. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese bis zum 11. März 2016 anonym im Frageforum unter www.simap.ch zu stellen. Fragen die nach diesem Termin eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen erhalten die Antworten auf www.simap.ch am 21. März 2016. ABGABETERMIN: 12.4.2016 um 12:00 Uhr. EINREICHUNGSORT: Justiz-, Polizei- und Militärdepartement, Verwaltungspolizei, zu Hdn. von Thomas Rickenbacher, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, Schweiz, Telefon: 0717889523, E-Mail: thomas.rickenbacher@jpmd.ai.ch, URL http://www.ai.ch/de/verwaltung/aemter/welcome.php?. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung.

Verrechnungssystem für die Stadt Wädenswil Werke

Ausschreibung 905789: Neues Rechnungswesen/Verrechnungssystem der Werke. Publiziert am 11.3.2016. Stadt Wädenswil Werke. Angebot eines ERP-Systems für Ver- und Entsorgungsbetrieb. Systemeinführung. Wartung und Support. Mit der Ausschreibung für ein neues Informatik-System sollen bisherige Systeme abgelöst und teilweise bestehende Schnittstellen weiterhin sichergestellt werden. Detaillierte Beschreibungen der Anforderungen sind aus dem Pflichtenheft ersichtlich. Bewährtes, hoch integriertes ERP-System, läuft auf beschriebener Hardware und Betriebssystem. Implementation durch erfahrene Mitarbeiter. Fähigkeit zu Wartung und Support. Siehe dazu die Ausführungen im Submissionsschreiben. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Voraussetzung ist, dass klar aus dem Angebot hervorgeht, wer der Hauptansprechpartner für die Werke ist, sowohl während der Integration, wie auch im Support. Subunternehmer: Subunternehmer sind im Rahmen der Vorgaben im Submissionsschreiben (Kapitel 6) zugelassen. Varianten sind zugelassen. FRIST FÜR FRAGEN: 23.3.2016. ABGABETERMIN: 29.4.2016 um 16:30 Uhr. Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel). Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Auf dem Couvert ist deutlich der Vermerk "Submission Neues Rechnungswesen/Verrechnungssystem - nicht öffnen bevor 29.04.2016" anzubringen. Es sind 1 Exemplar (s. Submissionsschreiben Kapitel 7) in Papierform und 1 Exemplar elektronisch auf einen geeigneten Datenträger einzureichen. EINREICHUNGSORT: Stadt Wädenswil Werke, Monika Salzmann, Eintrachtstrasse 24, 8820 Wädenswil. Telefon: 044 789 75 02. Fax: 044 789 75 15. Email: monika.salzmann@waedenswil.ch. (Mail-Adresse codiert und gegen Spam geschützt). Web: http://www.werke.waedenswil.ch/de/. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag.

Wartung, Support und Weiterentwicklung ISAK für BAG

Ausschreibung 905673: Wartung, Support und Weiterentwicklung ISAK *. Publiziert am 10.3.2016. * Originaltitel: (16002) 316 Wartung, Support und Weiterentwicklung ISAK. Bundesamt für Gesundheit (BAG). Gegenstand der Ausschreibung sind IT-Dienstleistungen: Wartung, Support und Weiterentwicklung der Applikation ISAK welche primär der Beaufsichtigung der Krankenversicherer durch das BAG dient und die Erhebung von Finanzdaten, von Prämiendaten und von umfangreichem statistischem Datenmaterial umfasst. Der ausgeschriebene Beschaffungsgegenstand besteht aus folgenden Grundleistungen und Optionen: Grundleistungen. Wartung von ISAK im Zeitraum von 3. Q. 2016 – 2. Q. 2019 im Umfang von 900 Stunden. 3rd Level Support ISAK im Zeitraum von 3. Q. 2016 – 2. Q. 2019. Einmalige Übernahmearbeiten / Know-how Transfer im Zeitraum von 2. Q. 2016 – 3. Q. 2016. Optionen. Wartung von ISAK für weitere 3 Jahre im Zeitraum von 3. Q. 2019 – 2. Q. 2022 im Umfang von 900 Stunden. 3rd Level Support ISAK für weitere 3 Jahre im Zeitraum von 3. Q. 2019 – 2. Q. 2022. Weiterentwicklungen von ISAK im Zeitraum von 3. Q. 2016 – 2. Q. 2022 im Umfang von 10‘000 Stunden. Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ist Gegenstand von Ziff. 3 des Pflichtenhefts. FRIST FÜR FRAGEN: 4.4.2016. Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. ABGABETERMIN: 29.4.2016. Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (07:30 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. EINREICHUNGSORT: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von Projekt (16002) 316 Wartung, Support und Weiterentwicklung ISAK, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch. EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: Informatikdienstleistungen vom 20.10.2010. Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware vom 20.10.2010. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften" ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01. Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Der Anbieter bestätigt, dass er auf Aufforderung des Auftraggebers nach Angebotseinreichung und vor dem Zuschlag folgende Nachweise erbringen wird: - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate. Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate. Für ausländische Anbieter gelten äquivalente Dokumente. EK02. Erfahrungen. Der Anbieter verfügt als spezialisierter IT-Dienstleister über entsprechende Erfahrungen aus den zurückliegenden 5 Jahren, in welchen er vergleichbare technologische Weblösungen entwickelt/weiterentwickelt hat und im Produktivbetrieb den 3rd Level Support sowie die Wartung wahrgenommen hat. Diese Erfahrungen sind anhand von genau 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nachzuweisen. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK03. Ansprechpartner (SPOC). Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. EK04. Schlüsselteam. Der Anbieter sichert dem BAG im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungen ein Team von 2 qualifizierten Fachpersonen an, welches massgeblich bei entsprechenden Wartungs-, Support- und Weiterentwicklungsarbeiten die Federführung inne hält. Das Team besteht aus Project-SPOC / Senior Projektleiter sowie Senior Applikations- und Datenbankspezialist. EK05. Bereitschaft und Fähigkeit zum Ersatz von Mitarbeitenden. Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: - Die Leistung und der Einsatz der von der Anbieterin zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob Der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt; Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK06. Personensicherheitsüberprüfung. Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK07. Entwicklungs- und Testumgebung. Der Anbieter bestätigt, die für die Wartungs- resp. Weiterentwicklungsarbeiten erforderliche Entwicklungs- und Testplattform inkl. Tools sowie die Entwicklerarbeitsplätze bei sich in den eigenen Räumen zur Verfügung zu stellen und bestätigt, dass die Kosten hierfür in den Preisen inbegriffen sind. EK08. Spesen. Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. Die Spesen sind in den Preisen inbegriffen. EK09. Sicherheitsbestimmungen. Der Anbieter bestätigt, dass im Rahmen seiner Leistungserbringung die nachfolgenden Sicherheitsbestimmungen der Bundesverwaltung eingehalten werden. Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz (DSG). Verordnung vom 14. Juni 1993 zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG). EK10. Third Party Produkte. Der Anbieter erklärt sich einverstanden, dass auf Wunsch, im Umfang und nach Massgabe des Auftraggebers für verschiedene Aufgaben (z.B. Tracking-/Ticketing-System, Wiki, .) Produkte von Drittanbietern verwendet werden. Allfällige Einarbeitung in diese Drittsysteme wird im Rahmen der Übernahme vorgenommen und ist mit dem dafür vorgesehenen Budget abgegolten. EK11. Supportorganisation. Der Anbieter kann eine effiziente und mehrsprachige (Deutsch und Französisch je im Niveau C1 gemäss GeR) Organisation für Wartungs- und Supportarbeiten bereitstellen, welche die Vorgaben im Pflichtenheft (Kapitel 3.1) erfüllt. EK12. Einmalige Übernahmearbeiten. Der Anbieter bestätigt, die bei einem Anbieterwechsel vorgesehene einmaligen Übernahmearbeiten zum dazu vorgesehenen Abgeltungspreis (gemäss Informationen in Ziff. 3.5 im Pflichtenheft) durchzuführen. EK13. Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen, Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK14. Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB). Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen, Ausgabe Oktober 2010 und der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware, Ausgabe Oktober 2010. EK15. Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf gemäss Anhang 7 des Pflichtenhefts zu akzeptieren.

Webcode
7102