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Simap-Meldungen Woche 18: Ausschreibungen

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Zuschläge der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

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Access-Switches für die Stadt Bern

Ausschreibung 912139: Ersatz Access-Switches Stadt Bern. Publiziert am 27.4.2016. Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste Stadt Bern. Beschaffung Netzwerkgeräte inkl. Zubehör und Dienstleistungen: Beschaffung eines adäquaten Ersatzes für die bestehenden Access-Switches in der Stadtverwaltung. Konfiguration und Ersetzen der Switches inkl. Firmware-Upgrade. Inbetriebnahme und Anbindung in das vorhandene Monitoring-System. Rückbau und Retournahme der alten Switches inklusive fachgerechte Entsorgung. Optional: Garantie über 5 Jahre. Umfang/Menge: 110 Stück Access-Switches (inkl. Software und Garantie).

FRIST FÜR FRAGEN: 17.5.2016 Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 20.05.2016 auf www.simap.ch. ABGABETERMIN: 7.6.2016 Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Ersatz Access-Switches Stadt Bern" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. EINREICHUNGSORT: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern, Schweiz, Telefon: +41 31 321 73 14, Fax: +41 31 321 73 42, E-Mail: beschaffungswesen@bern.ch.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. - Schriftliche Bestätigung bezüglich Übernahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Informatikkonferenz. - Schriftliche Angabe bezüglich Zertifizierung der Anbieterfirma durch die Herstellerfirma für Vertrieb, Installation und Support von Netzwerkgeräten. Es wird die höchste vom Hersteller gewährte Zertifizierungsstufe verlangt. - Der Anbieter weist mindestens zwei Referenzen in den letzten 3 Jahren für Gerätelieferung und Serviceleistungen in ähnlichem Umfeld aus. Zu liefern sind Kundennamen, Kontaktperson, Angaben zur Systemgrösse (Anzahl Standorte, Anzahl Teilnehmeranschlüsse), Angaben zu den eingesetzten Ausrüstungen (Gerätetypen, Netzwerkmanagement). - Personelle Ressourcen: Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können. - Personensicherheitsüberprüfung: Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin, die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. - Ansprechpartner: Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrages zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. - Qualitätsmanagementsystem: Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätssicherungssystem, oder über ein anerkanntes Qualitätsmanagementsystem vergleichbar mit dem Standard ISO 9001-2000 verfügt. - Einhaltung der technischen Anforderungen mittels beigelegten technischen Datenblättern, welche genaue Auskünfte über die Leistung und die Funktion der angebotenen Geräte geben. Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben. Subunternehmer: Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 20 ÖBV, zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Varianten sind zugelassen. Gleichwertige Offertvarianten sind zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien. Art. 20 ÖBV: - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen. - detaillierter Betreibungsregisterauszug. - Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern). - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV). - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge). - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU. - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben. - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau). - Bauhauptgewerbe und Gerüstbau: FAR-Bestätigung. Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind. Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen. Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Arbeitsplatzgeräte für Finanzdepartement AI

Ausschreibung 912545: Submission "Arbeitsplatzgeräte". Publiziert am 28.4.2016. Finanzdepartement des Kantons Appenzell I.Rh. Lieferung von Arbeitsplatzgeräten (Los 1: Desktops; Los 2: Notebooks) mit Abrufmengen in Tranchen und Einzelstücken. Pro Los: Sicherstellung während Vertragsphase (4-Jahresvertrag) gleiche Produktlinie innerhalb der gleichen Marke. Die Beschaffung wird in 2 Lose unterteilt, die an unterschiedliche Anbieter oder als Bundle an einen Anbieter vergeben werden können.

FRIST FÜR FRAGEN: 10.5.2016 Die Beantwortung der Fragen erfolgt für alle über www.simap.ch am 18. Mai 2016. ABGABETERMIN: 9.6.2016 12:00 gemäss Ausschreibungsunterlagen. EINREICHUNGSORT: Amt für Informatik, zu Hdn. von Karl Dähler, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, Schweiz, Telefon: 071 788 93 11, E-Mail: Karl.Daehler@fd.ai.ch, URL http://www.ai.ch/de/verwaltung/aemter/welcome.php?.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Varianten sind zugelassen. Los 1 (Desktops): Nein, der Anbieter darf nur ein Gerätemodell anbieten. Los 2 (Notebooks): Ja, es sind 2 Gerätemodelle anzubieten. Teilangebote sind zugelassen. Ja, Los 1 und Los 2 können an unterschiedliche Anbieter vergeben werden. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate.

Citrix-Support für Informatikdienste der Stadt Bern

Ausschreibung 913383: CITRIX-Renewal 2016 - 2019. Publiziert am 4.5.2016. Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdienste Stadt Bern. Die Stadt Bern setzt seit 2011 CITRIX als Virtualisierungsplattform ein. Total stehen 1790 Lizenzen zur Verfügung. Die Wartung wird mittels einer "Citrix XenDesktop Platinum Edition Subscription Advantage" sichergestellt. Der Renewal läuft per 2016 aus und muss erneuert werden. Mit der Erneuerung des CITRIX-Renewals soll der Support für die nächsten drei Jahre sichergestellt werden. Citrix XenDesktop PlatinumEdition Subscription Advantage, Ref. Nr.: LA-0001291751-56911, Laufzeit: 31.08.2016 – 31.08.2019, Menge: 1790.

FRIST FÜR FRAGEN: 23.5.2016 Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 26.05.2016 auf www.simap.ch. ABGABETERMIN: 14.6.2016 Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "CITRIX-Renewal 2016 - 2019" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. EINREICHUNGSORT: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern, Schweiz, Telefon: +41 31 321 73 43, Fax: +41 31 321 73 42, E-Mail: beschaffungswesen@bern.ch. . Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. - Die Offerte der Anbieterin muss vollständig sein, inkl. der geforderten Beilagen. Vollständig bedeutet: Alle Unterlagen sind gemäss Kap. 9 vorhanden. - Anerkennung der AGB der SIK (http://www.sik.ch/agb.html;. Allgemeine Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen Ausgabe Januar 2015) Die Anbieterin bestätigt schriftlich, dass sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen für IKT-Leistungen der SIK, Ausgabe Januar 2015, akzeptiert. - Zertifizierter, offizieller Vertriebspartner von CITRIX-Produkten. Die Anbieterin bestätigt schriftlich, dass sie berechtigt ist, den geforderten Renewal anzubieten. Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Subunternehmer: Allfällige Subunternehmungen sind mit der Offerteingabe verbindlich anzugeben und können nach der Offerteingabe nicht mehr verändert werden. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmungen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Min. Gültigkeit des Angebots: 3 Monate. Geschäftsbedingungen: Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien. Siehe auch detaillierte Angaben im Pflichtenheft. Art. 20 ÖBV: - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen. - detaillierter Betreibungsregisterauszug. - Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern). - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV). - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge). - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU. - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben. - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau). Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind. Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen. Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

Dokumentenmanagement für Swissgrid

Ausschreibung 907337: Erfassung Daten und Dokumente Substation Automation System. Publiziert am 22.4.2016. Swissgrid AG. Der Dienstleister soll für Swissgrid die SAS Daten (Sekundärtechnik) aller Unterwerke in der Schweiz erfassen und in vordefinierten Strukturen in elektronischer Form auf einem Datenträger (USB-Stick) ablegen und an Swissgrid übergeben. Die Strukturen entsprechen einem Modell mit 6 Ebenen und ist gemäss der Anlagenstruktur aufgebaut (Nr. des Unterwerkes, Spannungsebene, Feld, etc.). Dabei wird für jede Dokumentart, die vom Dienstleister zu erfassen ist, ein Verzeichnis auf dem Datenträger definiert, sowie ein Namenskonzept inkl. Metadaten vorgegeben, um die Dokumente und Dateien zu identifizieren und zu verschlagworten. Mit dem Mechanismus soll eine folgende Übernahme in die Swissgrid IT-Systeme automatisiert erfolgen. Die Strukturen dienen daher der Qualitätssicherung sowie korrekten Ablage für die Wiederverwendbarkeit der Informationen. Die zu erbringende Leistung wird in vier Teile unterteilt. Teil 1: Erstellen Funktionsübersicht pro Feld. Teil 2: Verifikation / Erfassen Stammdaten Geräte. Teil 3: Auslesen der Setfiles. Teil 4: Verifikation / Erfassen Anlagendokumentation. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Region Aargau. Los 2: Region Ostschweiz. Los 3: Region Graubünden. Los 4: Region Ticino. Los 5: Region Romandie. Los 6: Region Bern.

FRIST FÜR FRAGEN: 23.5.2016. ABGABETERMIN: 1.6.2016 Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietender der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatisch oder konsularisch Vertretung. Angebote können nicht persönlich überbracht werden. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum ABGABETERMIN: der Offerte per E-Mail (ezgi.genis@swissgrid.ch) der Swissgrid AG zu melden. EINREICHUNGSORT: Swissgrid AG, zu Hdn. von Ezgi Genis, Dammstrasse 3, 5070 Frick, Schweiz, Telefon: +41(0)58 580 33 96, E-Mail: ezgi.genis@swissgrid.ch.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. EK 1 Selbstdeklaration zur Firma. EK 2 Finanzielle Stabilität und Kreditwürdigkeit. EK 3 Sachverständigkeit. EK 4 Betreibungsregisterauszug und Handelsregisterauszug. EK 5 Unternehmenskapazität. EK 6 Sprachkompetenzen. EK 7 Akzeptanz des Dienstleistervertrages und die Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungsaufträge (nachstehend "AGB"). EK 8 Referenzen der Firma. Spezifische Referenzen des Anbieters im Bereich Schutz- und Leittechnik von 380/220 kV Unterwerken Praktische Erfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter im Bereich Schutz- und Leittechnik von 380/220 kV Unterwerken Nachweis von geeignetem Equipment zum Auslesen der Geräte Persönlicher Eindruck von der fachlichen Eignung im Rahmen der Präsentation Durchführung der Erfassung in einem Pilot-Unterwerk. 20% 30% 20% 10% 20%. Spezifische Referenzen des Anbieters im Bereich Schutz- und Leittechnik von 380/220 kV UnterwerkenPraktische Erfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter im Bereich Schutz- und Leittechnik von 380/220 kV UnterwerkenNachweis von geeignetem Equipment zum Auslesen der GerätePersönlicher Eindruck von der fachlichen Eignung im Rahmen der PräsentationDurchführung der Erfassung in einem Pilot-Unterwerk. Zuschlagskriterien: 20% Spezifische Referenzen des Anbieters im Bereich Schutz- und Leittechnik von 380/220 kV Unterwerken. 30% Praktische Erfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter im Bereich Schutz- und Leittechnik von 380/220 kV Unterwerken. 20% Nachweis von geeignetem Equipment zum Auslesen der Geräte. 10% Persönlicher Eindruck von der fachlichen Eignung im Rahmen der Präsentation. 20% Durchführung der Erfassung in einem Pilot-Unterwerk. Bietergemeinschaft: sind nicht zugelassen. Subunternehmer: sind zugelassen. Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zahlungsbedingungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

Endpoint Security für Direktion für Finanzen

Ausschreibung 913673: Ausschreibung Virenschutz (Endpoint Security). Publiziert am 4.5.2016. Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatikdieste. Der ausgeschriebene Auftrag umfasst das Bereitstellen und die Installation von Virenschutz-Software auf sämtlichen Endgeräten der von der Stadtverwaltung betriebenen Infrastruktur. Es sind Server und Clients gleichermassen betroffen. Die installierte Software muss die im Anforderungskatalog ausgeführten Muss-Kriterien allesamt erfüllen. Der Betrieb wird über 2 Jahre mit der Option um Verlängerung von 3 mal 1 Jahr ausgeschrieben.

FRIST FÜR FRAGEN: 30.5.2016 Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 02. Juni 2016 auf www.simap.ch. ABGABETERMIN: 14.6.2016 Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Beschaffung Virenschutz" und dem Vermerk "Bitte nicht öffnen" einzureichen. Die Preis sind auf dem Angebot (Beilage) aufzuführen. Es sind sämtliche notwendigen Angaben und Unterlagen zum Angebot mit einzureichen. EINREICHUNGSORT: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern, Schweiz, Telefon: +41 31 321 73 43, Fax: +41 31 321 73 42, E-Mail: beschaffungswesen@bern.ch.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. - Erfüllung der Muss-Kriterien im Anforderungskatalog. Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben. Subunternehmer: Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 20 ÖBV, zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Varianten sind zugelassen. Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien. Art. 20 ÖBV: - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen. - detaillierter Betreibungsregisterauszug. - Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern). - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV). - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge). - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU. - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben. - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau). Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind. Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen. Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei. Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft. HPC Material und Services für EPFL VPSI Scitas.

Follow-me-Printing-Lösung für UZH

Ausschreibung 912517: Follow-me-Printing Lösung UZH. Publiziert am 29.4.2016. Universität Zürich. Für die von der Abteilung Material und Logistik beschafften Multifunktionskopierer und Drucksysteme (MFP) an den lnstituten der UZH soll eine zentrale Druck-Management Lösung Follow-me-Printing evaluiert und implementiert werden. Druckaufträge von persönlichen IT-Arbeitsplätzen, aus zentralen Multi-User Systemen (Citrix) sowie aus SAP Anwendungen sollen in einer zentralen Warteschlange gehalten, und erst mit einem an der UZH üblichen Authentisierungsvorgang am gewünschten MFP ausgegeben werden. Ein derartiges System soll folgende grundsätzliche Anforderungen erfüllen: -Flexibilität bei der Wahl der Druckerstandorte. -Schutz für vertrauliche Dokumente. -Kosten und Ressourcenverbrauch (Papier) senken. -transparente Nutzungs- und Kostenanalysen der MFP's.

FRIST FÜR FRAGEN: 20.5.2016 Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 24.05.2016 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch beantwortet. Nach dem 20.05.2016 16:00h eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. ABGABETERMIN: 10.6.2016 16:00 Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel). EINREICHUNGSORT: Universität Zürich,. Infrastruktur. Bedarfsmanagement Infrastruktur, zu Hdn. von Johanna Vogt, Stampfenbachstrasse 73, 8006 Zürich, Schweiz, Telefon: +41 (0)44 635 41 69.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate. Geschäftsbedingungen: AGB SIK 2015. Generelle Teilnahmebedingungen: Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Rechnungseingang bei der Universität Zürich. Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.

HPC für EPFL

Ausschreibung 914053: HPC material and services to SCITAS for a period of up to 5 years. Publiziert am 4.5.2016. École Polytechnique Fédérale de Lausanne EPFL VPSI SCITAS. SCITAS provides computing resources, training and application expertise to the EPFL HPC community. In order to keep up with researchers' needs, renew our pool of resources, and continue the consolidation of the School's computational resources, we are proceeding with the purchase of a new general purpose computing cluster as well as selecting providers for HPC systems for the next five years. In the next 5 years SCITAS expects to install approximately 5 PF of compute resources. Based upon the criteria described three vendors will be chosen to provide HPC material and services to SCITAS for a period of up to 5 years with a value not exceeding 15 M CHF.

FRIST FÜR FRAGEN: 20.5.2016 Any questions about the specifications will be asked via the SIMAP platform. ABGABETERMIN: 14.6.2016 The official portfolio deposit date being the on on the postmark. EINREICHUNGSORT: Appel d'Offres " Serveur de calcul HPC ". CONFIDENTIAL. EPFL SI SCITAS, ME B2 454 (Batiment ME), Station 9, 1015 Lausanne, Switzerland.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: Consortia of bidders are acceptable provided that one companz belonging to the consortium represents the others in the scope of the call for tenders and towards the contracting authoritz for the duration of the project. Subunternehmer: Subcontracting is permitted provided that the bidder informs the contracting authority in the quote and that the contracting authority signs an agreement. Please note that the above also applies for any sub-contracting and outsourcing of support and maintenance. Varianten sind zugelassen. according to specifications within the tender documents. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Geschäftsbedingungen: General Terms and Conditions for the Purchase and Maintenance of Hardware. Generelle Teilnahmebedingungen: according to the specifications within the tender documents. Nachverhandlungen: Conforming to art. 26 OMP, the mini-tenders will be negotiated. Verfahrensgrundsätze: The client only awards public commissions for services in Switzerland to tenderers who comply with job security regulations and the conditions of work for employees, and provide equal payment for men and women. Zahlungsbedingungen: according to the specifications within the tender documents. according to the specifications within the tender documents. VMware für Informationstechnologie Post. Ausschreibung 893489: VMware. Publiziert am 3.5.2016. Post CH AG / Informationstechnologie Post. Im Rahmen des Projektes «VMware» sollen geeignete Anbieter evaluiert werden, welche die Anforderungen der Post CH AG gemäss detailliertem Anforderungskatalog im Ausschreibungstool DecisionAdvisor zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen erfüllen. Mit der Beschaffung sollen insbesondere die folgenden Ziele erreicht werden: Abschluss eines neues Enterprise License Agreement für vier Jahre mit der Option für eine Verlängerung um weitere vier Jahre. - Erwerb der erforderlichen Lizenzen. - Wartung der erforderlichen Lizenzen. Erwerb von PSO Professional Service Organisation Credits der VMware Professional Services Organisation für Consultingleistungen gemäss PSO Professional Service Organisation Service Katalog. Erwerb Service "VMware Technical Account Manager" für die Vertragslaufzeit. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Elemente: Erwerb neuer VMware Lizenzen (01.01.2017 - 31.12.2020). Erneuerung der Wartung der bestehenden Lizenzen (01.01.2017 - 31.12.2020). TAM Technical Account Manager Dienstleistungen (01.01.2017 - 31.12.2020). 1‘500 PSO Credits. Die Post CH AG behält sich vor, von folgenden Verlängerungsoptionen Gebrauch zu machen: Erwerb neuer VMware Lizenzen (01.01.2021 - 31.12.2024). Erneuerung der Wartung der bestehenden Lizenzen (01.01.2021 - 31.12.2024). TAM Technical Account Manager Dienstleistungen (01.01.2021 - 31.12.2024). 1‘500 PSO Credits. Bei Einlösung der Option für eine weiterführende Vertragslaufzeit um 4 Jahre können die Vergütungen für die Periode der Vertragsverlängerung (01.01.2021 – 31.12.2024) verhandelt werden. Eine allfällige Erhöhung darf jedoch die während der Vertragsdauer eingetretene Teuerung gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise nicht überschreiten. Für den Beschaffungsumfang und das Mengengerüst verweisen wir auf die Ausschreibungsunterlagen. Die Post CH AG weist mit Nachdruck darauf hin, dass es sich bei den Mengenangaben um Richtmengen handelt, die den Anbietern als Angebotsgrundlage dienen sollen. Sie behält sich Anpassungen dieser Mengen ausdrücklich vor.

FRIST FÜR FRAGEN: 19.5.2016 Fragen des Anbieters sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 19.05.2016 zu stellen. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im simap.ch bis am 31.05.2016. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. ABGABETERMIN: 14.6.2016 12:00 Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. 2.1 Nachweise. 2.2 Betreibungen. 2.3 Subunternehmer. 2.4 Sozialversicherungsbeiträge. 2.5 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex. 2.6 E-Rechnung. 2.7 Referenzprojekt. 2.8 VMware Solution Provider. 2.9 Solution Competencies. 2.10 Accreditation. 2.11 Zertifikate Mitarbeiter. 2.12 Sprachen. 2.13 Erreichbarkeit. 2.14 Reaktionszeit. 2.15 Serviceorganisation. 2.16 Eskalationsprozess. 2.17 Berechtigung. 2.18 Ansprechpartner SPOC. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Nicht zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate. Geschäftsbedingungen: -Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Standardsoftware (Juni 2013). -Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Hard- und die Pflege von Software (Juni 2013). -Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (Juni 2013). Nachverhandlungen: Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist Deutsch. Verfahrensgrundsätze: Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Zahlungsbedingungen: In CHF, 30 Tage netto, zuzüglich MWST. Korrekte Rechnungsstellung vorausgesetzt. Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

Online-Zugang für Schweizerisches Bundesarchiv

Ausschreibung 913663: Viaduc - Online-Zugang BAR. Publiziert am 4.5.2016. Originaltitel: (16051) 305 Viaduc - Online-Zugang BAR. Schweizerisches Bundesarchiv BAR, Abteilung Informationszugang. Das Schweizerische Bundesarchiv (BAR) hat sich im Rahmen seiner Strategie 2016-2020 das Ziel gesetzt, seinen Kunden ein integriertes Nutzungsangebot für Archivgut zur Verfügung zu stellen. Nachdem im BAR erfolgreich eine digitale Archivierungsinfrastruktur und Schnittstellen zur Übernahme digitaler Unterlagen geschaffen wurden, rückt nun der integrierte zeit- und ortsunabhängige Zugang in den Fokus. Damit der gesetzliche Auftrag des BAR (Bundesgesetz über die Archivierung, BGA, SR 152.1) künftig auch im Kontext der Informationsgesellschaft zeitgemäss erfüllt werden kann, ist der Zugang zu Archivgut auf digitalem Weg sicherzustellen. Im Rahmen des Projekts Viaduc soll die hierfür benötigte technische wie organisatorische Infrastruktur konzipiert, realisiert und eingeführt werden. Sinn und Zweck der Ausschreibung ist die Auswahl eines kompetenten und zuverlässigen Anbieters, der einen geeigneten Online-Zugang auf Archivgut des BAR entwickelt und für diese Software-Lösung während 8 Jahren Wartungs- und Supportleistungen erbringt. Der Betrieb der Lösung wird durch das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT sichergestellt. Zudem soll er zusammen mit dem Auftraggeber die Lifecycle-Unterstützung übernehmen und die Lösung verbessern und weiterentwickeln. GL01: Detailkonzeption und Realisierung Online-Zugang BAR. Detailkonzeption und Realisierung Online-Zugang BAR zum Fixpreis. Leistungszeitraum: 4. Q 2016 - 4. Q 2017. OP01: Einführung Online-Zugang BAR. Einführung Online Zugang-BAR zum Fixpreis. Leistungszeitraum: 1. Q 2018 - 3. Q 2018. OP02: Wartung und Support Online- Zugang BAR. Wartung und Support Online-Zugang BAR zum Fixpreis (pro Jahr, wiederkehrende Leistung). Leistungszeitraum: 4. Q 2018 - 4. Q 2026. OP03: Lifecycle-Unterstützung Online-Zugang BAR. Punktuelle Unterstützung des Anbieters für einen reibungslosen Betrieb des Online-Zugangs BAR während des gesamten Lifecycles über max. 1'000 Stunden (nach Aufwand vergütet). Leistungszeitraum: 4. Q 2018 - 4. Q 2026. OP04: Verbesserung und Weiterentwicklung Online-Zugang BAR. Verbesserungs- und Erweiterungsarbeiten des Online-Zugangs BAR über max. 2'000 Stunden (nach Aufwand vergütet). Leistungszeitraum: 4. Q 2018 - 4. Q 2026. OP05: Ausserbetriebnahme des Online-Zugangs BAR. Migration und Ablösung in ein neues System über max. 200 Stunden (nach Aufwand vergütet). Leistungszeitraum: Ab Entscheid einer Ausserbetriebnahme.

FRIST FÜR FRAGEN: 20.5.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. ABGABETERMIN: 13.6.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: EINREICHUNGSORT: vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a). Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben. erwähnten ABGABETERMIN:, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c). Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten ABGABETERMIN:, noch während den. Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am ABGABETERMIN: per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung. sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. EINREICHUNGSORT: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Dienst öffentliche Ausschreibungen (DöA), zu Hdn. von Projekt (16051) 305 Viaduc - Online-Zugang BAR, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010). - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010). - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Generelle Teilnahmebedingungen: Die Erfassung des Angebots erfolgt in elektronischer Form (Online oder mit einem Excel-Sheet) mittels der Ausschreibungssoftware "DecisionAdvisor" der Firma PBroker AG. Die Software unterstützt und gewährleistet eine rechtssichere und revisionstaugliche Durchführung des Beschaffungsverfahrens. Ist eine Erfassung des Angebots online via "DecisionAdvisor" unter dem Link. https://decisionadvisor.ch/da/login.do?code=58BeAYY5xovNuHKaFBRew%2B6SOqHkFu0ky%2Bv3u5D7m9w%3D. nicht möglich, kann der Anbieter den Kriterienkatalog in Form eines Excel-Sheets über die Ausschreibungsplattform simap beziehen. Die Anleitung und der Link für die online Erfassung des Angebots via "DecisionAdvisor" findet sich in Beilage 15 der Ausschreibungsunterlagen. Bei technischen Fragen zu "DecisionAdvisor" kann direkt die PBroker AG kontaktiert werden. Die Beantwortung der Kriterien ist bis zur Eingabefrist möglich. Der Anbieter bestätigt durch die unterzeichnete Papierform des Angebotes die Richtigkeit und die Übereinstimmung mit der elektronischen Form (Excel-Sheets oder Inhalt Tool "DecisionAdvisor"). Eine fehlende Übereinstimmung zwischen Papierform und elektronischer Form kann zum Ausschluss vom weiteren Beschaffungsverfahren führen. Mit der rechtsgültigen Unterschrift bestätigt der Anbieter die Richtigkeit aller getätigten Angaben. Hinweis: Wird das Angebot nicht online via "DecisionAdvisor" erfasst, muss die elektronisch eingereichte Form zusätzlich zum unterzeichneten Excel-Sheet als PDF auch das ausgefüllte Original Excel-Sheet enthalten. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) "Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften" ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung. Aufwände auf Basis von Dienstleistungsverträgen werden monatlich abgerechnet. Die Bezahlung innert 30 Tagen erfolgt nach vorschriftsgemäss vorliegenden Abrechnungsunterlagen, bestehend aus Leistungszeitrapport und Rechnung. Leistungsgegenstände, die werkvertraglicher Natur sind, werden gemäss der Meilensteinplanung bezahlt. Basis bilden die im Angebot offerierten Meilensteine. Der entsprechende Zahlungsplan wird während der Vertragsverhandlungen festgelegt. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01. Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02. Personensicherheitsüberprüfung. Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer (ggf. erweiterten) Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Personen, die negativ beurteilt werden, dürfen vom Anbieter nicht eingesetzt werden. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. EK03. Ersatz von Mitarbeitenden. Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. EK04. a) Einhaltung von Verfahrensgrundsät-zen. Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. EK05. Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für. - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010). - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010). - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). EK06. Akzeptanz des Vertragsentwurfs. Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Beilage [B13] des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK07. Sprachkenntnisse der Supportorganisation. Nachweis, dass die Personen, die in den angebotenen Supportleistungen im Rahmen dieses Auftrages zum Einsatz kommen, in deutscher und französischer Sprache mündlich kommunizieren können. EK08. Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen. Nachweis, dass der Anbieter Schlüsselpersonen (Projektleiter, Stv. Projektleiter) in der angebotenen Implementierung und Realisierung einsetzt, die in deutscher oder französischer Sprache kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können. EK09. Ansprechpartner. Der Anbieter erbringt den Nachweis, dass der Auftraggeber beim Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) und eine Stellvertretung verfügt, welche bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig sind und den Entscheid herbeiführen können. EK10. Erfahrung. Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Leistungen (Erstellung Detailspezifikation, Entwicklung und Realisierung, Einführung, Wartung, Support und Weiterentwicklung der Lösung), Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 4 Jahren nach. Projekte von vergleichbarem Umfang und Komplexität sind Software-Entwicklungsprojekte mit einem ähnlichen Mengengerüst und ähnlichem Funktionsumfang (vgl. Dokument Systemanforderungen, Beilage [B1]). Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. EK11. Arbeitsort. Der Anbieter bestätigt seine Bereitschaft, nachfolgende Arbeiten am Standort Bern zu erbringen: - Regelmässige Workshops und Meetings mit den Projektbeteiligten im Rahmen der Realisierung sowie Weiterentwicklungsarbeiten. - Regelmässige Meetings mit dem Auftraggeber im Rahmen der Realisierung sowie Weiterentwicklungsarbeiten. - Vor Ort Unterstützung im Rahmen der Supportarbeiten. EK12. Supportorganisation. Der Anbieter bestätigt, dass er spätestens zum Zeitpunkt des Zuschlagsentscheids über eine entsprechende Organisation verfügt, damit er die Supportleistungen und entsprechende Leistungen und Ergebnisse wie im Pflichtenheft dargestellt, vollständig erfüllen kann. EK13. Vollumfängliche Leistungserbringung. Bereitschaft, alle Leistungen im Pflichtenheft (Grundleistungen und Optionen) vollständig und uneingeschränkt zu erbringen. EK14. Standards und Architekturen für eGovernment Anwendungen Schweiz. Der Anbieter bestätigt, dass die zu erstellende Lösung entsprechend den SAGA-Empfehlungen (eCH-0014 SAGA.ch, http://www.ech.ch/vechweb/page?p=dossier&documentNumber=eCH-0014&documentVersion=7.0; abgerufen am 02.01.16) erstellt wird. EK15. Schutzrechte. Der Anbieter erklärt sich bereit, sämtliche für den Bedarfsträger erstellten Quellcodes sowie deren Dokumentationen dem Auftraggeber zur freien Verwendung abzutreten (nicht davon betroffen sind Softwarekomponenten, wo dies aufgrund bestehender Nutzungsrechte nicht möglich ist). Dies hat ohne Kostenfolge für den Auftraggeber zu erfolgen. EK16. Richtigkeit der Angaben. Der Anbieter bestätigt durch die unterzeichnete Papierform des Angebotes die Richtigkeit und die Übereinstimmung mit der elektronischen Form (Excel-Sheets oder Inhalt Tool DecisionAdvisor). Eine fehlende Übereinstimmung zwischen Papierform und elektronischer Form kann zum Ausschluss vom weiteren Beschaffungsverfahren führen. EK17. Nutzung der Geschäftsverwaltungssoftware des BAR. Der Anbieter bestätigt, dass er für die Verwaltung der Projekt- und Betriebsdokumente einzig die Geschäftsverwaltungssoftware des BAR verwendet (Fabasoft Version 12).

PC-Ersatz für Direktion Justiz und des Inneren des Kantons Zürich

Ausschreibung 900381: PC-Ersatz 2016. Publiziert am 29.4.2016. Direktion der Justiz und des Inneren des Kantons Zürich, Generalsekretariat, Informatik. Die Informatik der Direktion der Justiz und des Innern (nachfolgend IT JI genannt) beschafft für ihre Benutzer neue PC-Arbeitsplätze. Die IT JI hat für die Durchführung dieser Submission die Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale beauftragt. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Das Los 1 beinhaltet 1250 Desktop-PC sowie 1950 Mäuse und Tastaturen. Los 2: Das Los 2 beinhaltet 700 Notebooks und 700 Dockingstations. Los 3: Das Los 3 beinhaltet 2300 Bildschirme. ABGABETERMIN: 16:00 10.6.2016 Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel). EINREICHUNGSORT:kdmz, zu Hdn. von Philipp Ernst, Räffelstrasse 32, 8090 Zürich, Schweiz.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Varianten sind zugelassen. Es sind max. zwei Angebote pro Los des gleichen Anbieters zugelassen. Keine Nachverhandlungen.

Projektleiter / Business Analyst für die SBB

Ausschreibung 913617: Projektleiter / Business Analyst (PL/BA). Publiziert am 4.5.2016. Schweizerische Bundesbahnen SBB. Zur Erfüllung der Aufgaben werden Unternehmen gesucht die: über fundiertes Knowhow und Erfahrung in der Projektleitung und Business Analyse verfügen. die SBB Informatik mit kompetenten Mitarbeitenden in den definierten Rollen SwissICT Projektleiter und SwissICT Business Analyst unterstützen. mit den bei der SBB Informatik eingesetzten Methoden und Technologien bestens vertraut sind (siehe AGU Ziffer 2). Der Abruf einer konkreten Dienstleistung durch die SC’s und Querschnittfunktionen geschieht in Form des Personalverleihs bzw. Auftrag. Je nach Aufgabe werden die Ressourcen in der gewünschten Form bei den Anbietern abgerufen und ihnen auch die entsprechenden Aufgaben und Verantwortungen übertragen. Die Leistungserbringung erfolgt durch die im Einzelvertrag - festgelegte Mitarbeitende die aufgrund des Leistungsgegenstands durch den Auftragnehmer definiert und von der SBB IT akzeptiert worden sind. Die SBB ist für die Richtigkeit und Zweckmässigkeit der Leistungs- respektive Rollenbeschreibung in den Einzelverträgen verantwortlich und behält sich vor, die zu erbringenden Leistungen in geeigneter Form zu überwachen und zu kontrollieren. Der Leistungserbringer ist für die korrekte personelle Abwicklung von Personalverleihverträgen gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) verantwortlich. Kettenverleih ist untersagt. Arbeitet das Personal des Leistungserbringers in den Räumlichkeiten oder auf den Systemen der SBB, so sind diese an die entsprechenden Weisungen gebunden (SBB Policies). Darunter ist z.B. auch das Respektieren der Hausordnung, das Einhalten von Sicherheitsbestimmungen, die Nutzung des Internets etc. zu verstehen. ABGABETERMIN: 17.6.2016 16:00 Die Eingabe des Angebots muss spätestens bis am 17.06.2016, 16.00 Uhr (Datum und Zeit des Poststempels) per A-Post oder per Abgabe an obengenannte Adresse erfolgen. EINREICHUNGSORT: SBB Informatik <<Angebot PL/BA>>, zu Hdn. von Herrn Daniel Angehrn, Lindenhofstrasse 1, Worblaufen, 3000 Bern 65, Schweiz.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Subunternehmer: Bekannte Subunternehmen sind bereits bei der Einreichung des Angebots als Subunternehmer zu deklarieren und werden durch die SBB nach entsprechender Prüfung zugelassen. Min. Gültigkeit des Angebots: 6 Monate. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: Die SBB vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Tape-Library-Systeme für ETH Zürich

Ausschreibung 912533: Beschaffung und Wartung von Tape Library Systemen und Komponenten für die nächsten 10 Jahre. Publiziert am 29.4.2016. ETH Zürich. Diese Ausschreibung dient zur Evaluation eines passenden Lieferanten für Tape Library Systemen und dazugehörende Komponenten, sowie deren Wartung, über die nächsten bis zu 10 Jahre. Dies umfasst: Enterprise Tape Library Systems, TSM (Tivoli Storage Manager) Servers und Lizenzen, Speichersystem für TSM, Verkabelung zu SAN, Zubehör und Dienstleitungen. (Details gemäss Ausschreibungsunterlagen).

FRIST FÜR FRAGEN: 20.5.2016 Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. ABGABETERMIN: 16:00 13.6.2016 1x als Original auf Papier, mit allen notwendigen Unterschriften und 1x als Kopie elektronisch sowohl in bearbeitbarer Form (word/excel) wie auch als PDF-Datei auf CD-ROM oder USB-Stick. EINREICHUNGSORT: Eidgenössisch Technische Hochschule Zürich. Informatikdienste, zu Hdn. von Jürg Häubi, Stampfenbachstrasse 69, 8092 Zürich, Schweiz, E-Mail: juerg.haeubi@id.ethz.ch, URL www.id.ethz.ch.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Bietergemeinschaft: nicht zugelassen. Subunternehmer: zugelassen. Varianten sind zugelassen. Nur im Rahmen der Spezifikationen des Pflichtenheftes. Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: 1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden. Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. 1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten: - Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9);. - Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes. (SR 0.822.719.7);. - Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9);. - Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0);. - Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5);. - Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1);. - Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8);. - Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2). 2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten. Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten. Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen.

UCC für Führungsunterstützungsbasis

Ausschreibung 912197: Betrieb UCC VBS. Publiziert am 4.5.2016. Originaltitel: (16006) 532 Betrieb UCC VBS. Führungsunterstützungsbasis (FUB). Der marktübliche Begriff "Unified Communication and Collaboration" (UCC) umfasst die Integration von Kommunikation und Zusammenarbeit ganz allgemein. Das Marktmodell des IKT Standarddienstes Büroautomation inklusive UCC wurde vom Bundesrat 2013 verabschiedet. Der eigentliche Aufbau der Produktivsysteme und der Betriebsorganisation wird in dezentralen Projekten der Leistungserbringer BIT und FUB geführt. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, in der bezeichneten Periode auf hochqualifizierte Mitarbeitende mit vertiefter Erfahrung zur Unterstützung/Ergänzung der Betriebsorganisation zurückgreifen zu können. Für den Betrieb, sowie die Umsetzung geplanter und in Realisierung befindlicher Vorhaben soll pro Los je ein Personalverleiher ergänzend zu den internen Mitarbeitenden evaluiert werden, um die Aufgaben rechtzeitig, im gewünschten Umfang und in der benötigten Qualität erbringen zu können. Je Los wird ein Vertrag für Leistungen im Informatikbereich während der Bedarfsperiode ausgeschrieben. Der Mustervertrag liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die Bedarfsstelle wird, gestützt auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, jeweils nach ihrem Bedarf Leistungen beim Auftragnehmer beziehen. Der Auftrag ist in folgende Lose aufgeteilt: Los 1: Telefonie Services 1 Zuschlag à total 7'400 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018. Los 2: Spezial Telefonie Services 1 1 Zuschlag à total 7'400 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018. Los 3: Spezial Telefonie Services 2 1 Zuschlag à total 7'400 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018. Los 4: Betrieb PointSharp 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018. Los 5: Incident Management 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018. Los 6: Systemüberwachung 1 Zuschlag à total 7'400 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018. Los 7: Monitoring und Automatisierung 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018. Los 8: DataPower Architektur 1 Zuschlag à total 500 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018. Los 9: DataPower Engineering 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018. Los 10: System Management 1 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018. Los 11: System Management 2 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018. Los 12: Risiko- und Sicherheitsmanagement 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018. Los 13: Managed Active Directory 1 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018. Los 14: Managed Active Directory 2 1 Zuschlag à total 3'700 Std. Beginn der Arbeiten: 4. Quartal 2016 Ende der Arbeiten: 4. Quartal 2018.

FRIST FÜR FRAGEN: 23.5.2016 Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. ABGABETERMIN: 16.6.2016 Bemerkung zur Einreichung der Angebote: EINREICHUNGSORT: vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten ABGABETERMIN:, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b). Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten ABGABETERMIN:, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am ABGABETERMIN: per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt. EINREICHUNGSORT: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Dienst öffentliche Ausschreibungen, zu Hdn. von (16006) 532 Betrieb UCC VBS, Fellerstrasse 21, 3003 Bern, Schweiz, Fax: +41 58 463 26 98, E-Mail: beschaffung.wto@bbl.admin.ch.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Bietergemeinschaft: Nicht zugelassen. Subunternehmer: Nicht zugelassen. Teilangebote sind zugelassen. Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht erlaubt. Min. Gültigkeit des Angebots: 180 Tage. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010). Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. In Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12 AGB) und Haftung (Ziff. 20 AGB) werden die AGBs für dieses Geschäft an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst: Der Verleiher haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Auswahl der Arbeitnehmer, welche dem Auftraggeber angeboten werden. Zudem haftet der Verleiher nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht, sei es beim Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" findet auf dieses Geschäft keine Anwendung. Verwiesen wird im Übrigen auf die Anforderungen nach geltenden Bestimmungen gemäss AVG und AVV. Diese spezialgesetzlichen Bestimmungen gehen den anwendbaren AGB vor und finden Eingang in den Beschaffungsvertrag. Keine Nachverhandlungen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) "Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften" ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Zahlungsbedingungen: 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter: www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung. Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF, SFr.), exklusive MWST auszuweisen: Stundenansatz pro angebotene Rolle. Gesamtpreis pro Angebot (Stundenansatz x Anzahl Arbeitsstunden). In diesen Preisen müssen sämtliche Nebenkosten (im Besonderen Spesen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten /-beiträge etc.) inbegriffen sein. Am Standort der Leistungserbringung wird ein vollständig eingerichteter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/ finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate (Original oder Kopie). Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung des Auftraggebers nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen. EK02: Bereitschaft, den Raum Bern als Arbeitsort zu akzeptieren. Der Arbeitsplatz wird durch die Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. EK03: Bestätigung, dass alle angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen an den Anbieter unmittelbar (Arbeitsverhältnis) nach dem Zuschlagsentscheid vertraglich gebunden sind, so dass deren Verfügbarkeit für den geplanten Einsatz gewährleistet ist. EK04: Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Die Art der Aufgaben verlangt eine Erweiterte Personensicherheitsprüfung nach Art. 11 des PSPV. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden. Der Anbieter verpflichtet sich, im Falle eines noch nicht vorliegenden PSPV-Ergebnisses, vor dem 1. Einsatz des angebotenen Mitarbeitenden auf Verlangen der Auftraggeberin einen Strafregisterauszug einzureichen. Der Anbieter nimmt zur Kenntnis, dass ein negatives PSP-Ergebnis und/oder ein allfälliger Strafregistereintrag zum Ausschluss des betroffenen Mitarbeitenden führen wird. EK05: Bereitschaft, für alle eingesetzten Personen während der ganzen Auftragsdauer die regulären Arbeitszeiten zu akzeptieren und sicherzustellen: Montag bis Freitag, 41.5 Stunden-Woche, zwischen 06:00 – 20:00 Uhr, mindestens 30 Minuten Mittagspause. EK06: Bereitschaft, sporadisch – falls der Auftrag dies erfordert – auf Anordnung des Auftraggebers Wochenend-, Abend- und Nachtarbeit sowie Pikettdienst zu leisten. EK07: Bereitschaft, während des geplanten Einsatzes die Vorgaben des Auftraggebers bezüglich Zeiterfassung und Rapportierung zu akzeptieren. EK08: Akzeptanz, dass für die Dauer des geplanten Einsatzes keine Spesen vergütet werden; es gelten im Übrigen die Bedingungen gemäss Ziffer 6.4 des Pflichtenheftes. EK09: Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Leistungserbringung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie eine negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Hinweis: Alle Personen müssen MitarbeiterInnen des Anbieters sein (vgl. auch Ziff. 9.3.4 und 9.3.5 des Pflichtenhefts). EK10: Akzeptanz, dass zur angegebenen bzw. angebotenen Person nebst Angaben der Personalien (wie Name, Vorname, Geburtsdatum), ein beruflicher Lebenslauf sowie die verlangten Dokumente und Nachweise (z. B. Kopien von Diplomen) dem Angebot beizulegen sind. EK11: Nachweis, dass der Anbieter über einen Ansprechpartner (SPOC) verfügt, welcher bei der Eskalation von Problemen zuständig ist. Schriftlicher Nachweis unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten und Funktionsbezeichnung des SPOC sowie des Stellvertreters (Hinweis: Beide Personen zwingend MitarbeiterInnen des Anbieters; vgl. auch Ziff. 9.3.4 und 9.3.5 des Pflichtenhefts). EK12: Nachweis der kantonalen Bewilligung zum Personalverleih (AVG). Als Nachweis ist eine Kopie der Bewilligung zum Personalverleih beizulegen. Im Falle einer vorbehaltlosen Befreiung vom AVG ist das entsprechende Schreiben der zuständigen Behörde beizulegen. EK13: Bestätigung des Anbieters, dass er die für ihn geltenden Regeln im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 06. Oktober 1989, SR 823.11, sowie der dazugehörigen Verordnung, SR 823.111, einhält, im Besonderen auch während der Leistungserbringung nach erfolgtem Zuschlag. EK14: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen. Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält. a) Nachweis: Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Ziffer 10.3 des Pflichtenhefts). b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann. Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest (Logib Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de ). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertage einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag). EK15: Akzeptanz der Anwendung der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Informatikdienstleistungen des Bundes (Ausgabe 20.10.2010)». Ergänzungen der Vergabestelle: In Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12 AGB) und Haftung (Ziff. 20 AGB) werden die AGBs für dieses Geschäft an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst: Der Verleiher haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Auswahl der Arbeitnehmer, welche dem Auftraggeber angeboten werden. Zudem haftet der Verleiher nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht, sei es beim Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" findet auf dieses Geschäft keine Anwendung. Verwiesen wird im Übrigen auf die Anforderungen nach geltenden Bestimmungen gemäss AVG und AVV. Diese spezialgesetzlichen Bestimmungen gehen den anwendbaren AGB vor und finden Eingang in den Beschaffungsvertrag. EK16: Bereitschaft, im Falle eines Zuschlages den Vertragsentwurf gemäss Kapitel 10.4 des Pflichtenheftes vollumfänglich zu akzeptieren und zu unterzeichnen.

Vendor-Management-System für Die Post

Ausschreibung 905801: Neuausschreibung Vendor Management System. Publiziert am 25.4.2016. Post CH AG. Die Beschaffung der externen IT-Ressourcen erfolgt bei der Post CH AG heute nur teilweise automatisiert. Die entsprechende Systemunterstützung für den End-to-end Prozess beinhaltet Medienbrüche. Im Rekrutierungsprozess von externen IT-Ressourcen im Personalverleih muss die Einhaltung diverser rechtlicher Anforderungen (wie zum Beispiel Personalverleihlizenz, AHV-Bescheinigung) sowie interner Vorgaben (wie zum Beispiel Strafregisterauszug, Betreibungsregisterauskunft, Geheimhaltungsvereinbarung) sichergestellt werden. Zudem sind vor dem Tätigkeitsbeginn der externen Ressource weitere Dokumente wie zum Beispiel Lebenslauf und Passfoto einzuholen. Diese Prozesse laufen bisher teilweise manuell oder über nur teilweise miteinander verbundene Systeme ab. Im Rahmen der Ausschreibung «Neuausschreibung Vendor Management System» sollen geeignete Anbieter evaluiert werden, welche die Anforderungen der Post CH AG gemäss detailliertem Anforderungskatalog im Ausschreibungstool DecisionAdvisor zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen erfüllen. Mit der Beschaffung sollen insbesondere die folgenden Ziele erreicht werden: Der Beschaffungsprozess von IT-Ressourcen soll prozess- und systemtechnisch für alle Beteiligten optimiert und beschleunigt werden. Die Einhaltung von Vorgaben bei der Beschaffung von IT-Ressourcen soll systemunterstützt sichergestellt und dokumentiert werden. Der gesamte Genehmigungs-, Bestell- und Rechnungsprüfungsprozess von externen IT-Ressourcen wird über das neubeschaffte System abgewickelt werden. Gegenstand der Beschaffung ist eine Saas (Software as a Service) Lösung. Die Lösung soll als Standardapplikation genutzt werden, also die von der Post CH AG im Anforderungskatalog vorgegebenen Eigenschaften bereits weitest möglich beinhalten und sich in vergleichbarer Form bereits bei anderen Kunden im Einsatz befinden. Detailangaben befinden sich in den Ausschreibungsunterlagen.

FRIST FÜR FRAGEN: 10.5.2016 Fragen des Anbieters sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch, bis spätestens 10. Mai 2016, zu erfassen. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen wird spätestens am 18. Mai 2016 direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch publiziert. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. ABGABETERMIN: 7.6.2016 12:00 Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt. EINREICHUNGSORT: Post CH AG /. F7 / Konzerneinkauf. CC-WTO «Neuausschreibung Vendor Management System», Wankdorfallee 4, 3030 Bern, Schweiz, E-Mail: wtovms@post.ch.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. 2.1 Nachweise. 2.2 Sozialversicherungsbeiträge. 2.3 Kapazität. 2.4 Mitarbeitersprache. 2.5 Gewährleistung. 2.6 Gültigkeit des Angebotes 12 Monate. 2.7 D&B Rating. 2.8 Servicezeit. 2.9 Wartungsfenster. 2.10 Referenzen. Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaften werden nicht zugelassen. Subunternehmer: Sieht der Anbieter den Beizug von Subunternehmern und/oder Unterlieferanten vor, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er hat diese unter Angabe der vollständigen Daten im Angebot verbindlich anzugeben. Min. Gültigkeit des Angebots: 12 Monate. Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Standardsoftware (Ausgabe Juni 2013). Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Analyse, Konzeption, Realisierung und Einführung von Informatik-Gesamtsystemen bzw. Individualsoftware (AGB/G, Ausgabe Juni 2013). Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (AGB/DL, Ausgabe Juni 2013). Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Hard- und die Pflege von Software (AGB/W, Ausgabe Juni 2013). Nachverhandlungen: Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist englisch oder deutsch. Zahlungsbedingungen: In CHF, 60 Tage netto, zuzüglich MWST. Korrekte Rechnungsstellung vorausgesetzt. Gemäss Ausschreibungsunterlagen. Die geforderten Nachweise werden den Antragstellern in Form des Dokumentes "Pflichtenheft inkl. Anhänge" sowie im Ausschreibungstool "DecisionAdvisor" bekannt gegeben.

Wartung Videokonferenzsystem für ETH Zürich

Ausschreibung 912441: Wartung Videokonferenzsystem ETH Zürich. Publiziert am 25.4.2016. ETH Zürich. Die Informatikdienste Multimedia Services (ID MMS) plant und wartet die Technik der Hörsäle und Seminarräume und verleiht multimediales Equipment für Veranstaltungen. ID MMS zeichnet Veranstaltungen, Vorträge und Vorlesungen auf, produziert Image- und Dokumentarfilme und betreibt das Videoportal der ETH Zürich für die Distribution von Audio und Video. Zum. Dienstleistungs-Angebot gehören auch Hörsaal-zu-Hörsaal-Übertragungen sowie Videokonferenzen. Ziel dieser Ausschreibung ist die Sicherstellung des Videokonferenzbetriebes durch: 1. Aktuell halten der Firmware und Software, mittels Wartungsverträgen mit den jeweiligen Her-stellern. 2. Intervention eines 3rd Level Fachmanns während definierter Servicezeiten. Die Details sind im Pflichtenheft und seinen Anhängen beschrieben.

FRIST FÜR FRAGEN: 9.5.2016 Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. ABGABETERMIN: 4.6.2016 12:00 1x als Original auf Papier mit den notwendigen Unterschriften und zusätzlich 1x elektronisch als Kopie als PDF-Datei und in Originalformat (bearbeitbar) auf Standard Datenträger z.B. auf CD oder USB-Stick. EINREICHUNGSORT: Eidgenössisch Technische Hochschule Zürich. Informatikdienste, zu Hdn. von Frau Katharina Leith, Stampfenbachstrasse 69, 8092 Zürich, Schweiz, E-Mail: gatt-wto@id.ethz.ch.

EIGNUNG, ZUSCHLAG, BEDINGUNGEN: Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Das Pflichtenheft lässt es nicht zu. Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin. Nachverhandlungen: bleiben vorbehalten. Verfahrensgrundsätze: 1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden. Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. 1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten: - Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9);. - Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes. (SR 0.822.719.7);. - Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9);. - Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0);. - Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5);. - Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1);. - Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8);. - Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2). 2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten. Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten. Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen.  

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7995

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