Experten uneins über Verantwortung der Provider

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Die von Bundesrätin Ruth Metzler eingesetzte Expertenkommission Netzwerkkriminalität hat ihre Arbeit Ende Juni abgeschlossen und dabei auch gesetzgeberische Vorschläge bezüglich Internetkriminalität erarbeitet. Vor allem die Access Provider blicken dem Bericht mit Spannung entgegen, denn ihre Verantwortlichkeit für den Zugriff auf illegale Inhalte sollte von der Expertenkommission untersucht werden. Wie Peter Ullrich vom Bundesamt für Justiz auf Anfrage des NetzwocheTicker mitteilte, sei der Bericht Ruth Metzler übergeben worden. Deren Departement werde nun intern entscheiden, wie es damit weiter gehen solle und mit welchen weiteren ähnlichen Themen man den Bericht allenfalls bündeln werde. Wann der Bericht publiziert wird, ist gemäss Ullrich unklar. Möglich wäre, dass dies im Rahmen einer Vernehmlassung geschehe. Den Providern bleibt also noch länger die Ungewissheit. Allerdings legen auf nrg4u.com einsehbare Dokumente nahe, dass die Expertenkommission Netzwerkkriminalität zumindest Ende März die Ansicht vertrat, dass eine stellvertretende Bestrafung der Provider für illegale Internetinhalte nicht zulässig sei. Bei den am 31.März 2003 datierten Dokumenten handelt es sich um Stellungnahmen des inzwischen aufgelösten Verbands Inside Telecom (VIT) und der Swiss Network Operators Group (SWINOG) ans Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zum Vernehmlassungsverfahren der Revision des Bundesgesetzes über die Lotterien und Wetten. Im Entwurf vom 9. Dezember 2002 in Artikel 50 schlägt die Expertenkommission Lotteriegesetz nämlich vor, dass auch mit Gefängnis oder mit Busse bestraft wird, wer als Zugangsvermittler (Provider) nicht bewilligte Spiele nach diesem Gesetz vermittelt. Dies war den beiden Verbänden sauer aufgestossen. Jedenfalls unterscheidet sich die Ansicht der Expertenkommission Revision Lotteriegesetz deutlich von jener der Expertenkommission Netzwerkkriminalität, die sich des Problems auf einer übergeordneten Ebene annahm. Rolf Bracher von der Sektion Lotterien und Wetten im Bundesamt für Justiz sagte auf Anfrage des NetzwocheTicker, dass der Vernehmalssungsbericht heute dem Bundesrat zu Kenntnis vorgelegt worden sei. Wie der entsprechende Artikel über die Verantwortlichkeit der Access Provider überarbeitet werde, stehe noch nicht fest. Das EJPD wird dem Bundesrat bis Ende 2003 Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten. Das Gesetz soll jedenfalls erst 2007 oder 2008 in Kraft treten.