Trotz angeordneten Friedensgesprächen

Samsung und Apple streiten weiter

Uhr | Aktualisiert

Von Friedensgesprächen keine Spur: Samsung hat Apple auf weitere acht Patentsverletzungen verklagt. Darunter befinden sich zwei FRAND-Patente. Apple wiederum will nicht akzeptieren, dass Samsung sein Galaxy Tab nun in Deutschland verkaufen darf.

Der Patentkrieg zwischen Apple und Samsung findet kein Ende, wbwohl die beiden Parteien Anfang Woche von einer US-Richterin zu Friedensgesprächen aufgefordert worden sind. Gestern wurde bekannt, dass Samsung dem iPhone-Hersteller weitere acht Patentverletzungen vorwirft, wie ZDnet meldet.

Vor einem Bezirksgericht in Nordkalifornien reagierte Samsung mit dieser Gegenklage auf die ursprüngliche Klage von Apple Anfang Februar, die ein Verkaufsverbot von Samsungs Galaxy Nexus Smartphone zum Ziel hatte.

Samsung droht Kartellrechtsverfahren in der EU

Laut Florian Müller von Foss Patents sind zwei der acht Patente sogenannte "FRAND"-lizenzierte Patente. FRAND steht für "fair, reasonable, and non-discrimatory" und gilt in der EU für Patente, ohne die grundlegende technologische Standards im Mobilfunk nicht umgesetzt werden können. Samsung hatte 1998 gegenüber dem European Telecommunications Standards Institute (ETSI) versprochen, alle Patente, die die EU betreffen, zu diesen Bedingungen zu lizenzieren.

Kartellrechtsspezialisten sind erstaunt, dass Samsung gegen Apple weiterhin FRAND-Patente einsetzt. Der Smartphone-Hersteller setzte solche Patente bereits zuvor in Klagen ein, um drohende Verkaufsverbote in der EU abzuwenden. Aus diesem Grund prüft eine EU-Kommission zurzeit, ob das südkoreanische Unternehmen damit gegen sein Versprechen verstösst und seine Stellung missbraucht. In diesem Fall droht Samsung eine Klage wegen Kartellrechtsverletzung.

Apple strebt weiterhin Verkaufsverbot des Galaxy Tabs an

Während Samsung in Amerika vor Gericht zieht, geht Apple in Deutschland weiterhin gegen das Galaxy Tab von Samsung vor. Nachdem das Unternehmen bereits ein Verkaufsverbot für das Originalmodell 10.1 erwirkt hatte, strebte es auch nach dem Verbot der von Samsung abgewandelten Version 10.1N. Das Düsseldorfer Landgericht entschied jedoch, dass sich das Design des abgewandelten Modells genügend von Apples iPad unterscheide und wies die Klage ab. Dagegen hat Apple nun Berufung eingelegt und zieht das Verfahren ans Düsseldorfer Oberlandgericht weiter.