"Code of Conduct Hosting"

Selbstregulierung bei Schweizer Hosting-Unternehmen

Uhr | Aktualisiert

Schweizer Hosting-Provider definieren den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten im Internet neu: Ein "Code of Conduct" soll Regeln für Ansprüche Dritter schaffen.

(Quelle: Netzmedien-Archiv)
(Quelle: Netzmedien-Archiv)

Schweizer Hosting-Unternehmen haben sich in einem Code of Conduct auf das Verfahren "Notice and Take Down“ geeinigt. Ziel sei es, die Rechte im Internet zu wahren, ohne dass die Hoster zu privaten Organen der Strafverfolgung würden, schreibt die Simsa in einer Medienmitteilung.

Drei Jahre Arbeit

Der Code of Conduct definiert den Umgang mit Urheber- und Persönlichkeitsrechten sowie mit Inhalten, die Straftatbestände erfüllen. Dies betrifft unter anderem Themen wie Pornografie, Gewaltdarstellung, Rassismus und Ehrverletzung.

"Klare Regeln für den Umgang mit Ansprüchen Dritter sind für uns wichtig", sagt Claudius Röllin, Mitgründer von Hostpoint. Laut Simsa-Präsident Andrej Vckovski dauerten die Arbeiten am Code of Conduct drei Jahre. Verfasst wurde dieser gemeinsam von den Schweizer Anbietern Hostpoint, Green, Webland, Nine, Metanet, Swisscom und Cyon.

Ansprüche geltend machen

Betroffene sollen Ansprüche gegenüber dem Website-Betreiber geltend machen, sofern er auffindbar ist. Bei Straftatbeständen empfiehlt der Code of Conduct eine Anzeige an die Strafverfolgungsbehörden und in bestimmten Fällen an die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik). Lässt sich der Betreiber nicht eruieren oder reagiert er nicht auf Anfragen, sollen Betroffene ihre Beanstandung dem Hosting-Provider zukommen lassen. Dies gelte auch, wenn eine Strafanzeige nicht erfolgsversprechend oder die Kobik nicht zuständig sei.

Ist eine Beanstandung beim Hosting-Provider eingegangen, übermittelt er die Beschwerde dem Kunden und hält diesen dazu an, die Vorwürfe abzuklären und gegebenenfalls rechtswidrige Inhalte zu entfernen. In eindeutigen Fällen könne der Hosting-Provider aber auch vorübergehend den Zugang zur betroffenen Website sperren, so die Simsa.

Simsa Provider Days

Die Simsa stellt Musterbriefe und -klauseln für Kundenverträge zur Verfügung. Diese sollen helfen, das Vorhaben umzusetzen.

Der Code of Conduct gilt ab dem 1. Februar 2013 und soll anlässlich des Simsa Provider Days am 23. April 2013 in Zürich vorgestellt werden.