Grundversorgung wird verdoppelt

Bund verordnet schnelleres Internet

Uhr
von David Klier

Schnelleres Internet, Kostentransparenz bei Fernmelde- und Mehrwertdiensten und mehr Mittel zur Störungsbekämpfung: Der Bundesrat hat die Verordnung über Fernmeldedienste revidiert. Die Änderungen treten ab 1. Januar respektive 1. Juli 2015 in Kraft.

Seit dem 1. März 2012 muss ein Breitband-Internetzugang eine Mindestdownloadrate von 1000 kbit/s und eine Uploadrate von 100 kbit/s gewährleisten. Ab nächstem Jahr soll sich diese Mindestgeschwindigkeit auf 2000/200 kbit/s verdoppeln. Die maximalen Kosten für einen derartigen Anschluss bleiben unverändert bei 55 Franken pro Monat – exklusive Mehrwertsteuer. Das hat der Bundesrat mit der jüngsten Revision der Verordnung über Fernmeldedienste entschieden.

Der Bundesrat verbesserte mit der Revision ausserdem den Konsumentenschutz. Der Preis für eine Dienstleistung, die im Internet angeboten wird, muss klar und in unmittelbarer Nähe des Angebots angezeigt werden. Telekommunikationsanbieter dürfen keine Zusatzkosten mehr zu den angegebenen Preisen verlangen. Beispielsweise für die Verbindungsherstellung zu einer Mehrwertdienstnummer oder für die Dauer eines Anrufes auf eine solche Nummer.

Nummern vor missbräuchlicher Nutzung schützen

Damit werden Anrufe auf 0800er-Nummern wirklich kostenlos. Egal ob der Anrufer von einem Festnetzanschluss oder von einem Mobiltelefon aus wählt.

Die Verrechnung von Anrufen auf unternehmensweite Netze (058er-Nummern) wird ebenfalls transparenter. Betreiber solcher Nummern müssen Anrufer künftig kostenlos und ohne Werbung darauf hinweisen, wenn sie höhere Tarife verlangen als für Anrufe auf geografische Nummern.

In diesem Zusammenhang traf der Bundesrat Massnahmen, um gegen die missbräuchliche Verwendung von Schweizer Telefonnummern für Werbeanrufe vorzugehen. Telkos können solche Anrufe künftig mit dem Einverständnis der Nummerninhaber sperren.

Nutzer zahlen für Störungsbekämpfung

Das BAKOM kann künftig die Kosten für die Suche nach einer Störung auf die Nutzer übertragen, durch deren Elektrogeräte oder Fernmeldeanlagen die Störung auftreten. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen sowohl die verursachenden wie die betroffenen Anlagen den Vorschriften entsprechen.

Grund für diese Änderung ist die Häufung von Störungen durch unsachgemäss montierte Elektrogeräte oder Fernmeldeanlagen. Ausserdem erhofft sich der Bundesrat durch die Änderung, dass weniger Störmeldungen beim BAKOM eingehen. In den meisten Fällen handle es sich bei den Störquellen um defekte Geräte.

Die Kostenabwälzung auf die Nutzer soll diese animieren, ihre Geräte zuerst zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, bevor sie sich ans BAKOM wenden. Als weitere Vorkehrung informiert das BAKOM künftig über Fernmeldeanlagen, die ein Störungsrisiko bergen. Das soll Konsumenten vom Kauf sowie Händler vom Import und Verkauf problematischer Anlagen abhalten.

Neue Top-Level-Domain für Schweizer Unternehmen

Die neue Top-Level-Domain .swiss wird nun zudem neu vom Bund verwaltet. Der Bund sieht für diese Domain vor, dass Internetadressen mit .swiss die Interessen der schweizerischen Gemeinschaft fördern und stärken müssen. Ausschliesslich Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder solche mit einem besonderen Bezug zum Land können .swiss-Domainnamen beim BAKOM beantragen.

Das BAKOM übernimmt die Funktion der Registry. Die neue Domain soll im Verlauf des nächsten Jahres verfügbar sein.