20 Prozent mehr Notsuchen

So oft überwachen Schweizer Strafverfolgungsbehörden

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Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat neue Zahlen zur Überwachung publiziert. 2015 gab es im Vergleich zum Vorjahr weniger Auskunftsbegehren.

Big Brother is watching you. (Quelle: Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Generic: www.flickr.com/photos/doctorow/ )
Big Brother is watching you. (Quelle: Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Generic: www.flickr.com/photos/doctorow/ )

2015 hat der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜPF) rund 20 Prozent mehr Notsuchen durchgeführt als 2014. Notsuchen sind Anordnungen zur Suche von vermissten Personen, etwa Wanderer oder Kinder. Im Jahr 2015 traf das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement diese Massnahme laut eigener Aussage 557 Mal. Im Vorjahr griff sie bloss 462 Mal zur Notsuche.

Die Anzahl Überwachungsmassnahmen ohne Notsuchen stagnierte. 2015 gab es 9650 Anordnungen, 2014 mit 9679 etwa gleich viele. Die Strafverfolgungsbehörden ordnen diese Massnahmen an, um schwere Straftaten aufzuklären, etwa Gewalt- und Sexualdelikte oder Delikte gegen Leib und Leben.

Weniger Auskunftsbegehren

Die Echtzeitüberwachungsmassnahmen nahmen gegenüber Vorjahr um rund 1 Prozent zu. Gemeint ist damit das Mithören von Telefonaten und das Mitlesen von E-Mails. Rückwirkende Überwachung (Verbindungsnachweise) gab es hingegen etwa 1 Prozent weniger. Die Strafverfolgungsbehörden ordneten 2015 rund 3381 Echtzeitüberwachungen (Vorjahr: 3344) und 6269 rückwirkende Überwachungen (Vorjahr: 6335) an. Dabei ist zu beachten, dass auf eine Person häufig mehrere Überwachungsmassnahmen anfallen, etwa wenn diese mehrere Telefone benutzt.

Insgesamt holten die Strafverfolger 2015 weniger Auskünfte beim Dienst ÜPF ein als 2014. Die technisch-administrativen Auskünfte gingen um 5 Prozent auf 4106 zurück. Es gab also weniger detaillierte Angaben zu Fernmeldeanschlüssen und Teilnehmeridentifikationen. Auch die Zahl einfacher Auskünfte wie Telefonbuch- und IP-Adress-Abfragen sank, um 8 Prozent auf 181'835.

13'542'616 Franken Gebühren

Die Strafverfolger ordneten rund die Hälfte dieser Massnahmen aufgrund schwerer Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz an. Knapp ein Drittel betraf schwere Vermögensdelikte, der Rest diverse Deliktsarten, etwa schwere Gewalt- und Sexualdelikte oder Delikte gegen Leib und Leben.

Für die Massnahmen entrichteten die Strafverfolgungsbehörden insgesamt 13'542'616 Franken Gebühren. Im Vorjahr waren es rund 1 Prozent mehr. Die Post- und Fernmeldedienstanbieter erhielten Entschädigungen in Höhe von 9'390'775 Franken. Das sind etwa 8 Prozent weniger als 2014. Hierbei sei zu beachten, dass die Statistik Überwachungen aufführt, die 2015 angeordnet wurden, schreibt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement. Die Bezahlung der Gebühren erfolge jedoch erst mit Abschluss der Überwachungsmassnahme – teilweise also erst im Jahr 2016.

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