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Simap-Meldungen Woche 33: Zuschläge

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Zwei Mal pro Monat aktuell: Die Zuschläge der Schweizer IT-, Telekom- und CE-Branche auf Simap.ch.

Armasuisse entscheidet sich für B&K Messtechnik

  • Zuschlag 927225: Fluglärm Überwachungsanlagen. Publiziert am 17.8.2016. armasuisse VBS. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung). Auftragsort: armasuisse VBS, Rodtmattstrasse 110, 3003 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an B&K Messtechnik GmbH, Hammerstrasse 6, 8180 Bülach. Preis: 308'485 CHF. Begründung: Fluglärm Überwachungsanlagen ANMS: Letztmalige Teilerneuerung von Komponenten der Fluglärm Überwachungsanlage auf den Flugplätzen PAY, MEI, EMM und SIO bis zum Lebensende des Systems.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Eidgenössische Elektrizitätskommission entscheidet sich für Pentag Informatik

  • Zuschlag 927237: (16056) IT-Dienstleistungen ElCom-Datenbank. Publiziert am 15.8.2016. Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom. Ausschreibung vom 29.1.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung). Auftragsort: Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an PENTAG Informatik AG, Wankdorffeldstrasse 102, 3014 Bern. Preis: 257'760 CHF. Begründung: Dieser Anbieter hat bei der Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft (qualitative Kriterien und Preis) die volle Punktzahl erreicht und hat somit das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht.

  • Details: Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). Grundauftrag: CHF 28'640.00. Option: CHF 229'120.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Evaluationsdauer: 198 Tage. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Führungsunterstützungsbasis entscheidet sich für Nexplore

  • Zuschlag 926893: Wartung, Support und Weiterentwicklung von IPV/BEDA. Publiziert am 15.8.2016. Führungsunterstützungsbasis FUB. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung). Auftragsort: Führungsunterstützungsbasis FUB, Fellerstrasse 21, 3003 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an Nexplore AG, C.F.L. Lohnerstrasse, 3645 Gwatt. Preis: 2'790'000 CHF. Begründung: Artikel 13, Absatz 1, lit. c VöB.

  • Details: Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2): Basisauftrag im Wert von CHF 400'000.00. Optionsauftrag im Wert von CHF 2'390'000.00. Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer. Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Gemeindeverwaltung Wallisellen entscheidet sich für Comicro-Netsys

  • Zuschlag 927699: Outsourcing der Server-Infrastruktur der Gemeinde Wallisellen. Publiziert am 19.8.2016. Gemeindeverwaltung. Ausschreibung vom 4.3.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Gemeindeverwaltung, Zentralstrasse 9, 8304 Wallisellen.

  • Vergabe: Zuschlag an Comicro-Netsys AG, Pünten 4, 8602 Wangen. Preis: 347'432 CHF. Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot.

  • Details: 7 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 167 Tage.

Informatik Stadt Bern entscheidet sich für Global IT

  • Zuschlag 921989: CLIMB - Client Migration Bern_Beschaffung"2A: Backend Systeme. Publiziert am 19.8.2016. Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern. Ausschreibung vom 16.3.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an Global IT AG, Zürcherstrasse 17, 8173 Neerach. Preis: 148'833 CHF. Begründung: Die beauftragte Firma reichte das wirtschaftlich günstigste Angebot ein.

  • Details: Evaluationsdauer: 155 Tage. Die Zuschlagsverfügung vom 23. Juni 2016 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.

Informatik Stadt Bern entscheidet sich für Pageup

  • Zuschlag 921991: CLIMB Beschaffung4 Externe Dienstleistungen (Lose A-F). Lot Nr 1: CLIMB_Beschaffung4A_Teilprojektleiter und Mitarbeitende Client Engineering. Publiziert am 19.8.2016. Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern. Ausschreibung vom 16.3.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an PageUp AG, Morgenstrasse 129, 3018 Bern. Preis: 178'452 CHF. Begründung: Die beauftragte Firma reichte das wirtschaftlich günstigste Angebot ein.

  • Details: Lot Nr.1. Lot Beschreibung: CLIMB_Beschaffung4A_Teilprojektleiter und Mitarbeitende Client Engineering. Evaluationsdauer: 155 Tage. Die Zuschlagsverfügung vom 23. Juni 2016 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.

Informatik Stadt Bern entscheidet sich für Ontrex

  • Zuschlag 921993: CLIMB Beschaffung4 Externe Dienstleistungen (Lose A-F). Lot Nr 2: CLIMB_Beschaffung4B_Software Paketierung. Publiziert am 19.8.2016. Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern. Ausschreibung vom 16.3.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an Ontrex AG, Haldenstrasse 23, 8306 Brüttisellen. Preis: 110'322 CHF. Begründung: Die beauftragte Firma reichte das wirtschaftlich günstigste Angebot ein.

  • Details: Lot Nr.2. Lot Beschreibung: CLIMB_Beschaffung4B_Software Paketierung. Evaluationsdauer: 155 Tage. Die Zuschlagsverfügung vom 23. Juni 2016 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben

Informatik Stadt Bern entscheidet sich für Martin Edu Schuetz

  • Zuschlag 921997: CLIMB Beschaffung4 Externe Dienstleistungen (Lose A-F). Lot Nr 3: CLIMB_Beschaffung4C_Risk Manager. Publiziert am 19.8.2016. Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern. Ausschreibung vom 16.3.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an Martin Edu Schuetz, Greyerzstrasse 46, 3013 Bern. Preis: 36'115 CHF. Begründung: Die beauftragte Firma reichte das wirtschaftlich günstigste Angebot ein.

  • Details: Lot Nr.3. Lot Beschreibung: CLIMB_Beschaffung4C_Risk Manager. Evaluationsdauer: 155 Tage. Die Zuschlagsverfügung vom 23. Juni 2016 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben

Informatik Stadt Bern entscheidet sich für Pageup

  • Zuschlag 921999: CLIMB Beschaffung4 Externe Dienstleistungen (Lose A-F). Lot Nr 4: CLIMB_Beschaffung4D_Virtualisierungsspezialist. Publiziert am 19.8.2016. Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern. Ausschreibung vom 16.3.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an PageUp AG, Morgenstrasse 129, 3018 Bern. Preis: 99'856 CHF. Begründung: Die beauftragte Firma reichte das wirtschaftlich günstigste Angebot ein.

  • Details: Lot Nr.4. Lot Beschreibung: CLIMB_Beschaffung4D_Virtualisierungsspezialist. Evaluationsdauer: 155 Tage. Die Zuschlagsverfügung vom 23. Juni 2016 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.

Informatik Stadt Bern entscheidet sich für Clearbyte

  • Zuschlag 922003: CLIMB Beschaffung4 Externe Dienstleistungen (Lose A-F). Lot Nr 6: CLIMB_Beschaffung4F_Rollout (MA). Publiziert am 19.8.2016. Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern. Ausschreibung vom 16.3.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an ClearByte GmbH, Turmstrasse 18, 6300 Zug. Preis: 321'945 CHF. Begründung: Die beauftragte Firma reichte das wirtschaftlich günstigste Angebot ein.

  • Details: Lot Nr.6. Lot Beschreibung: CLIMB_Beschaffung4F_Rollout (MA). Evaluationsdauer: 155 Tage. Die Zuschlagsverfügung vom 23. Juni 2016 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.

Informatik Stadt Bern entscheidet sich für Genossenschaft Migros Aare

  • Zuschlag 922009: CLIMB_Beschaffung5A_Schulung. Lot Nr 1: CLIMB_Beschaffung5A_Umstieg Benutzende: Schulung der städtischen Mitarbeitenden im Rahmen des Umstiegs auf Windows10 und Office 2016. Publiziert am 19.8.2016. Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern. Ausschreibung vom 16.3.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an Genossenschaft Migros Aare, Wankdorffeldstr. 90, 3014 Bern. Preis: 288'414 CHF. Begründung: Die beauftragte Firma reichte das wirtschaftlich günstigste Angebot ein.

  • Details: Lot Nr.1. Lot Beschreibung: CLIMB_Beschaffung5A_Umstieg Benutzende: Schulung der städtischen Mitarbeitenden im Rahmen des Umstiegs auf Windows10 und Office 2016. Evaluationsdauer: 155 Tage. Die Zuschlagsverfügung vom 23. Juni 2016 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.

Informatik Stadt Bern entscheidet sich für Global IT

  • Zuschlag 922015: CLIMB - Client Migration Bern_Beschaffung1A/B: Client Hardware. Lot Nr 1: Los 1A: Client Hardware (Desktops/Notebooks) Beschaffung von Hardware (Desktops, Notebooks, Dockingstations). Publiziert am 19.8.2016. Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern. Ausschreibung vom 16.3.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an Global IT AG, Zürcherstrasse 17, 8173 Neerach. Preis: 564'500 CHF. Begründung: Die beauftragte Firma reichte das wirtschaftlich günstigste Angebot ein.

  • Details: Lot Nr.1. Lot Beschreibung: Los 1A: Client Hardware (Desktops/Notebooks). Beschaffung von Hardware (Desktops, Notebooks, Dockingstations). Evaluationsdauer: 155 Tage. Die Zuschlagsverfügung vom 23. Juni 2016 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.

Informatik Stadt Bern entscheidet sich für Global IT

  • Zuschlag 922021: CLIMB - Client Migration Bern_Beschaffung1A/B: Client Hardware. Lot Nr 2: Los 1B: Client Hardware (Thin Clients) Beschaffung von Hardware (Thin Clients). Publiziert am 19.8.2016. Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern. Ausschreibung vom 16.3.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Direktion für Finanzen Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an Global IT AG, Zürcherstrasse 17, 8173 Neerach. Preis: 238'700 CHF. Begründung: Die beauftragte Firma reichte das wirtschaftlich günstigste Angebot ein.

  • Details: Lot Nr.2. Lot Beschreibung: Los 1B: Client Hardware (Thin Clients). Beschaffung von Hardware (Thin Clients). Evaluationsdauer: 155 Tage. Die Zuschlagsverfügung vom 23. Juni 2016 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.

Informatik Stadt Bern entscheidet sich für Comsoft Direct

  • Zuschlag 922033: CLIMB_Beschaffung3A_ClientSoftware. Publiziert am 19.8.2016. Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern. Ausschreibung vom 16.3.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Gemeinde/Stadt. Auftragsort: Direktion für Finanzen, Personal und Informatik, Informatik Stadt Bern, Bundesgasse 33, 3011 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an Comsoft Direct AG, Birkenstrasse 43 B, 6343 Rotkreuz. Preis: 277'663 CHF. Begründung: Die beauftragte Firma reichte das wirtschaftlich günstigste Angebot ein.

  • Details: Evaluationsdauer: 155 Tage. Die Zuschlagsverfügung vom 23. Juni 2016 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.

Kanton Bern entscheidet sich für Mike Hubmann

  • Zuschlag 927607: Beschaffung Senior Expert Projektleiter für das Projekt "SAKA". Publiziert am 18.8.2016. Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern. Ausschreibung vom 24.2.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton. Auftragsort: Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an Mike Hubmann GmbH, Neuhausweg 7a, 3097 Liebefeld. Preis: 630'720 CHF. Begründung: Das Angebot von Mike Hubmann GmbH gilt gemäss Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) als das wirtschaftlichste. In Bezug auf die Kompetenz und Erfahrung sowie in der Fähigkeit in der Leitung und Führung des komplexen Projektes SAKA, das heisst im Projektmanagement, in der Projektentwicklung und in der Planung, Steuerung, Führung und Ausführung eines ICT-Projektes, wurde das Expertenwissen von Mike Hubmann als besonders geeignet beurteilt und dessen Angebot erzielte die höchste Gesamtpunktzahl.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). Grundauftrag: CHF 285'120.00. Optionaler Anteil I: CHF 172'800.00. Optionaler Anteil II: CHF 172'800.00. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Evaluationsdauer: 175 Tage. Die Zuschlagsverfügung vom 06. Juni 2016 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.

Kanton Bern entscheidet sich für Trisolutions Coaching, Project Management and Training

  • Zuschlag 928093: Beschaffung Senior Expert Projektleiter für das Projekt "eBau". Publiziert am 18.8.2016. Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht der Justitz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern. Ausschreibung vom 17.2.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton. Auftragsort: Amt für Betriebswirtschaft und Aufsicht der Justitz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an TriSolutions Coaching, Project Management and Training AG, Holbeinstrasse 44, 4051 Basel. Preis: 642'600 CHF. Begründung: Das Angebot der TriSolutions Coaching, Project Management and Training AG gilt gemäss Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21) als das wirtschaftlichste. Das Angebot erfüllte die Zuschlagskriterien am besten und erreichte die höchste Gesamtpunktzahl.

  • Details: 3 Offerten eingegangen. Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2). Grundauftrag: CHF 279'720.00. Optionaler Anteil I: CHF 181'440.00. Optionaler Anteil II: CHF 181'440.00. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Evaluationsdauer: 182 Tage. Die Zuschlagsverfügung vom 17. Juni 2016 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.

Kanton Bern entscheidet sich für Inneco

  • Zuschlag 926689: Zusatzleistungen Projektleitung Basisinfrastruktur für Digitale Geschäftsverwaltung und Archivierung (DGA). Publiziert am 11.8.2016. Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton. Auftragsort: Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern, Wildhainweg 9, 3001 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an Inneco AG, Fraumünsterstrasse 19, 8001 Zürich. Preis: 568'000 CHF. Begründung: Mit dem Projekt DGA BI führt das Amt für Informatik und Organisation (KAIO) in der Verwaltung des Kantons Bern das Geschäftsverwaltungssystem (GEVER) CMI AXIOMA ein. Der Auftraggeber beabsichtigte, bis zum Abschluss der Beschaffung des Systems eine hoch qualifizierte externe Projektleitung im freihändigen Verfahren zu beauftragen, und den Auftrag für die Projektleitung für den weiteren Projektverlauf öffentlich auszuschreiben. Dementsprechend schloss das KAIO im Dezember 2014 mit Inneco AG einen Vertrag über die Projektleitung mit einem damals vereinbarten Kostendach von CHF 136'000 exkl. MwSt. ab. Dies erfolgte im freihändigen Verfahren, weil der Schwellenwert von CHF 150'000 exkl. MwSt für Dienstleistungsaufträge (Anhang 1 Bst. a der Interkantonalen Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen, IVöB, BSG 731.2-1) nicht erreicht war. Während der Phase Konzept, im Januar 2015, beschloss die Generalsekretärenkonferenz als Projektausschuss, nach der Beschaffung einen Pilotbetrieb durchzuführen und erst danach den Entscheid über die definitive Einführung des neuen GEVER-Systems zu fällen. Zudem zeigte sich, dass die ursprüngliche Absicht, die Projektleitung direkt nach der Beschaffung einer ggf. weniger qualifizierten Projektleitung zu übergeben, nicht umsetzbar war, weil sich das Projekt technisch und organisatorisch komplexer als erwartet gestaltete - unter anderem wegen den anspruchsvollen und heterogenen Anforderungen und Stakeholdern, und der Vermischung von Projekt- mit verwaltungsorganisatorischen Fragestellungen. Dies machte es erforderlich, den externen Projektleiter auch für den Pilotbetrieb und bis zum Ende der Phase Konzept einzusetzen. Für die damit erforderlichen zusätzlichen PL-Leistungen schloss das KAIO mit Inneco einen weiteren Vertrag mit einem Kostendach von CHF 240'000 exkl. MwSt ab. Dies erfolgte aus folgenden Gründen im freihändigen Verfahren: Gemäss Art. 7 Abs. 3 Bst. c und f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) ist eine freihändige Vergabe zulässig, wenn auf Grund der technischen Besonderheiten des Auftrags nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage kommt, oder wenn Ersatz, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen der ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material oder die Kontinuität der Dienstleistungen gewährleistet ist. Diese Voraussetzungen waren erfüllt, weil eine PL-Ausschreibung und ein Handwechsel mitten in der Phase Konzept zu nicht hinnehmbaren Verzögerungs- und anderen Projektrisiken geführt hätte. Insbesondere würde der oder dem neuen PL das in den bisherigen Phasen aufgebaute, unverzichtbare Know-how über das Projekt und sein Umfeld fehlen, und es könnte nur mit wesentlichen Verzögerungen oder Lücken wieder aufgebaut werden, was angesichts der dargelegten unerwartet hohen Komplexität des Projekts und den anstehenden vorgezogenen Einführungstätigkeiten für die Pilotphase äusserst risikoreich gewesen wäre. Diese freihändige Beschaffung wurde nicht publiziert, weil der dafür massgebliche Schwellenwert des offenen bzw. selektiven Verfahrens (Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen, ÖBG, BSG 731.2) von CHF 250'000 exkl. MwSt (Anhang 1 Bst. a IVöB) nicht erreicht war. Für die Bestimmung des Auftragswertes war es auch nicht erforderlich, die Kostendächer des ersten und des zweiten Vertrags mit Inneco zusammenzurechnen, weil der zweite Auftrag aus Gründen vergeben wurde, die sich erst während dem Projekt verwirklicht haben und in dieser Form nicht vorhersehbar waren. Der Verzicht auf die Zusammenrechnung verletzte daher nicht Art. 2 ÖBV, wonach ein Auftrag nicht in der Absicht aufgeteilt werden darf, die Schwellenwerte nach Art. 3 ÖBG zu unterschreiten. Jetzt, im August 2016, zeigt sich, dass das Kostendach des zweiten Vertrags mit Inneco um CHF 192'000 auf total 432'000 inkl. MwSt erhöht werden muss. Dies ist erforderlich, um Mehraufwand der Projektleitung infolge von im Pilotbetrieb anfallenden Zusatzarbeiten und -anforderungen abzudecken. Weil damit der Schwellenwert des offenen bzw. freihändigen Verfahrens überschritten wird, ist die freihändige Vergabe, die aus den vorstehend angeführten Gründen weiterhin zulässig ist, hier zu publizieren. Das KAIO beabsichtigt weiterhin, den Auftrag für die nach dem Abschluss der Phase Konzept (inkl. Pilotbetrieb) von ca. 2017 bis 2022 anfallenden PL-Dienstleistungen öffentlich auszuschreiben.

  • Details: Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Kantonales Steueramt Zürich entscheidet sich für Uptime Services

  • Zuschlag 925305: Weiterentwicklung bestehender Uploader um Uploaderprüfmodul. Publiziert am 19.8.2016. Kantonales Steueramt. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton. Auftragsort: Kantonales Steueramt, Bändliweg 21, 8090 Zürich.

  • Vergabe: Zuschlag an Uptime Services AG, Brauerstrasse 4, 8004 Zürich. Preis: 413'337 CHF.

  • Details: Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Obergericht des Kantons Zürich entscheidet sich für SZS

  • Zuschlag 926981: Drucker-Ersatzbeschaffung für die Gerichte und Notariate des Kantons Zürich. Publiziert am 12.8.2016. Obergericht des Kantons Zürich. Ausschreibung vom 3.6.2016. Offenes Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Kanton. Auftragsort: Obergericht des Kantons Zürich, Hirschengraben 15, 8001 Zürich.

  • Vergabe: Zuschlag an SZS AG, Speicherstrasse 20, 9043 Trogen. Preis: 479'112 CHF. Begründung: Das Angebot der Firma SZS AG, Trogen erweist sich als das Beste, weil es aufgrund des offerierten Preises und der Bewertung der Zuschlagskriterien insgesamt die höchste Punktzahl erhält.

  • Details: 2 Offerten eingegangen. Evaluationsdauer: 70 Tage.

Post entscheidet sich für Siemens

  • Zuschlag 920491: Upgrade der Oracle Datenbank auf Version 12c bei den Applikationen AMW, BDE, CBDM lokal, PLS, PPS und PML. Publiziert am 15.8.2016. Post CH AG / PostMail. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. Auftragsort: Post CH AG / PostMail, Wankdorfallee 4, 3030 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an Siemens PPAL, Albisriederstrasse 243c, 8047 Zürich. Preis: 300'000 CHF. Begründung: Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB Die heute in den Briefzentren der Post CH AG eingesetzten Applikationen der Sortierinformatik wurden bei der Zuschlagsempfängerin im Rahmen des Projekts REMA (Reengineering Mail Processing) aufgrund einer WTO-Ausschreibung in den Jahren 2006 und 2007 beschafft und installiert. Dabei wurden die Applikationen in einem komplexen Verbund mit diversen anderen Applikationen im heutigen Sortierumfeld installiert und aufgrund neuer Anforderungen der Post auch laufend weiterentwickelt. Nur die Zuschlagsempfängerin ist in der Lage, dabei den störungsfreien Betriebsprozess im Bereich des Grundversorgungsauftrages der Post CH AG im Briefverkehr durch den Verbund aller Applikationen auch weiterhin sicherzustellen. Zudem liegen die Urheberrechte an den betroffenen Applikationen ebenfalls bei der Zuschlagsempfängerin.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Postauto Schweiz entscheidet sich für Hengstler und MCS Micronic Computersysteme

  • Zuschlag 924693: ISA Einzelfahrscheindrucker. Publiziert am 18.8.2016. PostAuto Schweiz AG (PA). Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. Auftragsort: PostAuto Schweiz AG (PA), Wankdorfallee 4, 3030 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an Hengstler GmbH, Uhlandstr. 49, DE-78554 Aldingen. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 1'830'000 bis 2'045'000 CHF. zudem Zuschlag an MCS Micronic Computersysteme GmbH, Geneststrasse 5, DE-10829 Berlin. Preis: 1'830'000 CHF. Gesamtpreis: 3'660'000 CHF. Begründung: Art. 13 Abs. 1 lit. a VöB Da im offenen Verfahren Projekt ID 112563 vom 09.10.2015 kein Zuschlag erteilt werden konnte, wurde dieses per 14.03.2016, gemäss Art. 30 Abs. 2 Bst. b VöB abgebrochen. Anschliessend wurden mehrere Angebote eingeholt und evaluiert. Mit der vorliegenden Publikation erhalten zwei Anbieter je einen Zuschlag für Grundauftrag für die Pilotphase und Optionen.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

Postauto Schweiz entscheidet sich für Hengstler und MCS Micronic Computersysteme

  • Zuschlag 920537: ISA Entwertungskarten-Drucker. Publiziert am 15.8.2016. PostAuto Schweiz AG (PAG). Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. Auftragsort: PostAuto Schweiz AG (PAG), Wankdorfallee 4, 3030 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an Hengstler GmbH, Uhlandstr. 49, DE-78554 Aldingen. Preisspanne der eingegangenen Angebote von 2'066'000 bis 4'325'000 CHF. zudem Zuschlag an MCS Micronic Computersysteme GmbH, Geneststrasse 5, DE-10829 Berlin. Preis: 2'066'000 CHF. Gesamtpreis: 4'132'000 CHF. Begründung: Art. 13 Abs. 1 lit. a VöB Da im offenen Verfahren Projekt ID 112564 vom 09.10.2015 kein Zuschlag erteilt werden konnte, wurde dieses per 27.01.2016, gemäss Art. 30 Abs. 2 Bst. a VöB abgebrochen. Anschliessend wurden mehrere Angebote eingeholt und evaluiert. Mit der vorliegenden Publikation erhalten zwei Anbieter je einen Zuschlag für Grundauftrag für die Pilotphase und Optionen.

  • Details: Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

SBB entscheiden sich für JM Systems, ABB Schweiz und Marti Technik

  • Zuschlag 918225: Wartungs- und Supportleistungen für die Telecom und Automations-Systeme für den Gotthard Basis Tunnel. Publiziert am 16.8.2016. SBB AG Einkauf Infrastruktur. Freihändiges Verfahren. keine GATT/WTO-Ausschreibung. Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen. Auftragsort: SBB AG Einkauf Infrastruktur, Hilfikerstrasse 3, 3000 Bern.

  • Vergabe: Zuschlag an JM Systems GMBH, Obergrundstrasse 10, 3400 Burgdorf. Preis: 2'055'000 CHF. zudem Zuschlag an ABB Schweiz AG, Brown Boveri Strasse 6, 5400 Baden. Preis: 1'490'000 CHF. zudem Zuschlag an Marti Technik AG, Lochackerweg 2, 3302 Mooseedorf. Preis: 800'000 CHF. Gesamtpreis: 4'345'000 CHF. Begründung: Die SBB übernimmt im Rahmen der Gotthardverträge per 01.06.2016 die Betriebsverantwortung von der Alp Transit Gotthard (ATG). Die Beschaffung der Wartung und Supportverträge für die Gotthard IT, Leittechnik-,Automations- und Telecom-Systeme wird freihändig (gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB) an die Ersteller der Anlagen vergeben. In den verschiedenen Leistungspaketen wurde aufgrund der ganz besonderen technischen Anforderungen ein Grossteil der Applikationen auf dem Leitsystem- und Automationsebene speziell für den GBT entwickelt. Ein Wechsel auf einen anderen Lieferanten wäre insbesondere aufgrund des ausschliesslich bei den Erstellern bestehenden Know Hows keine angemessene Alternative und mit entsprechenden Risiken (Know How Verlust, unverhältnismässige Mehrkosten, Verzögerungen, Qualitätseinbussen) verbunden.

  • Details: Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweis-mittel sind beizulegen.

SVA Aargau entscheidet sich für M&S Software Engineering

  • Zuschlag 927737: AKIS-Umsetzung Modul GZ-Online. Publiziert am 19.8.2016. SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau, Tel. 062 836 81 03. Freihändiges Verfahren. Ausschreibung gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag. Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben. Auftragsort: SVA Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau, Tel. 062 836 81 03, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau.

  • Vergabe: Zuschlag an M&S AG software engineering, Wiesenstrasse 17, 8952 Schlieren. Begründung: § 8 Abs. 3 lit. d SubmD § 8 Abs. 3 lit. g SubmD.

  • Details: 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. 2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. 5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

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