Sechs Urteile gesprochen

Bedingte Freiheitsstrafe für Ex-Sektionschef des Bafu

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Das Bundesstrafgericht hat sein Urteil im Bafu-Prozess gefällt. Der Ex-Sektionschef und der IT-Projektleiter des Bafu erhalten bedingte Freiheitsstrafen. Die vier weiteren Angeklagten kommen mit bedingten Geldstrafen davon.

Seit 2010 ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen Bestechung und Veruntreuung im Bundesamt für Umwelt, kurz Bafu. Am 16. November kam der Bestechungsskandal vor das Bundesstrafgericht. Insgesamt standen sechs Personen vor Gericht, darunter der ehemalige Sektionschef Informatik und der IT-Projektleiter. Die beiden sind auch die Hauptangeklagten.

Im Mittelpunkt des Prozesses am Bundesstrafgericht stand ein IT-Projekt namens DaZu (Datenzugang). Einer der Hauptangeklagten leitete dieses zwischen 2007 und 2010, wie NZZ schreibt.

Drei Jahre Freiheitsstrafe für IT-Projektleiter – bedingt

Der Prozess endete gestern am 6. Dezember 2016. Der ehemalige Sektionschef vom Bafu erhielt eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Die Hälfte davon ist bedingt vollziehbar. Der Sektionschef gilt als Komplize des IT-Projektleiters.

Der IT-Projektleiter machte sich ebenfalls wegen mehrfacher ungetreuer Amtsführung, Bestechung und Urkundenfälschung schuldig. Er erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Eineinhalb Jahre sind dabei bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von drei Jahren.

36'000 und 12'000 Franken Busse – bedingt

Zwei weitere Angeklagte waren Geschäftsleiter und Gesellschafter von IT-Firmen. Gemäss NZZ erhielten sie bedingte Geldstrafen.

Die Angeklagten Nummer fünf und sechs erhielten ebenfalls bedingte Geldstrafen. Die Bundesanwaltschaft erkannte bei ihnen nur leichtes Verschulden. Die bedingten Geldstrafen belaufen sich auf 36'000 beziehungsweise 12'000 Franken.

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