Stichtag 15. April 2017

Elektronisches Patientendossier startet

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Mitte April tritt das Bundesgesetz zum elektronischen Patientendossier in Kraft. Damit haben Spitäler noch drei Jahre Zeit, das E-Patientendossier einzuführen.

(Quelle: Bundesverwaltung)
(Quelle: Bundesverwaltung)

In der Sitzung vom 22. März hat der Bundesrat die Verordnungen zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPD) verabschiedet. Das Gesetz tritt damit am 15. April dieses Jahres in Kraft, wie der Bundesrat mitteilt.

Gemäss der Mitteilung haben Spitäler ab diesem Zeitpunkt noch genau drei Jahre Zeit, um das elektronische Patientendossier einzuführen. Pflegeheime und Geburtshäuser bekommen zwei Jahre mehr Zeit. Der Bundesrat geht davon aus, dass bereits in der zweiten Jahreshälfte 2018 die ersten Patienten ihr E-Patientendossier eröffnen können. "Für Arztpraxen und andere Gesundheitseinrichtungen des ambulanten Bereichs ist der Anschluss an eine Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft freiwillig", heisst es weiter.

In der Verordnung werden die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für das EPD geregelt. Darunter fallen auch die Kriterien für die Zertifizierung der Stammgemeinschaften und Gemeinschaften. Zudem wurde das Format für eine einheitliche Patientenidentifikationsnummer festgelegt. Alle Verordnungen sind auf der Seite des Bundesamts für Gesundheit abgelegt.

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