Kein Handlungsbedarf bei "Fake News"

Bundesrat will Handel mit Überwachungsgütern stärker regulieren

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Der Bundesrat will den Handel von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung stärker regulieren. Eine Verordnung soll durch ein Gesetz ersetzt werden. Bei Social Media sieht der Bundesrat aktuell keinen Handlungsbedarf.

(Quelle: Fotolia)
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In seiner gestrigen Sitzung hat sich der Bundesrat mit der "Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung" beschäftigt.

Seit dem 13. Mai 2015 regelte der Bundesrat die Geschäfte mit solchen Gütern über eine Verordnung, die noch weitere zwei Jahre gilt. Der Rat entschied, dass es künftig eine gesetzliche Regelung brauche. Daher soll das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bis Herbst eine Vorlage erarbeiten, wie es in einer Mitteilung heisst.

Zusätzlich wurde der Grund "Repressionsgefahr" in die Verordnung als Ablehnungsgrund für den Export solcher Güter aufgenommen. "Dies geschah, da die Gefahr besteht, dass die genannten Güter vom Endempfänger in Einzelfällen zur Repression verwendet werden könnten", heisst es als Begründung.

Kein Anpassungsbedarf bei Social Media

In der Sitzung am Mittwoch beschäftigte sich der Rat auch mit Regulierungen bezüglich Social Media. In den Medien waren in letzter Zeit viele Diskussionen um sogenannte "Fake News" und "Social Bots" aufgeflammt.

Der Bundesrat sieht jedoch keinen akuten Handlungsbedarf in diesem Feld. Die Revision des Datenschutzgesetzes und die Arbeiten am Ausbau des Jugendmedienschutzes würden diese Bereiche schon abdecken, zeigte sich der Rat überzeugt.

Andere Aspekte, wie etwa Verleumdung, würden durch bestehende Gesetze abgedeckt. Ausserdem hätten die Betreiber schon Massnahmen zur Selbstregulierung beschlossen. Dies reicht dem Bundesrat aus, wie der Mitteilung weiter zu entnehmen ist.

Der Rat will jedoch die nationalen und internationalen Entwicklungen im Auge behalten. Eventuell könnten dann Regulierungen folgen.

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