Gutachten der ETH Zürich

AHV-Nummern sind für Datenschützer nicht sicher

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Die Datenschützer der Schweiz warnen die Behörden davor, die AHV-13 als universellen Personenidentifikator zu verwenden. Laut eines Gutachtens der ETH Zürich ist die Nummer nicht sicher genug.

(Source: James Thew / Fotolia.com)
(Source: James Thew / Fotolia.com)

Viele staatliche Behörden verwenden die neue 13-stellige AHV-Nummer zur Identifikation von Bürgern. Nun warnt die Konferenz der schweizerischen Datenschutzbeauftragten (Privatim) vor einer Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden. Diese ist nicht sicher genug, wie es in einer Mitteilung heisst.

Auslöser der Warnung ist ein Gutachten von David Basin, Professor für Informationssicherheit an der ETH Zürich. Das Gutachten gaben der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) und das Bundesamt für Justiz in Auftrag.

Anfällig für Hackerangriffe

Inzwischen würden über 14'000 staatliche Datenbanken die AHV-Nummer als eindeutigen Identifikator verwenden. Dadurch erhöhe sich die "Verknüpfbarkeit von Personendaten und damit die Gefahr ihrer missbräuchlichen Verwendung", schreibt Privatim. Hinzu komme, dass die Sicherheitsmassnahmen der Datenbanken oft nicht ausreichten. Sie seinen anfällig für Hackerangriffe. Eine Einführung der AHV-Nummer als Einheits-Personenidentifikator im Rahmen von E-Government-Initiativen ist laut dem Gutachten "unverantwortlich".

In den allermeisten Fällen würde die Identifikation einer Person mit Vorname, Name und Geburtsdatum ausreichen. Für 99,98 Prozent der Fälle ist das laut Privatim möglich. Eine zusätzliche Verknüpfung mit der AHV-Nummer brauche es daher nur in sehr wenigen Fällen.

Sektorielle Personenidentifikatoren gefordert

Anstelle der AHV-Nummer schlägt Privatim sektorielle Personenidentifikatoren vor. Diese würden etwa auch für das elektronische Patientendossier oder beim Handelsregister verwendet.

Privatim fordert daher, "zukünftig nur noch sektorielle Personenidentifikatoren einzuführen, die nicht direkt mit identifizierenden Personendaten verbunden sind, sondern eine Verbindung nur über speziell gesicherte Prozesse ermöglichen." Dadurch könne die Verwendung der AHV-Nummer verringert werden.

Gleichzeitig fordert Privatim die Kantonsregierungen auf, die Verwendung der AHV-Nummern zurückzuschrauben und zu stoppen. Sie stünden in der Verantwortung, die Sicherheit der Daten der Bürger zu gewährleisten.

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