Zentralschweizer Kooperation

Luzern führt elektronische Fussfessel ein

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Der Kanton Luzern lässt Personen mit kurzen Freiheitsstrafen seit Anfang Jahr mit einer elektronischen Fussfessel überwachen. Die IT läuft beim Kanton Zürich, die Technik kommt von 3M. Luzern erhofft sich Vorteile für die Verurteilten – und die Verwaltung.

(Source: Sebastian Duda / Fotolia.com)
(Source: Sebastian Duda / Fotolia.com)

Seit dem 1. Januar 2018 ist im Kanton Luzern der Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen mit einer elektronischen Fussfessel möglich. Wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt, habe er dem privat geführten Wohnheim Lindenfeld in Emmen den Auftrag zur Umsetzung erteilt.

Elektronische Überwachung soll soziales Netz bewahren

Das System namens "Electronic Monitoring" (EM) sei für Freiheitsstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen von einer Dauer zwischen 20 Tagen und 12 Monaten vorgesehen. Eine Art "Halbgefangenschaft", wie es in der Mitteilung heisst.

Die verurteilte Person könne dabei ihrer Arbeit und sozialen Verpflichtungen nachgehen, habe aber die restliche Zeit mehrheitlich unter Hausarrest im Wohnheim zu verbringen. In Fällen, bei denen Gefährdung für Dritte oder Fluchtgefahr zu befürchten seien, komme die elektronische Fussfessel nicht zum Einsatz.

Die Idee hinter dieser Form der Gefangenschaft sei, dass ein Verurteilter nicht völlig aus seinem sozialen Netz herausgerissen werde und während der Dauer der Strafe berufstätig bleiben könne. Zudem rechne der Kanton Luzern mit "geringeren Vollzugskosten und einer gewissen Entlastung der Gefängnisse", sagte Stefan Weiss von der Dienststelle Militär, Zivilschutz und Justizvollzug auf Anfrage.

Zürcher Lösung, US-Technik

Der Kanton Luzern setze mit der Fussfessel eine Vorschrift des revidierten Strafgesetzbuches um, die auf Anfang 2018 in Kraft getreten sei. Dabei setze man auf eine Lösung aus dem Kanton Zürich, wie Weiss sagte.

Daniel Schlüsselberger, im dortigen Amt für Justizvollzug für das EM-Projekt zuständig, gab Einblick in die Technik der Fussfessel. Je nach Überwachungsauftrag greife das System auf Radiofrequenz oder GPS zurück. Die Datenübertragung erfolge über das Mobilnetz. Die IT der Justiz und des Inneren des Kantons Zürich stelle das Housing des EM-Systems zur Verfügung.

Die Datenkommunikation zwischen Feldgeräten und EM-System sei "nach der zur Zeit möglichen Technologien" verschlüsselt, sagte Schlüsselberger. Entwickelt habe das System der US-Hersteller 3M. Es lasse neben der Kontrolle des Aufenthaltsortes nach einem definierten Zeitplan auch den Einsatz von Feldgeräten mit Alkoholatemlufttestung zu.

Luzern übernimmt Umsetzung für die Zentralschweiz

Da das Strafgesetzbuch auch für die anderen Zentralschweizer Kantone gelte, stelle Luzern sein EM-System diesen zur Verfügung, sagte Weiss. Das Wohnheim Lindenfeld überwache deshalb ab 2018 nicht nur Vollzugsfälle aus dem Kanton Luzern, sondern Fälle aus der ganzen Zentralschweiz.

Die Kantone könnten Personen, die mit der elektronischen Fussfessel überwacht werden sollen, direkt dem Wohnheim Lindenfeld zum Vollzug zuweisen. Die Vereinbarung, von den Zentralschweizer Polizeidirektoren Mitte 2017 geschlossen, sei auf fünf Jahre angelegt.

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