Recht auf Vergessen

Google löscht 2,4 Millionen URLs aus Suche

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Seit fast vier Jahren gilt in der EU das Recht auf Vergessen. Damit können auch Einzelpersonen Anträge auf Löschung von Sucheinträgen bei Google stellen. Von 50'000 Gesuchen in der Schweiz wurden 14'600 umgesetzt.

(Source: Hans / @pixabay.com / CC0 Creative Commons)
(Source: Hans / @pixabay.com / CC0 Creative Commons)

Seit dem 29. Mai 2014 gilt in der EU das Recht auf Vergessen. Die Entscheidung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurück. Dieser gestand Einzelpersonen das Recht zu, Löschanträge in Suchmaschinen wie etwa Google zu stellen.

Seit Inkrafttreten sind rund 2,4 Millionen Anträge auf Löschungen bei Google eingegangen, wie dem Transparenzbereicht von Google zu entnehmen ist. Google nahm davon rund 656'000 Löschungen vor. Dabei ist auffällig, dass die Zahl der Löschanfrage viel stärker steigt als die Zahl der tatsächlich vorgenommenen Löschungen. Gemäss Google wurden 43,3 Prozent der URLs aus der Suche gelöscht und 56,7 Prozent nicht.

Gründe für das Nichtlöschen sind vielfältig, schreibt Google auf der Seite. Manchmal gibt es alternative Lösungen, aber auch technische Faktoren oder doppelte URLs spielen eine Rolle. Auch wenn es ein begründetes öffentliches Interesse an den Informationen gibt, löscht Google die Inhalte nicht aus der Suche. Zudem spielen die nationalen Datenschutzrichtlinien eine Rolle.

Zahlen für die Schweiz

Auch für die Schweiz führt Google das Recht auf Vergessen durch. Fast 50'000 Löschanfragen gingen bisher bei Google aus der Schweiz ein. 14'600 Löschungen nahm Google auch vor. Die Schweiz liegt damit im europäischen Durchschnitt.

Mehrheitlich entfielen die Löschanfragen auf Verzeichniseinträge, etwa in Bezug auf Postanschriften oder Telefonnummern. Rund ein Fünftel waren es gemäss des Reports. 15,1 Prozent beziehen sich auf Nachrichten und 11,2 Prozent auf Soziale Medien. Auch dies entspricht in etwas dem Durchschnitt in Europa.

Die höchsten Erfolgsraten für Löschungen gibt es bei Verzeichniseinträgen und bei sozialen Medien. Die Quote schwankt zwischen 50 und 60 Prozent. Bei Nachrichten beträgt die Erfolgsrate im Schnitt ein Viertel und bei Behördeneinträgen liegt die Löschrate bei um die 10 Prozent.

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