E-Counting

Luzern stellt Weichen für elektronische Stimmenzählung

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Im Kanton Luzern sollen Stimmzettel bald elektronisch gezählt werden. E-Counting soll das Abstimmen für Stimmbürger und Gemeinden einfacher und schneller machen. Bevor das System am 15. April 2018 zur Anwendung kommen kann, muss ihm noch die Bundeskanzlei ihren Segen geben.

(Source: VRD / Fotolia.com)
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Der Kanton Luzern hat die Einführung eines Systems zur elektronischen Auszählung von Stimmzetteln angekündigt. Das sogenannte "E-Counting" solle Abstimmungen für Wähler einfacher und für Gemeinden effizienter machen, schreibt der Kanton in einer Mitteilung.

Die Handschrift soll vom Stimmzettel verschwinden

Zwei Neuerungen kommen mit dem E-Counting, wie es weiter heisst. Erstens müssten Stimmbürger damit nicht mehr "Ja" oder "Nein" auf den Zettel schreiben, sondern ein Multiple-Choice-Kästchen ankreuzen. Dies sei notwendig, damit der Scanner die Wahl erkennen kann. Die zweite Änderung betreffe die Anzahl der Zettel. Im künftigen System sollen alle eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen auf einem einzelnen Stimmzettel aufgeführt fortlaufend nummeriert werden.

Das neue System sei nur für Abstimmungen geeignet, bei Wahlen soll es nicht zum Einsatz kommen, schreibt der Kanton Luzern. Bevor die Gemeinden mit E-Counting loslegen können, müssen sie laut Mitteilung beim Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern ein Gesuch einreichen. Dabei seien "die technischen und organisatorischen Abläufe sowie die Massnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit nachzuweisen".

Gemeinden müssen in IT investieren

Der Kanton verspricht sich vom E-Counting Einsparungspotenzial beim Personal und schnellere Zählungen im Urnenbüro. Zuvor seien allerdings Investitionen in die IT nötig. Für eine Gemeinde mit 30'000 Stimmberechtigten rechne der Hersteller des Systems mit Investitionskosten von 36'400 Franken. Anschliessend betragen die Kosten rund 5600 Franken pro Jahr.

Das Luzerner E-Counting basiert auf einer kantonalen Verordnung, die in Zusammenarbeit mit Parteien und Gemeinden erarbeitet wurde, wie es weiter heisst. Bevor diese Verordnung gemäss Planung am 15. April 2018 in Kraft treten könne, müsse noch die Bundeskanzlei zustimmen. "Ab dann steht es Gemeinden frei, E-Counting für Abstimmungen einzuführen oder aber Stimmzettel wie bis anhin nach gewohnter Praxis zu erfassen und auszuzählen", schreibt der Kanton Luzern.

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