Entscheidung des Seco

Unia erringt Etappensieg gegen Uber

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Das Seco hat die Zusammenarbeit von Uber mit Partnerfirmen bewertet. Die Praxis fällt unter das Gesetz für den Personalverleih. Damit setzte sich die Gewerkschaft Unia in einem Teilbereich gegen Uber durch.

Wiederholt haben Taxifahrer in verschiedenen Schweizer Städten zusammen mit der Unia gegen Uber protestiert. (Source: Unia)
Wiederholt haben Taxifahrer in verschiedenen Schweizer Städten zusammen mit der Unia gegen Uber protestiert. (Source: Unia)

Die Gewerkschaft Unia geht seit längerem gegen den Fahrdienstvermittler Uber in der Schweiz vor. Die Gewerkschaft vertritt die Meinung, dass Uber seine Fahrer als Angestellte behandeln müsste. Damit wären die Vorschriften in Bezug auf Arbeitsschutz und Mindestlöhne einzuhalten.

Partnerfirmen betreiben Personalverleih

In einem Teilbereich folgte das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) der Argumentation von Unia, wie die "NZZ" berichtet. Ein konkreter Fall betrifft die Praxis von Uber in Genf. Dort bezog Uber Dienstleistungen von Uber-Chauffeuren über Partnerfirmen. Der Stundenlohn für die Dienstleistungen habe teilweise unter 10 Franken gelegen, heisst es weiter.

Das Seco bewertet diese Praxis von Uber als Personalverleih. Damit müsste das Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih angewendet werden. Das Seco forderte Uber dazu auf, die in Waadt ansässigen Firmen darüber zu informieren, dass sie eine Verleihbewilligung benötigen. Die Unia begrüsste die Entscheidung des Seco. Gleichzeitig fordert die Gewerkschaft ein härteres Vorgehen gegen Dumping-Löhne, wie sie Uber ausbezahle.

Die Entscheidung des Seco betrifft nur die konkrete Praxis mit den Partnerfirmen. Normale Uber-Chauffeure seien nicht betroffen. Uber betrachtet diese Chauffeure weiter als Selbstständige. Diese Auffassung vertat auch der Rechtsexperte Thomas Rihm bei einem Vortrag.

Es könnte für Uber teurer werden

Mit dem Konstrukt der Partnerfirmen versucht Uber gemäss "NZZ" Klagen gegen das Vertragsverhältnis zu umgehen. Dieser Praxis schob das Seco nun einen Riegel vor.

Nach dem GAV für den Personalverleih gilt ein Mindestlohn von 18.66 Franken pro Stunde. Zudem müssten die Personalverleiher eine Kaution von 50'000 Franken für die Sicherung von Sozialabgaben hinterlegen. Damit könnte es für Uber teurer werden, als wenn die Fahrer direkt beim Unternehmen angestellt wären, sagt Kurt Pärli, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Basel, in einem Beitrag von "10 vor 10" im SRF.

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