Gestützt auf Cloud Act

US-Gericht beendet Microsoft-Fall

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Der oberste Gerichtshof der USA lässt den Fall um Microsoft-Daten, die in Irland gespeichert sind, fallen. Mit dem kürzlich vom Kongress verabschiedeten Cloud Act wird der Rechtsstreit nun nichtig.

(Source: qimono / pixabay.de)
(Source: qimono / pixabay.de)

Der oberste Gerichtshof der USA entscheidet nicht im Microsoft-Fall. Das amerikanische Unternehmen hatte sich 2013 geweigert, E-Mails eines New Yorker Drogenhändlers an die US-Behörden auszuliefern, die sich auf einem irischen Server befanden. Nachdem der Fall durch alle Instanzen gegangen war, erreichte er den Supreme Court. Nun erklärt das US-Gericht den Rechtsfall für nichtig, wie das Handelsblatt berichtet.

Es stützt sich dabei auf den sogenannten Cloud Act, den der amerikanische Kongress im März verabschiedete. Amerikanische Onlinefirmen müssen gemäss dem Cloud Act US-Behörden auf Verlangen grundsätzlich Daten von US-Bürgern ausliefern, auch wenn sie im Ausland gespeichert sind.

Cloud Act mit Unterstützung von Microsoft

Der Supreme Court stellt sich auf den Standpunkt, dass es in Anbetracht des neuen gesetzlichen Rahmens des Cloud Act zwischen Microsoft und den US-Behörden keinen Rechtsstreit mehr gebe. Wie "Zdnet" berichtet, stellte das Justizdepartement Microsoft im März eine neue Anordnung gestützt auf den Cloud Act zu, um an die Daten zu kommen. Das Unternehmen berate die Anordnung momentan noch.

Microsoft hatte den Cloud Act unterstützt. In einem Blog-Eintrag teilte das Unternehmen im vergangenen Monat mit, dass das Gesetz einen modernen rechtlichen Rahmen bilde, der das Prozedere der Datenanforderung regle. Wie "Zdnet" weiter berichtet, gab das Unternehmen mehrmals an, einen gesetzlichen Rahmen gegenüber Gerichtsprozessen zu bevorzugen, um Fragen zu dieser Thematik zu klären.

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