Einigung im Profiling-Streit

Das neue Schweizer Datenschutzgesetz kommt doch noch zustande

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Das Schweizer Datenschutzgesetz ist so gut wie modernisiert. Nach langen Debatten hat sich der Nationalrat auf einen Kompromiss eingelassen. Besonders das umstrittene Profiling führte beinahe zu einem Absturz der Vorlage.

(Source: violetta / pixabay.com)
(Source: violetta / pixabay.com)

Die Modernisierung des Schweizer Datenschutzgesetzes ist beinahe geschafft. Der Nationalrat hat den lange umstrittenen Profiling-Regeln zugestimmt und damit einen Absturz der Vorlage verhindert, wie Admin.ch mitteilt. Nun wird die EU-Kommission in den kommenden Monaten über die Kompatibilität des Schweizer Rechts mit dem EU-Recht entscheiden. Gemäss Mitteilung hat die Schweiz gute Aussichten, weiterhin zum europäischen Datenraum zu gehören.

Parlament und Bundesrat debattierten drei Jahre über die Totalrevision des Datenschutzgesetzes, um es an das Internetzeitalter anzupassen. Besonders das Profiling erwies sich als Knackpunkt, wie Sie hier nachlesen können. Dabei geht es um die automatisierte Auswertung der Daten von Personen, um Verhaltensmuster und Persönlichkeitsprofile zu erstellen.

Mitte-Rechts für wenig Einschränkungen, Links suchte Kompromiss

SVP, FDP und ein grosser Teil der Mitte-Fraktion wollten der Wirtschaft keine engen Profiling-Schranken setzen. Hingegen bestanden SP, Grüne und GLP darauf, dass das überarbeitete Gesetz erstens mit der Datenschutzgrundverordnung der EU kompatibel sei und zweitens das heute geltende Schutzniveau der Schweiz respektiere. Die Parteien konnten sich nur einigen, weil SP und Grüne drohten, mit der SVP eine Nein-Allianz einzugehen und damit die Vorlage "bachab zu schicken".

Nun hat der Nationalrat den Kompromissvorschlag des Ständerats akzeptiert. Der Vorschlag unterscheidet zwischen normalem Profiling und Profiling "mit hohem Risiko", das die Einwilligung der betroffenen Person braucht. Gemäss Mitteilung müssen sich datensammelnde Firmen entsprechend an verschärfte Vorschriften halten, wenn sie mit der Datenverknüpfung "wesentliche Aspekte der Betroffenen" beurteilen können.

Nicht nur das Profiling gab zu reden

Das Parlament diskutierte im Verlauf der Debatten auch andere Punkte. So sollen es Grosskonzerne leichter haben, intern Daten auszutauschen ("Konzernprivileg"). Gleichzeitig würde die vorsätzliche Nichteinhaltung der Datensicherheit mit Bussen bis zu 250'000 Franken bestraft.

Weiter könne jede Person von einem Dienstleister verlangen, die sie betreffenden Personendaten herauszugeben, um sie an einen anderen Dienstleister zu übergeben.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte werde künftig eine stärkere Position haben. Von Amtes wegen oder auf Anzeigen hin werde er Verantwortliche und Auftragsbearbeiter untersuchen. Nach Abschluss der Untersuchung kann er die Datenbearbeitung beenden oder deren Unterlassung anordnen. Auch die Löschung von Daten kann er veranlassen.

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