Wild Card von Marcel Dobler

Am Online-Polizeischalter sind keine Cybercrime-Strafanzeigen möglich

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Das Thema Cybercrime ist mittlerweile im Bewusstsein von Firmenverantwortlichen und Privatpersonen angekommen. Auch wie man sich schützen kann, ist langsam jedem bekannt – auch wenn der Bund und die einzelnen Unternehmen nach wie vor gefordert sind. Doch was ist zu tun, wenn etwa eine Firma feststellt, dass ein grosser Betrag auf ihrem Konto fehlt und an einen unbekannten Empfänger im Ausland überwiesen wurde?

(Source: log88off / Fotolia.com)
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In der nationalen Strategie zum Schutz der Schweizer vor Cyberrisiken heisst es: "Bei der Nutzung der Chancen der Digitalisierung ist die Schweiz angemessen vor Cyberrisiken geschützt und ist diesen gegenüber resilient. Die Handlungsfähigkeit und Integrität ihrer Bevölkerung, Wirtschaft und des Staates gegenüber Cyberbedrohungen ist gewährleistet." Doch wie mit einer erfolgten Straftat umgegangen werden muss, wird nicht genauer beleuchtet. Groteskerweise kann gerade bei Online-Straftaten die Anzeige nicht online eingereicht werden.

Im Bereich Cybercrime versagt die Strafverfolgung in der Schweiz weitgehend. Trotz enormem Schaden für Individuen, Wirtschaft und Gesellschaft gelingt es in weniger als 1 Prozent aller Straftaten, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Die Herausforderungen für die Strafverfolgung liegen folglich bei der Anpassung an die neuen Realitäten.

Cybercrime ist juristisches Neuland

Berücksichtigt werden muss hierbei, dass es (noch) kein spezifisches Cybercrime-Strafrecht oder Strafprozessrecht gibt. Auch behilft man sich mit der Anwendung von Analogien im materiellen und formellen Strafrecht (z. B. Daten sind Gegenstände und folglich beschlagnahmetauglich), die mehr oder minder nützlich sind. Die grösste Problematik wird aber wohl die Geschwindigkeit sein. Denn oftmals sind die Daten im Ausland und deren Sicherung erfordert langwierige und komplizierte Rechtshilfeverfahren. Die Anzeige muss daher umso schneller erfolgen, denn bis die Daten im Rechtshilfeverfahren erhoben werden können, sind sie häufig nicht mehr vorhanden.

Es braucht also eine zentrale Plattform für Opfer und Geschädigte von Cybercrime, um online Strafanzeige erstatten zu können, sowie ein zentrales Portal für die Bündelung der bestehenden und zukünftigen Präventionsbestrebungen, insbesondere für Bürger und KMUs – idealerweise eine Plattform für beides. Mit dem virtuellen Polizeiposten "Suisse ePolice" wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung unternommen. Stossend daran ist, dass genau für den Bereich Cybercrime die Möglichkeit fehlt, online Strafanzeige oder auch Meldungen zu erstatten. Zudem sind diesem Projekt aktuell nur 13 Kantone angeschlossen. Auch fehlt eine Verlinkung zur Prävention.

Andere Länder als Vorbilder für zentrale Plattform

Die zentrale Plattform wäre idealerweise durch den Bund zu betreiben und die Zuständigkeiten lägen bei den Kantonen (Polizei, Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren) und beim Bund (Bundesamt für Polizei, evtl. Melde- und Analysestelle Informationssicherung). Die Strafanzeigen könnten nach Strafprozessordnung wohl automatisch an die jeweilige Kantonspolizei weitergeleitet werden.

Es gibt mitunter genügend Beispiele und Vorlagen im Ausland, die für die Schweiz zeitnah adaptiert und umgesetzt werden könnten. In diversen Ländern gibt es bereits zentrale, funktionierende Plattformen, um Strafanzeige im Bereich Cybercrime zu erstatten. In Grossbritannien etwa ist die Londoner Polizei landesweit zuständig für die Erfassung und Weiterleitung von Cybercrime inklusive Links und Hinweise für Prävention.

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