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"Mit weiteren Klagen zum Recht am eigenen Bild ist zu rechnen"

Umstrittenes Gerichtsurteil

ICTswitzerland und Swico zeigen sich über das Street-View-Urteil alles andere als erfreut: Das Bundesverwaltungsgericht sende "falsche Signale für den Innovationsstandort Schweiz" aus, monieren die Verbände.

"Für die Schweiz als Wirtschafts- und Innovationsstandort ist der vorliegende Entscheid nicht förderlich", schreiben ICTswitzerland und Swico in einer Medienmitteilung. Gemeint ist das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen Google Street View.

Verständnis und Besorgnis zugleich

ICTswitzerland und Swico betonen, Verständnis dafür zu haben, dass an sensiblen und exponierten Orten der Schutz des eigenen Bildes verlangt werde. Google biete aber bereits eine Funktion, die eine Löschung von Fotos innerhalb von 48 Stunden ermögliche.

Datenschutz sei zwar wichtig, eine Bildverfremdung von 100 Prozent technisch aber kaum machbar. "Eine Fehlerquote von einem Prozent, bei einer automatischen Verfremdung von persönlichen Merkmalen, liegt in einer technologischen Toleranz, welche für den überwiegenden Teil der Street View-Bilder akzeptabel ist."

Vorwurf der Unverhältnismässigkeit

Das Urteil werfe Fragen auf zur Gleichbehandlung von nicht privaten, digitalen Bild-Daten im Web auf. Bei Street View werde ein strengerer Beurteilungsmassstab angewendet als bei anderen Anbietern von digitalen Bilddaten, so die beiden Verbände.

Zudem tangiere der Entscheid auch die bisherige Medienordnung. Bilder und Filme würden bei Anlässen im öffentlichen Raum ebenfalls unbeteiligte Personen erfassen. Diese könne man später im Internet überhaupt nicht mehr anonymisieren. Bei Google hingegen werde der Schutz der öffentlichen Sphäre mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismässig vorangetrieben.

"Das Urteil wirft auch rechtliche Fragen auf bei öffentlichen Webcams und Newsportalen. Mit weiteren Klagen zum Recht am eigenen Bild ist zu rechnen", befürchten ICTswitzerland und Swico.

"Für die Schweiz als Wirtschafts- und Innovationsstandort ist der vorliegende Entscheid nicht förderlich", schreiben ICTswitzerland und Swico in einer Medienmitteilung. Gemeint ist das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen Google Street View.

Verständnis und Besorgnis zugleich

ICTswitzerland und Swico betonen, Verständnis dafür zu haben, dass an sensiblen und exponierten Orten der Schutz des eigenen Bildes verlangt werde. Google biete aber bereits eine Funktion, die eine Löschung von Fotos innerhalb von 48 Stunden ermögliche.

Datenschutz sei zwar wichtig, eine Bildverfremdung von 100 Prozent technisch aber kaum machbar. "Eine Fehlerquote von einem Prozent, bei einer automatischen Verfremdung von persönlichen Merkmalen, liegt in einer technologischen Toleranz, welche für den überwiegenden Teil der Street View-Bilder akzeptabel ist."

Vorwurf der Unverhältnismässigkeit

Das Urteil werfe Fragen auf zur Gleichbehandlung von nicht privaten, digitalen Bild-Daten im Web auf. Bei Street View werde ein strengerer Beurteilungsmassstab angewendet als bei anderen Anbietern von digitalen Bilddaten, so die beiden Verbände.

Zudem tangiere der Entscheid auch die bisherige Medienordnung. Bilder und Filme würden bei Anlässen im öffentlichen Raum ebenfalls unbeteiligte Personen erfassen. Diese könne man später im Internet überhaupt nicht mehr anonymisieren. Bei Google hingegen werde der Schutz der öffentlichen Sphäre mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts unverhältnismässig vorangetrieben.

"Das Urteil wirft auch rechtliche Fragen auf bei öffentlichen Webcams und Newsportalen. Mit weiteren Klagen zum Recht am eigenen Bild ist zu rechnen", befürchten ICTswitzerland und Swico.


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Kommentar


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1 Comments

Peter
09.04.2011 - 08:26

Typische linksgrünes Gehabe. Immer das Geld der anderen ausgeben und dann sogar noch verhindern, dass sie welches einnehmen können. Aufwachen bitte, aber sofort. Die Schweiz hat weder Strand, noch Öl oder Gold im Boden. Es muss alles irgendwie verdient werden. Google gibt uns die Gelegenheit dazu, aber vielleicht nicht mehr lange ...