"Keine Gefährdung für Kunden"

Bundestrojaner wird von Antivirus-Programm abgewehrt

Uhr | Aktualisiert

G Data, Hersteller von Antivirus-Lösungen, hat den als Bundestrojaner bekannten Computerschädling analysiert. Der Trojaner kann von den G Data Sicherheitslösungen erkannt und abgewehrt werden.

Das Security-Software-Unternehmen G Data teilt mit, dass der sogenannte Bundestrojaner von ihren Sicherheitslösungen abgewehrt wird und keine Gefährdung für ihre Kunden besteht. Die Sicherheitsprogramme des Unternehmens erkennen den Schädling als Backdoor.R2D2.a.

Laut G Data kann der Trojaner nicht nur Informationen sammeln und versenden, sondern verfügt auch über Upload-Funktionen, womit weitere Software heraufgeladen werden kann. Da diese Funktionen nur unzureichend geschützt sind, könnten sie zum Heraufladen von Malware missbraucht werden. Ausserdem sei die Kommunikation zum C&C Server zu wenig abgesichert. So können Schädlinge beliebige Daten von gefälschten Adressen an die zentrale Sammelstelle verschicken. Anwendern empfiehlt das Software-Unternehmen ihren Viren-Schutz und alle Browser-Komponenten stets auf dem aktuellsten Stand zu halten, um den Bundestrojaner abzuwehren.

Chaos Computer Club gegen staatliche Späh-Software

Zuerst aufgedeckt wurden die Sicherheitsmängel der Software, welche in Deutschland eingesetzt wird, vom Chaos Computer Club (CCC). Dieser hat eine Analyse der staatlichen Überwachungssoftware vorgenommen. Der CCC soll von verschiedenen Quellen Exemplare des als Bundestrojaner bekannten Schädlings zugespielt bekommen haben. Aufgrund von Design- und Implementierungs-Fehlern der Software könnten Dritte die Sicherheitslücken zu ihren  Zwecken ausnützen.

Die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) darf in Deutschland eigentlich nur für das Abhören von Internet-Telefonie verwendet werden. Dies muss durch technische und rechtliche Massnahmen sichergestellt werden. Laut des CCC geht der Behörden-Trojaner aber viel weiter und verletzt die Vorgaben des deutschen Verfassungsgerichts. Es sei sogar möglich ferngesteuert auf Mikrofon, Kamera und Tastatur zuzugreifen.

Derweil gab das bayrische Innenministerium bekannt, dass der vom CCC präsentierte Trojaner aus seinem Hause stammt und der Einsatz der Software stets im rechtlichen Rahmen erfolge. Ein Datenschutzbeauftragter soll jetzt klären, ob die Rechtsvorschriften tatsächlich immer eingehalten werden.