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Gestrichene Klauseln

Glasfaserausbau in Basel: Neuer Vertrag macht Weg frei

Glasfasern
Weg frei für Glasfasern in Basel

Der negative Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) zum Basler Glasfaserausbau hat zum Umdenken bei Swisscom und den Industriellen Werken Basel geführt. Der neue Vertrag soll von der Weko schon abgesegnet worden sein.

Die Swisscom und die Industriellen Werke Basel (IWB) haben ihren Vertrag zum Ausbau des Glasfasernetzes in Basel angepasst. Sowohl der Investitionsschutz als auch die Layer1-Exklusivität wurden vollständig gestrichen und beide Provider bieten neu die sogenannte passive, unbeleuchtete Glasfaser an und öffnen damit weiter den Zugang für Provider, die nicht selbst in die Infrastruktur investieren wollen. Mit diesen Änderungen haben die Vertragspartner der Kritik der Weko Rechnung getragen.

Ausgleichszahlungen

Gleichzeitig wurde, gemäss Swisscom, der Ausgleichzahlungsmechanismus präzisiert. Falls ein Partner die gemeinsam erstellte Infrastruktur deutlich mehr nutze, als ihm gemäss Investitionsanteil zusteht, soll die andere Partei vom Vertragspartner eine Ausgleichszahlung erhalten. Dieser Mechanismus greife jedoch erst nach Abschluss des Grundausbaus in Basel, voraussichtlich im Jahr 2018.

Alle sind erfreut

Die Vertragsanpassungen waren nötig, da der Vertrag vor der Unterzeichnung der Weko vorgelegt wurde. Das vorgeschlagene Kooperationsmodell wurde im Schlussbericht der Kommission beanstandet. Laut Swisscom sei die Weko erfreut, dass eine neue gemeinsame Lösung erzielt werden konnte. Auch Swisscom ist laut Pressemitteilung über die Einigung erfreut, da der Ausbau nun vorangetrieben werden könne.

Die Swisscom und die Industriellen Werke Basel (IWB) haben ihren Vertrag zum Ausbau des Glasfasernetzes in Basel angepasst. Sowohl der Investitionsschutz als auch die Layer1-Exklusivität wurden vollständig gestrichen und beide Provider bieten neu die sogenannte passive, unbeleuchtete Glasfaser an und öffnen damit weiter den Zugang für Provider, die nicht selbst in die Infrastruktur investieren wollen. Mit diesen Änderungen haben die Vertragspartner der Kritik der Weko Rechnung getragen.

Ausgleichszahlungen

Gleichzeitig wurde, gemäss Swisscom, der Ausgleichzahlungsmechanismus präzisiert. Falls ein Partner die gemeinsam erstellte Infrastruktur deutlich mehr nutze, als ihm gemäss Investitionsanteil zusteht, soll die andere Partei vom Vertragspartner eine Ausgleichszahlung erhalten. Dieser Mechanismus greife jedoch erst nach Abschluss des Grundausbaus in Basel, voraussichtlich im Jahr 2018.

Alle sind erfreut

Die Vertragsanpassungen waren nötig, da der Vertrag vor der Unterzeichnung der Weko vorgelegt wurde. Das vorgeschlagene Kooperationsmodell wurde im Schlussbericht der Kommission beanstandet. Laut Swisscom sei die Weko erfreut, dass eine neue gemeinsame Lösung erzielt werden konnte. Auch Swisscom ist laut Pressemitteilung über die Einigung erfreut, da der Ausbau nun vorangetrieben werden könne.


swisscom, fibre optics, companies, infrastructure, telecommunication


Kommentar


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1 Comments

Ramon, Amat
09.11.2011 - 13:51

Erfreulich, dass die Exklusivität vom Tisch ist.