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Entscheid des Bundesgerichts

UPC Cablecom muss Joiz aufschalten

Das Bundesgericht hat die Beschwerde der UPC Cablecom gegen den Aufschaltentscheid des Bakom abgewiesen. Das Unternehmen ist nun verpflichtet, den Fernsehkanal Joiz auf ihr analoges Kabelnetz und in HD aufzuschalten.

UPC Cablecom muss den Fernsehsender Joiz definitiv aufschalten. Dies hat das Bundesgericht entschieden, wie Joiz mitteilt. Joiz ist ein Schweizer Fernsehkanal, der ausschliesslich Programme für Jugendliche und junge Erwachsene in der Schweiz produziert. Mit dem Urteil des Bundesgerichtes werden der Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Damit wird die Beschwerde von UPC Cablecom gegen den Aufschaltentscheid abgewiesen.

UPC Cablecom muss den Fernsehsender nun spätestens ab dem 26. Juni analog und in HD verbreiten. "Das Urteil des Bundesgerichts ist eine weitere Bestätigung für Joiz. Und es ist ein Sieg für die junge Generation von Mediennutzern in der Schweiz", wird Alexander Mazzara, CEO von Joiz, in der Mitteilung zitiert.

UPC Cablecom muss den Fernsehsender Joiz definitiv aufschalten. Dies hat das Bundesgericht entschieden, wie Joiz mitteilt. Joiz ist ein Schweizer Fernsehkanal, der ausschliesslich Programme für Jugendliche und junge Erwachsene in der Schweiz produziert. Mit dem Urteil des Bundesgerichtes werden der Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Damit wird die Beschwerde von UPC Cablecom gegen den Aufschaltentscheid abgewiesen.

UPC Cablecom muss den Fernsehsender nun spätestens ab dem 26. Juni analog und in HD verbreiten. "Das Urteil des Bundesgerichts ist eine weitere Bestätigung für Joiz. Und es ist ein Sieg für die junge Generation von Mediennutzern in der Schweiz", wird Alexander Mazzara, CEO von Joiz, in der Mitteilung zitiert.


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