Verfahrensfehler

Steht der Prozess gegen Megaupload vor dem Aus?

Uhr | Aktualisiert

Verfahrensfehler im Prozess gegen den Filehoster Megaupload und dessen Gründer Kim Schmitz könnten das Auslieferungsverfahren in die USA sowie die Klage gegen das Unternehmen selbst verunmöglichen.

Das Verfahren gegen den Filehoster Megaupload sowie dessen Gründer Kim Schmitz könnte möglicherweise gefährdet sein. US-Richter Liam O’Grady zeigte sich laut Informationen des FBI unsicher, ob es überhaupt zu einem Verfahren kommt, berichtete der "New Zealand Herald" am Samstag.

Amerikanische Justiz nicht zuständig

O’Grady bemängelt, dass das Unternehmen nie formell eine Strafanzeige erhalten habe. Laut Kim Schmitz' Anwalt sei dies auch gar nicht möglich, denn die Anklage würde nicht in die Zuständigkeit der amerikanischen Justiz fallen. Unternehmen ausserhalb der USA können, anders als einzelne Personen, nicht von einem amerikanischen Gericht belangt werden.

Dies könnte das Verfahren um Schmitz' Auslieferung in die USA erheblich beeinflussen oder sogar ganz verunmöglichen. Zusätzlich dazu erfolgte die Beschlagnahmung seines Besitzes ohne ordnungsgemässe Benachrichtigung. Die einstweilige Verfügung folgte erst letzte Woche. Auch dies könnte das Verfahren behindern.

Hürden für Auslieferung

Kim Schmitz, auch Kim Dotcom genannt, steht in Neuseeland vor einem Auslieferungsverfahren in die USA, welche nach neuseeländischem Recht nur möglich ist, wenn dem Angeklagten mindestens fünf Jahre Gefängnis als Strafe drohen. In Neuseeland steht auf Urheberrechtsverletzungen allerdings nur vier Jahre Strafe.

Die USA versuchen jetzt, dem Megaupload-Gründer und sechs weitere Personen die Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation nachzuweisen. Die Strafe dafür wäre fünf Jahre – das Mindestmass für eine mögliche Auslieferung.