Entscheid ist gefällt

Weko sagt: VRSG unterliegt nicht öffentlichem Vergaberecht

Uhr | Aktualisiert

Abacus hatte im März die Verwaltungsrechenzentrum AG St. Gallen wegen deren Auftragsvergabepraxis angegriffen. Nun stützt die Wettbewerbskommission deren Position teilweise.

Nachricht um 15:05 upgedatet.

Im März bezeichnete Abacus-CEO Claudio Hintermann das Verhalten der Verwaltungsrechenzentrum AG St. Gallen (VRSG) als "marktverzerrend". Sie schreibe Aufträge nicht öffentlich aus, obwohl sie wie eine Vergabestelle im Sinne des öffentlichen Beschaffungsrechts agiere. Hintermann rief daher die Eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) an. Sie solle über den Fall entscheiden, fand der Manager. Die Position der Weko liegt nun vor: Die VRSG sei keine Vergabestelle und unterstehe bei ihren Beschaffungen nicht dem öffentlichen Vergaberecht.

VRSG ist hocherfreut

In einer Medienmitteilung zeigt sich die VRSG über den Entscheid der Weko erfreut. Ihr Verwaltungsratspräsident Eduard Gasser wird im Communiqué mit den Worten zitiert: "Damit ist klar, dass unsere seit Jahren gefestigte Praxis, unser Gesamtangebot für die öffentlichen Verwaltungen gezielt mit frei ausgewählten Produkt-Partnerschaften zu ergänzen, nicht nur den Interessen unserer Kunden und Aktionäre entspricht, sondern auch den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts."

Die VRSG habe immer betont, dass sie "eine privatrechtliche, gewinnorientierte Marktteilnehmerin und Anbieterin von IT-Dienstleistungen und damit keine Vergabestelle im Sinne des öffentlichen Beschaffungsrechts" sei, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Auswahl von Lieferanten und Partnern liege daher vollumfänglich in ihrer unternehmerischen Freiheit. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Aktionäre der VRSG Gemeinden und Kantone sind, erklärt die VRSG.

Ausschreibungen trotzdem wahrscheinlich

Was die VRSG in ihrer Mitteilung aber nicht erwähnt, ist was sonst noch im Urteil der WEKO steht: "Aktionäre müssen sich gegenüber der VRSG wettbewerbsneutral verhalten und ihre Aufträge nach den Regeln des Beschaffungsrecht vergeben." Die Aktionäre der VRSG sind wie bereits erwähnt Gemeinden und Kantone. Diese werden nun also ihre Aufträge nicht mehr direkt an die VRSG vergeben dürfen, auch wenn sie an ihr Beteiligungen halten. Und für solche Ausschreibungen gelten klare Regeln: Ab gewissen Beträgen muss immer ausgeschrieben werden.

Für Abacus-Geschäftsführer Claudio Hintermann ist das Urteil daher bereits als Erfolg zu werten. "Wir werden nun offerieren können. Vielleicht erhalten wir den Zuschlag dann nicht, aber wenigstens hatten wir die Möglichkeit dazu." Es wird sich zeigen, wie genau die Situation sich in den nächsten Monaten weiterentwickelt.