Einschränkung des Wettbewerbs? Weko untersucht Glasfaserbau in Zürich
Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Vorabklärung zum Bau des Glasfasernetzes in Zürich. Einzelne Klauseln des Kooperationsvertrages zwischen dem Elektrizitätswerk der Stadt und Swisscom wurden zur Überprüfung gemeldet. Es gebe wettbewerbsrechtliche Bedenken, schreibt das Weko.
Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (EWZ) und Swisscom haben ihren Kooperationsvertrag in getrennten Meldungen den Wettbewerbsbehörden vorgelegt. Diese ist damit nicht glücklich: Da einzelne Klauseln den Wettbewerb auf dem Glasfasernetz der Stadt Zürich einschränken könnten, wurde eine Vorabklärung eröffnet.
Das Mehrfasernetz, das den Kooperationspartnern die vollständige Kontrolle über mindestens eine Glasfaser ermöglicht, sollte eigentlich Wettbewerb schaffen. Einzelne Klauseln der Kooperationsvereinbarung könnten diesen allerdings zu Lasten der Endkunden beschränken oder sogar beseitigen. Im Januar hat das Weko in ähnlichen Verfahren je eine Vorabklärung zum Bau des Glasfasernetzes in St. Gallen und Genf eröffnet.
"Die Wettbewerbsbehörden stellen weder den gemeinsamen Bau noch den Betrieb einer Glasfasernetzinfrastruktur in Frage", betont das Weko. Sollte es aber wettbewerbsrechtliche Klauseln geben, werde man innerhalb von fünf Monaten ein Verfahren eröffnen.
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