Legalität weiterhin unklar

Das Parlament debattiert über den Bundestrojaner

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Der Nationalrat fordert Einblick in die Rechtsgrundlagen für Überwachungssoftware, die bei den Behörden im Einsatz sind.

Der Nationalrat hat im Rahmen seiner Frühjahrssession 2012 über das Thema "Überwachung mittels Trojanern" debattiert. Dies aufgrund eines parlamentarischen Vorstoss der Kommission für Rechtsfragen mit Vorsitz des SVP-Nationalrats Yves Nidegger. Diese hat bereits am 11. November 2011 zwei Postulate eingereicht, die von Nidegger und der SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger ausformuliert worden sind.

Unklare Rechtslage

Die Postulate beziehen sich in erster Linie auf Überwachungssoftware, die in der Schweiz auf Basis der alten Strafprozessordnung in mindestens vier Fällen bereits zum Einsatz gekommen ist. Die Ausgangslage wird wie folgt umschrieben: "Die Medien haben herausgefunden, dass der Einsatz von Trojanern vor allem in Deutschland erfolgt ist. Im Gefolge der Medienberichterstattung wurde dann auch klar, dass diese Software zur Überwachung, die ja dann eingeschleust wird in die Systeme der Überwachten, auch in die Schweiz verkauft worden und zur Anwendung gelangt ist".

Eine derartige Überwachung erfordert laut Strafprozessordnung ein Strafverfahren und einen Gerichtsbeschluss. Am 1. Januar 2012 ist die Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) in Kraft getreten. Pikant: Die Verordnung basiert auf dem Gesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) - und dieses befindet sich gerade selbst in Revision. Ein Vernehmlassungsbericht dazu wurde nie veröffentlicht.

Nun stelle sich die Frage, ob die alte Strafprozessordnung bereits eine genügende Grundlage für den Einsatz eines Bundestrojaners geboten habe, so die Parlamentarier. "Wir haben beschlossen, die beiden Postulate einzureichen, mit denen wir eine umfassende Auslegeordnung in Bezug auf den Stand wie auch in Bezug auf die bestehenden Gesetzesgrundlagen fordern", heisst es weiter.

Strenge Auflagen

Die Rechtskommission hinterfragt also die Legalität einer derartigen Überwachung sowohl bei der Anwendung durch den Nachrichtendienst als auch durch die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen. Der Bundesrat will diese aber erlauben, wenn auch unter strengen Auflagen. Ob der Bund dabei aber auf eine Eigenentwicklung oder eine Software eines privaten Unternehmens setzt, habe das Bundesamt für Justiz laut dem Schweizer Fernsehen nicht kommentieren wollen.

Gemäss Bundesrat sei es dem Bund verboten, Festplatten mittels Trojaner zu durchsuchen oder im Computer eingebaute Mikrofone oder Kameras anzuzapfen, um ganze Räume zu überwachen. Offene Fragen wolle der Bundesrat diesen Sommer beantworten.

"Bis die neue Gesetzesvorlage in Kraft tritt, dürfte es noch Jahre vergehen. Offen bleibt die Frage, ob der Bund und die Kantone so lange auf den Einsatz von Trojanern verzichten, bis die Legalität eines solchen Einsatzes geklärt ist", schreibt tagesschau.sf.tv.