Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes

Swisscom: Beschwerde bezüglich Mietleitungspreisen abgewiesen

Uhr | Aktualisiert
von Janine Aegerter und awp

Swisscom wird aufgrund eines Entscheides des Bundesverwaltungsgerichtes ihr Mietleitungsangebot überprüfen.

Eine Beschwerde der Swisscom bezüglich den Preisen von Mietleitungen wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Da Swisscom bei Mietleitungen marktbeherrschend sei, betreffe sie eine Angebotspflicht, schreibt die Nachrichtenagentur awp. Daher müsse der Telko Mietleitungen gegenüber der Konkurrenz zu kostenorientierten Preisen anbieten. Das Bundesverwaltungsgericht hat damit einen Entscheid der Eidgenössischen Kommunikationskommission (Comcom) in den Hauptpunkten bestätigt.

Nach einer Beschwerde von COLT Telecom Services hatte der Regulator im März 2010 der Swisscom rückwirkend eine Senkung der Mietleitungspreise für die Jahre 2007 bis 2009 um 15 bis 30 Prozent verordnet. Ausserdem verpflichtete die Comcom die Swisscom, 2010 ein Angebot für die Mietleitungen zu veröffentlichen, so awp.

Entscheid endgültig

Der Entscheid kann laut awp nicht mehr ans Bundesgericht weitergezogen werden. Swisscom hält in ihrer Medienmitteilung von gestern fest, dass sie ihr Mietleitungsangebot nun überprüfen werde. Wegen der bisherigen Rechtsunsicherheit habe Swisscom Rückstellungen gebildet, die nach heutigem Kenntnisstand ausreichen würden. Mit dem Urteil aus Bern würden wichtige Grundsatzfragen in der Zugangsregulierung geklärt. Noch ausstehend sei ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in einem praktisch identischen Mietleitungsverfahren zwischen Sunrise und Swisscom. Der Telko erwarte hier einen ähnlichen Ausgang.

Sunrise erklärte ihrerseits in einem Communiqué, wegen des Urteils konkurrenzfähiger am Markt auftreten zu können. Mietleitungen seien Punkt-zu-Punkt-Verbindungen, die eine exklusive Datenübertragung ermöglichen und zum Beispiel für die Vernetzung verschiedener Unternehmensstandorte genutzt werden.