Qumram Community-Event

"Elektronische Archive sind das Gedächtnis der Informationsgesellschaft"

Uhr | Aktualisiert

Wie steht es um die rechtliche Situation im E-Commerce? Und warum sollten wir archivieren? Auf diese Fragen lieferte der Qumram-Event gestern Donnerstag Antworten.

Ulrich Kampffmeyer referierte zum Thema Archivierung. (Quelle: Netzmedien AG)
Ulrich Kampffmeyer referierte zum Thema Archivierung. (Quelle: Netzmedien AG)

Die Webarchivierung dürfte in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen. Davon ist zumindest "ECMS-Papst" Ulrich Kampffmeyer überzeugt. Er referierte am gestrigen Qumram-Community-Event und sprach über den Jäger- und Sammlertrieb, beziehungsweise einen kleinen Archivierungstrieb, den jeder von uns in sich trägt. Dabei gibt es ein Problem: Einerseits sammeln wir Dinge, die wir gar nicht brauchen und andererseits verlieren wir dadurch den Überblick für die wirklich wichtigen Dinge.

"Wir ertrinken in Information, gleichzeitig gehen uns die wichtigen Dinge durch die Lappen". In der Zukunft werde man das heutige Zeitalter wahrscheinlich als "dunkles Zeitalter der Informationsarchivierung" betrachten, da schon zum jetzigen Zeitpunkt eine Unmenge an Information verloren gegangen sei und jeden Tag neue, verlorene Information hinzukomme. Diese Entwicklung werde durch die vermehrte Nutzung von Mobile, Cloud und Co. noch verschärft. "Wir haben keine Strategie, wie wir mit Information umgehen sollen", betonte er.

Kampffmeyer hielt das Pubikum daher dazu an, Information nicht nur zu speichern, sondern auch nutzbringend zu verwalten. Schliesslich solle die Information in den Sites weiterhin nutzbar sein. Denn "elektronische Archive sind das Gedächtnis der Informationsgesellschaft".

Rechtliche Lage im E-Commerce

Reto C. Zbinden, Rechtsanwalt und CEO der Swiss Infosec, informierte in einem weiteren Referat zur rechtlichen Lage der Archivierung im Online-Handel. Erst einmal, so Zbinden, sei es wichtig, als E-Commerce-Anbieter die eigene Leistungsbereitschaft geographisch einzugrenzen. "Verkaufe ich Produkte in die USA, kann ich auch dort angeklagt werden", gab er zu bedenken. Auch was das System betreffe, gebe es einige Regeln zu beachten. So sei in den EU beispielsweise dank der EU-Verbraucherschutzrichtlinie eine vorankreuzte Anwahl, also ein Häkchen, das bereits gesetzt ist, nicht erlaubt.

Zudem dürften AGBs keine versteckten Vertragsabschlüsse oder Ähnliches enthalten, was für den Konsumenten eine Überraschung darstellen würde. Sicher sei den Zuhörern schon aufgefallen, dass Banken oder Versicherungen ihre Kunden immer vermehrt auffordern würden, AGBs zu unterschreiben. Der Grund dafür sei simpel, so Zbinden: "Eine unterschriebene AGB ist keine AGB mehr, sondern ein Vertrag".

Archivierungspflicht auch online

Die Archivierung kommt dann ins Spiel, wenn es um die Nachweisbarkeit von Leistungen oder die Beweisführung vor Gericht verwendet werden könne. Manche Unternehmen haben bereits vom Gesetz her den Auftrag, ihr Online-Leistungsangebot zu archivieren. Die SBB beispielsweise gehört dazu. Andere Unternehmen müssen selbst entscheiden, was sie archivieren wollen - und wie lange. Für die meisten Unternehmen besteht allerdings keine Online-Archivierungspflicht.

Wer sich dennoch für die Archivierung von Online-Daten interessiert, dem rät Zbinden: "Sie müssen Ihre elektronischen Daten nicht archivieren. Es kommt dabei auf Ihr Bedürfnis an und darauf, wie hoch Sie das Risiko einschätzen, ob sie jemals aufgrund dieser Daten vor Gericht angeklagt werden könnten." Wer sich für eine elektronische Archivierung entscheide, müsse seine Daten unter anderem fälschungssicher archivieren, als den Schutz vor Veränderung sicher stellen.