Uvek unterbreitet Vorschläge

Mehr Online-Freiheit für die SRG

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Wie im September angekündigt, soll die SRG nun mehr publizistische Freiheit erhalten.

Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) soll mehr publizistische Möglichkeiten auf dem Internet erhalten, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mitteilt. Derzeit liege interessierten Kreisen ein Entwurf für Änderungen der SRG-Konzession zur Stellungnahme vor.

Keine Online-Zeitung

In den zur Diskussion stehenden Änderungen stehe die Regelung der Online-Aktivitäten der SRG im Vordergrund. Um zu verhindern, dass die SRG eine Online-Zeitung anbiete und damit andere schweizerische Internet-Angebote zu stark konkurrenziere, sollen mindestens 66 Prozent der Texte mit Audio- und audiovisuellen Inhalten verknüpft sein.

Die SRG dürfte zudem auch Inhalte anbieten, die keinen Bezug zu Radio- oder Fernsehsendungen haben. Sie müsse aber solche Texte in den Bereichen News, Sport und Regionales auf 1'000 Zeichen beschränken, heisst es weiter. Im Entwurf werde der SRG auch mehr Spielraum bei der Verbreitung von Live-Events über das Internet gewährt - eine Änderung, die auf eine Motion von SP-Nationalrätin Evi Allemann zurückzuführen ist.

(Eigen-)Werbung erlaubt

Im Entwurf steht zudem, dass im Online-Angebot Eigenwerbung erlaubt sei. Und: "Eigenständige Angebote mit Informationen zu Basiswissen und mit Bezug zu bildenden Sendungen, die mit nicht gewinnorientierten Dritten hergestellt werden, können gesponsert werden und Werbung enthalten", heisst es weiter. Was das genau bedeutet, klärt die Redaktion derzeit noch ab.

Im September hatte der Bundesrat der SRG das Schalten von Online-Werbung untersagt, hatte ihr aber mehr publizistische Möglichkeiten in Aussicht gestellt. Das Uvek erhielt daraufhin den Auftrag, entsprechende Vorschläge auszuarbeiten.

Update: Online-Werbung ist weiterhin kein Thema für die SRG, wie Bakom-Sprecher Oliver Gerber auf Anfrage der Redaktion bestätigte. Der Bundesrat hatte der SRG Online-Werbung mit seinem Entscheid im September vorläufig untersagt. Ob sich dies in Zukunft ändern werde, könne man derzeit nicht sagen, so Gerber.