IT zwischen Überregulierung und rechtlosem Raum
Letzten Freitag referierte die Rechtsanwältin Charlene Kramer im Rahmen der "Vortragsreihe am Mittag" des Europa Instituts zu den rechtlichen Aspekten des Cloud Computings, über Datensicherheit, Cyber Crime und Modern Work.
Das Europa Institut der Universität Zürich lud letzten Freitag zu einem Tour d’Horizon der neuesten Entwicklungen im IT-Recht ein. Es referierte die Rechtsanwältin Charlene Kramer, die sich seit Februar 2011 als General Counsel von Microsoft Schweiz um die Rechtsbelange des Technologiekonzerns kümmert. Cloud, elektronische Überwachung, Cyber Crime, Modern Work: Charlene Kramer griff in ihrem einstündigen Vortrag die zentralen IT-Themen der Gegenwart auf und beleuchtete ihre juristischen Aspekte.
Cloud, eigentlich eine altes Thema
Charlene Kramer bemerkte zu Beginn ihres Referats, dass sich die IT sehr schnell entwickle. Noch vor wenigen Jahren sei IT eine reine B2B-Angelegenheit gewesen. Gegenwärtig fände eine Consumerization der IT statt, in Zuge derer alle gesellschaftlichen Bereiche von den neuen Technologien durchdrungen würden. Das merke man auch an der starken Datenschutz-Diskussion rund um das Cloud Computing. Eigentlich sei Cloud ein altes Thema. Schon bei dem Aufkommen der E-Mail hätten viele Menschen Sicherheitsbedenken geäussert. Allerdings hätten diese keine Anpassung der Gesetze nach sich gezogen. Heute würden die IT-Entwicklungen eine Situation zwischen territorialen Überregulierungen und einem weltweiten, rechtlosen Raum nach sich ziehen.
Gemäss Kramer schliesst sich die Schweiz mit ihren Regulierungsanforderungen selbst aus. Dies sei zum Beispiel geschehen, als Google in der Schweiz Google Site habe einführen wollen. Die Schweiz sei dem Vorhaben mit einem Forderungskatalog begegnet, worauf Google geantwortet habe "How big is this market? Let’s leave it blank."
Bei Datenschutz entscheidet die falsche Generation
Eine ähnliche Über- und Unterregulierung wie im Cloud Computing findet sich gemäss Kramer auch in den Bereichen Datenschutz und Cyber Crime wieder. So sei der Versuch, das sogenannte Profiling im Marketing zu verbieten, genauso schwierig in der Praxis zu bewerkstelligen, wie das Recht auf Vergessen durchzusetzen. Realistischer sei beispielsweise ein Recht auf Löschen, das mit sogenannten "Take down Requests" wahrgenommen werden könnte.
Im Bereich Datenschutz würden viele Punkte nicht mit der Realität und dem Fortschritt übereinstimmen. Das bemerke man nicht zuletzt bei der Frage nach dem richtigen Umgang mit Social Media. Die Leute, die heute an Datenschutzverordnungen arbeiten würden, seien die falsche Generation, um Kindern und Jugendlichen den richtigen Umgang mit den neuen Medien zu vermitteln.
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