Projekt Interception System Schweiz (ISS)

Bund kann Überwachungs-System ISS vielleicht doch zu Ende bauen

Uhr | Aktualisiert

Es geht weiter in der Geschichte um das Projekt Interception System Schweiz (ISS). Der neue Vertrag für ein alternatives System steht jetzt.

Der Bund hat gestern Donnerstag eine ungewöhnlich begeisterte Medienmitteilung publiziert: Der Neustart für das Projekt Interception System Schweiz (ISS) sei "geglückt", heisst es dort. Der Vertrag zur Beschaffung eines neuen Verarbeitungssystems beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) mit der neuen Herstellerin habe abgeschlossen werden können. Und: "Das System wird nach heutiger Beurteilung 2015 einsetzbar sein".

Das ISS-System war im Ende September in die Schlagzeilen geraten, weil der Bund das Projekt mit dem bisherigen Hersteller abgebrochen hatte. 18 Millionen seien "in den Sand gesetzt" worden, sagte damals Matthias Raumsauer, der Generalsekretär des Justiz- und Polizeidepartements gegenüber der nationalen Nachrichtenagentur sda. Der Bund hat also durchaus einen Grund, sich nun zu freuen. Vorausgesetzt natürlich, der Plan funktioniert wie vorgesehen.

Projekt neu gestartet

Wie der Bund weiter schreibt, wurde das Projekt mit der Herstellerin eines bereits evaluierten Alternativsystems neu gestartet. Der dafür notwendige Zusatzkredit in der Höhe von 13 Millionen Franken sei vom Bundesrat bewilligt worden.

So begeistert wie der Bund derzeit klingt, sind wohl nur wenige. Die Gegner von Post- und Fernmeldeüberwachungen und des Dienstes BÜPF werden sich kaum mitfreuen können. Prompt twitterte denn auch die Piratenpartei: Vertragsabschluss mit US-israelischem Unternehmen für neues Schweizer Überwachungssystem "geglückt". Ob es sich bei der neuen Herstellerin um ein US-israelisches Unternehmen handelt, hat der Bund selbst nicht mitgeteilt.

Wozu der Dienst ÜPF?

Der Dienst ÜPF führt laut Mitteilung Post- und Fernmeldeüberwachungen zur Klärung schwerer Straftaten und für die Suche von Verunglückten durch. Dies geschehe auf Anordnung der Strafverfolgungsbehörden und mit Genehmigung der zuständigen Gerichte. Die angeforderten Daten hole der Dienst ÜPF bei den Fernmeldedienstanbietern ein.