Bundesrat griff direkt ein

Bundesrat versus UPC Cablecom

Uhr | Aktualisiert

Die Bundesverwaltung vergibt seit Januar 2014 keine Aufträge mehr an UPC Cablecom. Die Berner Zeitung verriet nun neue Details zu diesem Entscheid.

Die Bundesverwaltung entschied im Januar 2014, dass sie keine IT-Aufträge an ausländische Firmen mehr vergibt. Dies traf vor allem UPC Cablecom. Der Telko wurde als "nicht inländisch beherrschtes Unternehmen" eingestuft und darf darum keine Datentransporte und Netzwerkanschlüsse für die Bundesverwaltung mehr liefern. Der Entscheid war eine Reaktion auf die NSA-Affäre.

Wie sich der Bundesrat einschaltete

Der Bundesrat habe sich sogar in ein laufendes Verfahren eingemischt, um UPC Cablecom vom Wettbewerb auszuschliessen, schreibt nun die Berner Zeitung. Swisscom sei zum Monopolisten für Netzwerkanschlüsse in Gebäuden der Schweizer Bundesverwaltung geworden. Es gehe dabei um mehrere Aufträge im Wert von über einer Viertelmilliarde Franken, so die Berner Zeitung weiter.

2014 lief ein Beschaffungsverfahren für Netzwerkanschlüsse beim Bund, für das sich Swisscom und UPC Cablecom bewarben. Die Ausschreibung sei für mehrere Zuschlagsempfänger konzipiert gewesen. Eine Woche nach dem Bundesratsbeschluss sei UPC Cablecom aber beschieden worden, dass sie von solchen Millionenaufträgen ausgeschlossen sei, so die Berner Zeitung. Swisscom habe am gleichen Tag die erste Tranche des Auftrags über ein Volumen von 230 Millionen Franken erhalten.

Urteil steht noch aus

"Nach dem bislang Bekannten musste man annehmen, dass der Ausschluss der grössten Schweizer Kabelnetzbetreiberin der übereifrige Entscheid der zuständigen Beamten war", schreibt die Berner Zeitung. Das stimme nicht: Ein bislang geheimes Zwischenurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai beweise, dass der Bundesrat selber in das laufende Beschaffungsverfahren eingegriffen habe.

Noch gibt sich UPC Cablecom aber nicht geschlagen: Sie reichte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein und beruft sich auf WTO-Abkommen und Verfassungsrecht. Ob der Bund seine Macht missbrauchte, muss nun das Gericht entscheiden.

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