FDV in der Vernehmlassung

Das ändert sich mit der neuen Grundversorgungskonzession

Uhr | Aktualisiert
von Marc Landis

Die dreifache Bandbreite im Grundanschluss und keine Telefonkabinenpflicht für Gemeinden. Das sind zwei Neuerungen, die das Bakom für die Grundversorgungskonzession vorsieht.

Ende 2017 läuft die 2007 erteilte Grundversorgungskonzession von Swisscom aus. In der Konzession regelt das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) den Umfang der Dienste, die die Swisscom aktuell für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Telekommunikationsservices erbringen muss.

Nun schickte das Bakom den Entwurf für die revidierte Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) in die Vernehmlassung. Interessierte Kreise können bis zum 1. Dezember zum Entwurf Stellung nehmen.

Was soll sich ändern?

Ab 2018 soll für einen Internetzugang keine Telefonleitung mehr nötig sein. Ausserdem muss in der Grundversorgung die Datenübertragungsrate auf 3000/300 Kbit/s erhöht werden. Im Weiteren müssen im Preis eines Festnetzabonnements künftig sämtliche Anrufe ins schweizerische Fest- und Mobilfunknetz inbegriffen sein. Der Anschluss darf dabei höchstens 27.20 Franken pro Monat kosten. Kombiniert mit dem Internetzugang sollen es nach den Plänen des Bakom maximal 58.75 Franken sein. Ein reiner Internetzugang darf nicht teurer als 44.85 Franken sein.

Was insbesondere kleine Gemeinden freuen dürfte: Sie müssen in Zukunft keine öffentlichen Telefonkabinen (Publifone) mehr zur Verfügung stellen. Neu ist in der Grundversorgungskonzession hingegen ein Vermittlungsdienst in Gebärdensprache für hörbehinderte Menschen via Videotelefonie vorgesehen. Dies zusätzlich zum Transkriptions- und SMS-Vermittlungsdienst für Hörbehinderte und dem Verzeichnis- und Vermittlungsdienst für Sehbehinderte und Personen mit eingeschränkter Mobilität. Diese Dienste sind bereits heute Teil der Grundversorgung.

Die Zukunft heisst All-IP

In Zukunft wird die Grundversorgungskonzessionärin nicht mehr die traditionellen Analog- und Digitalanschlüsse (ISDN) anbieten, wie das Bakom in einer Mitteilung schreibt. Der Provider soll sein Angebot stattdessen auf einen multifunktionalen, auf IP-Technologie (Internetprotokoll) basierenden Anschluss ausrichten. In Fachkreisen spricht man in diesem Zusammenhang auch von All-IP.

Sobald die neue Verordnung über Fernmeldedienste vom Bundesrat verabschiedet worden ist, will die Comcom das Verfahren zur Erteilung der neuen Grundversorgungskonzession vorbereiten. Die aktuelle Konzession war Swisscom 2007 für einen Zeitraum von zehn Jahren erteilt worden.

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