Löschen von Kontrolldaten

Oberster Datenschützer rügt Swiss-Pass-Betreiber

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von Christoph Grau

Die Betreiber des Swiss Pass müssen Kontrolldaten löschen. Eine entsprechende Forderung kommt vom Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten. Die bisherige Speicherung sei unverhältnismässig.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat eine Rüge gegen das Betreiberkonsortium des Swiss Pass ausgesprochen. Bisher haben der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) bei der Ticketkontrolle die Uhrzeit, Zug-/Kursnummer sowie die Ausweisnummer von Swiss-Pass-Nutzern für 90 Tage gespeichert. Obwohl diese Daten bisher nicht zu Marketingzwecken verwendet oder an Dritte weitergeleitet wurden, widerspreche das Vorgehen den Datenschutzrichtlinien.

Die "durchgeführten Datenbearbeitungen seien weder verhältnismässig noch beruhten sie auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage", heisst es als Begründung in einer Mitteilung des EDÖB. Die bisher erhobenen Daten seien daher unverzüglich zu löschen und die Kontrolldatenbank solle eingestellt werden.

Weiterhin schlägt der EDÖB vor, dass die AGB für Halbtax- und Generalabonnement angepasst werden. Die Kunden sollen darauf hingewiesen werden, dass sie Widerspruch gegen die Verwendung ihrer Daten zu Marketingzwecken einreichen können.

Bereits am 4. Januar übergab der EDÖB seinen Bericht mit den Forderungen und Empfehlungen an VöV und SBB. Diese hätten noch bis Ende Februar Zeit zu reagieren.

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