Ende der analogen Zeit

Bundesrat fordert digitale öffentliche Urkunden

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von Christoph Grau

Eheverträge, Testamente und andere öffentliche Dokumente können bald digital beglaubigt werden. Dies fordert zumindest der Bundesrat in einem Auftrag an das EJPD.

Der Bundesrat geht bei den öffentlichen Dokumenten einen Schritt weiter in Richtung Digitalisierung. In einem Auftrag an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) fordert der Rat die Behörde dazu auf, bis Ende 2017 einen Gesetzesentwurf und eine Botschaft an die Parlamente auszuarbeiten. Der Bundesrat will die "elektronische Archivierung in der öffentlichen Beurkundung prioritär vorantreiben", heisst es in einer Mitteilung.

Als Beispiele werden in der Mitteilung Ehevertrag, Testament und Vorsorgeauftrag genannt. Diese mussten bisher in Papierform beim Notar beurkundet werden. Das Original einer solchen öffentlichen Urkunde soll künftig auch elektronisch ausgestellt werden können. Dieses wird in einem elektronischen Register hinterlegt, damit die Dokumente jederzeit verfügbar sind.

Laut der Mitteilung ist die elektronische Beurkundung ein Bedürfnis der Schweizer Wirtschaft. Auch schaffe sie Rechtssicherheit, heisst es weiter. In der jetzigen Forderung des Bundesrats sind jedoch noch keine Urkunden bei Liegenschaftsgeschäften inbegriffen. Dies soll durch ein zweites Gesetzgebungsprojekt geregelt werden.

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