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Digitalisierung macht vorwärts

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von Ursula Uttinger, Präsidentin des Datenschutz-Forums Schweiz

Unsere Welt verändert sich schnell. Die Digitalisierung ist nicht aufzuhalten. Es gibt erste Shops ohne Personal, dafür mit vielen Videokameras, und der Kunde ist vielerorts Einkäufer und Kassierer zugleich. Aus Sicht des Datenschutzes geht die Privatsphäre verloren. Doch kaum jemanden kümmert es – zumindest solange die betroffenen Personen keinen direkten Nachteil spüren.

Ursula Uttinger, Präsidentin des Datenschutz-Forums Schweiz
Ursula Uttinger, Präsidentin des Datenschutz-Forums Schweiz

Unsere Gesetzgebung ist nicht bereit für die kommenden Entwicklungen. Weder wird die europäische Datenschutzgrundverordnung, die im Mai 2018 für die EU in Kraft tritt, noch die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes berücksichtigt. In unseren Gesetzen wird Transparenz und Datensparsamkeit gefordert – obwohl Big Data längst Realität ist. Es fehlt ein innovativer Ansatz!

Dass die Schweiz aktuell in der Datenschutzgesetzgebung einzig auf die Kompatibilität mit dem EU-Recht blickt, ist nachvollziehbar. Aber was nützt eine Gesetzgebung, die nicht oder nur bedingt umsetzbar ist? Wir sollten nicht vergessen, dass Daten keine Landesgrenzen kennen. Ganze Kontinente beziehungsweise grosse Teile davon haben gemäss Beurteilung der EU und der Schweiz keinen gleichwertigen Datenschutz. Darunter sind Länder, in die wir gerne Arbeiten und auch Personendaten auslagern, wie Indien oder Singapur. Man behilft sich mit Verträgen und verpflichtet die Vertragspartner, unser Datenschutzniveau einzuhalten. Doch wie lange kann sich Europa noch leisten, bestimmen zu wollen, was guter Datenschutz ist?

Es stellt sich deshalb die Frage, ob wir den Datenschutz überhaupt noch benötigen? Geht es nicht viel eher um Konsumentenschutz? Müssten nicht vielmehr ethische Regeln zur Grundlage für den Umgang mit Daten werden? Mit Sicherheit gibt es einen Unterschied zwischen Staat und Privaten. Die heutige Regelung – die auch bestehen bleiben soll, dass der Staat für eine Datenbearbeitung eine gesetzliche Grundlage braucht, ist unbestritten. Der Staat sollte nie seine Bürger ausspionieren. Der Staat sammelt zwar immer mehr Daten und erlässt immer mehr Gesetze, die eine Datenbearbeitung zulassen. Andererseits existiert eine Kontrolle durch das Parlament und den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, zumindest theoretisch. Die Kontrollorgane müssen kritisch hinterfragen, weshalb der Staat immer mehr Daten braucht. Von Argumenten wie Sicherheit oder das Wohl der Bevölkerung darf man sich nicht blenden lassen.

Von Privaten kann zwar Transparenz gefordert werden, umsetzen lässt sich diese aber nicht. Zu viele Daten werden regelmässig gesammelt, verkauft oder weitergegeben und -bearbeitet. Die betroffenen Personen sind nicht oder nur bedingt darüber informiert, haben allenfalls Geschäftsbedingungen zugestimmt, ohne deren Inhalt gelesen zu haben. Konsumenten sind nicht immer interessiert, was in den Geschäftsbedingungen steht. Wichtiger ist, im Webshop «endlich» das gewünschte Produkt bestellen zu können. Die auf Websites oder in Apps präsentierten Geschäftsbedingungen gleichen oft einer Informationsflut. Die Betroffenen durchblicken die Regeln nur dann, wenn sie dafür viel Aufwand betreiben. Es wäre schön, wenn auf einen Blick ersichtlich würde, wie Unternehmen die Daten ihrer Kunden bearbeiten. Vor allem im Privatbereich sind die heutigen und angedachten Datenschutzregelungen ungenügend: Für die Wirtschaft sind einzelne Regelungen mit viel Bürokratie verbunden. Betroffene Personen wiederum fühlen sich wie David gegen Goliath. Eine neutrale Datenschutz-Ombudsstelle könnte da sinnvoll sein. Diese könnte zeit- und kostensparend in einem ersten Schritt einen Sachverhalt neutral anschauen und vermitteln. Und vor allem: Eine Ombudsstelle kann mit der technischen Entwicklung mitgehen.

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