Nach Beschwerde beim Bundesgericht

Switch darf doch für Switchplus werben

Uhr | Aktualisiert

Das Bundesgericht hat entschieden, dass Switch nun doch für Switchplus Werbung machen darf. Die restlichen Bakom-Auflagen für Switch bleiben weiterhin bestehen.

Das Bundesgericht hat eine im März 2012 eingereichte Beschwerde der Stiftung Switch gutgeheissen. Switch hatte gegen einen Teil des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom Febraur 2012 Beschwerde eingereicht. Das Urteil hat Switch unter anderem untersagt, für die Tochtergesellschaft Switchplus auf der Switch-Website zu werben.

Entscheid bestätigt Wirtschaftsfreiheit

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) hatte bereits im Jahr 2011 verfügt, dass Switch keine Werbung mehr für die kommerzielle Tochtergesellschaft Switchplus machen darf. Das Bakom war Argumenten von Hosting-Providern gefolgt, die Wettbewerbsnachteile befürchteten. Dieses Werbeverbot wurde nun aufgehoben.

Andreas Dudler, Geschäftsführer von Switch, erklärte in der Medienmitteilung, das Bundesgericht unterstütze mit seinem Entscheid die Wirtschaftsfreiheit von Switch. Das Bundesgericht bestätige mit dem Urteil zudem, dass Switch die Tochtergesellschaft nicht unrechtmässig bevorteilt habe.

Andere Auflagen bleiben bestehen

Neben dem Werbeverbot hatte das Bakom auch weitere Auflagen bezüglich Switch und Switchplus verfügt, die weiterhin bestehen bleiben. Unter anderem muss Switch gegenüber dem Bakom sämtliche Verträge oder Vertragsänderungen zwischen ihr und Switchplus offenlegen und sämtliche Kosten, die in Zusammenhang mit Switchplus stehen, in einer getrennten Kostenrechnung der Behörde vorlegen.