Fernmeldegesetz spaltet ICT-Branche
Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes ist abgeschlossen. 151 Stellungnahmen gingen ein. Die Meinungen gehen zum Teil weit auseinander.
Der Bundesrat hat am 23. September 2016 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes zur Kenntnis genommen.
Gemäss Mitteilung des Bundesrates gingen 151 Stellungnahmen während der Vernehmlassungsphase ein. Es äusserten sich Firmen wie Swisscom, Salt, Microsoft Schweiz und Hostpoint, Verbände wie ICT Switzerland, Economiesuisse und Asut. Parteien und Kantone taten ebenfalls ihre Meinung kund.
In einem Punkt sind sich vor allem Kantone und Parteien einig: Das geltende Gesetz muss überarbeitet werden. Die technischen und ökonomischen Entwicklungen im Telekom-Markt würden Anpassungen nötig machen. Doch auch einige Unternehmen und Verbände stehen in der Revision.
Ruag und Microsoft heissen Vorentwurf gut
Microsoft Schweiz und Patrick Grawehr von Ruag heissen den Vorentwurf grundsätzlich gut, wie es im Bericht zur Vernehmlassung heisst. Andere Teilnehmer der Vernehmlassung wie etwa Salt, UPC, die Registrar Alliance und Suissedigital sind ebenfalls positiv eingestellt. In bestimmten Punkten gehe der Entwurf aber zu weit.
Diese Gruppe befürwortet etwa eine Revision in einer einzigen Etappe. Diese solle technologieneutrale Bestimmungen bezüglich des Netzzugangs umfassen.
Swisscom und ICT Switzerland lehnen Vorentwurf ab
Economiesuisse, Asut, Glasfasernetz Schweiz, ICT Switzerland und Swisscom lehnen den Vorentwurf hingegen komplett ab. Sie sind gegen jegliche Anpassung des Fernmeldegesetzes. Ihre Meinung: Der Wettbewerb auf dem Markt für Fernmeldedienste funktioniere.
Sie warnen vor zu vielen staatlichen Eingriffen. Die Bereitschaft in neue Netze und Arbeitsplätze zu investieren könne schwinden, heisst es in der Zusammenfassung der Stellungnahmen.
Der Kanton Bern, die BDP, die SVP sehen dies ähnlich. Sie lehnen den Vorentwurf ebenfalls ab.
UVEK soll bis Herbst 2017 Gesetzesvorlage erarbeiten
Der Bundesrat übergab die Stellungnahmen dem UVEK. Das soll bis September 2017 auf Basis der Stellungnahmen eine Botschaft und eine Gesetzesvorlage erarbeiten. Das neue Gesetz soll den Konsumenten- und Jugendschutz stärken. Etwa durch die Bekämpfung missbräuchlicher Werbeanrufe oder Kinderpornographie.
Das neue Gesetz soll die Roamingpreise begrenzen und Fernmeldedienstleister administrativ entlasten. Neue Normen sollen die Vergabe von Internet-Domainnamen, Notruf und Kommunikation in ausserordentlichen Lagen regeln.
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