Post, Postfinance, SBB und Swisscom

Stiftung für Konsumentenschutz kritisiert Staatsbetriebe

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Die Stiftung für Konsumentenschutz sieht die Privatsphäre in Gefahr. SBB, Swisscom, Post und Postfinance würden ab diesem Jahr ihre Kundendaten an Werbetreibende verkaufen. Die Beschuldigten wehren sich.

(Source: Maksim Kabakou / Fotolia.com)
(Source: Maksim Kabakou / Fotolia.com)

"SBB, Swisscom, Post und Postfinance – die grossen Schweizer Service-Public-Unternehmen mit Staatsbeteiligung – verdienen ab diesem Jahr Geld, indem sie ihren Kundendatenschatz an Werbetreibende verschachern", schreibt die Stiftung für Konsumentenschutz in einer Mitteilung.

Kunden der Staatsbetriebe würden nicht um Erlaubnis gefragt. Wer nicht möchte, dass seine "teils höchstpersönlichen Daten" in die Hände von Werbeunternehmen geraten, müsse sich "allerorts einloggen, Häkchen entfernen und eingeschriebene Briefe schreiben", heisst es in der Miteilung.

Die Kritik der Stiftung ist Teil der Vernehmlassung zur Revision des Datenschutzgesetzes. Die Stiftung fordert darin etwa mehr Transparenz, Privacy by default und das Recht auf Vergessen.

Kritisierte Unternehmen weisen Vorwürfe zurück

Die von der Stiftung kritisierten Unternehmen weisen die Vorwürfe zum Teil vehement zurück. "Postfinance verkauft keine Kundendaten an Dritte und beabsichtigt auch nicht, dies zu tun", schreibt Postfinance-Sprecher Richard Pfister.

SBB-Sprecherin Masha Foursova versichert, dass die SBB keine Kundendaten an Werbekunden liefern. "Weder personalisierte, noch anonymisierte. Dies ist auch in Zukunft nicht geplant", schreibt Foursova.

SBB schalten zielgruppenspezifische Werbung in der Mobile App

Die SBB schalten allerdings nach eigenen Aussagen seit mehreren Jahren zielgruppenspezifische Werbung in der SBB-App auf Basis anonymisierter Daten. "Diese ermöglichen es, bestimmte Angebote von Werbekunden einem Kundenprofil zuzuordnen", schreibt Foursova. "Bei der Annahme der AGB stimmen die Kunden der Anzeige von Werbung zu."

Laut Foursova können SBB-Kunden die Drittwerbung in der SBB-App seit 2013 in den Einstellungen der App ausschalten.

Künftig würden die SBB zudem zusätzlich zu den AGB auch auf der Website sbb.ch transparent über das Schalten von Werbung auf den digitalen Kanälen der SBB informieren.

Swisscom gibt Daten nur anonymisiert weiter

Die Schweizerische Post äussert sich gemäss Mediensprecher Oliver Flüeler nicht "zu einzelnen Forderungen oder Eingaben der verschiedensten Interessengruppen". Die Post folge aber den gesetzlichen Vorgaben und Grundlagen, schreibt Flüeler.

Swisscom-Sprecher Armin Schädeli kann die Vorwürfe der Stiftung nur relativieren. Swisscom wird künftig Kundendaten verkaufen. Aber "nur vollständig anonymisierte Informationen, die keinen Rückschluss auf die Person ermöglichen".

Swisscom setzt eine sogenannte k-Anonymisierung ein, bevor die Informationen an die Vermarktungsfirma Admeira gehen. Dieses Verfahren garantiere, dass für ein bestimmtes Kundenprofil immer mindestens 49 andere gleiche Profile existieren. Dadurch soll es unmöglich sein, eine bestimmte Person zu identifizieren.

"Gemäss den alten AGB und dem aktuellem Datenschutzgesetz darf Swisscom anonymisierte Informationen zu Alter, Wohnregion und Geschlecht weitergeben", schreibt Schädeli. Der Kunde könne aber jederzeit angeben, wenn er dies nicht möchte. Etwa über das Kundencenter auf der Swisscom-Website, per Telefon oder in einem Swisscom-Shop.

Kunden müssen neue AGB akzeptieren oder kündigen

Swisscom wird nach Aussage Schädelis zudem für die Weitergabe aller anderen anonymisierten Informationen, etwa zur Nutzung von Swisscom-Produkten, mit den neuen AGB eine explizite Zustimmung der Kunden einholen. Die Anpassung der AGB erfolge in den kommenden Monaten. Sie betreffe vorerst alle Swisscom-Festnetzprivat- sowie Wingo- und M-Budget-Kunden. Die betroffenen Kunden würden schriftlich über die Anpassungen informiert. "Die Einstellungen betreffend der Verwendung ihrer Daten können die Kunden aber auch danach jederzeit vornehmen", schreibt Schädeli.

Kunden, die mit den neuen AGB nicht einverstanden seien, erhalten ein Sonderkündigungsrecht von 30 Tagen ab Brieferhalt. Swisscom bietet auf seiner Website Informationen zu zehn Fragen zum Thema AGB.

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